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der Abgeordneten Langthaler, Wabl. Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen,
kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelgesetz 1975 - LMG 1975)
BGBl. Nr. 381/1975, wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1 . Nach § 14 wird folgender neuer § 14a eingefügt:
"§ 14 a (1) Es ist verboten. Lebensmittel im Sinne des § 2 und Verzehrprodukte im Sinne
des § 3 sowie Zusatzstoffe gemäß § 4 des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen
oder solche enthalten, in Österreich zu produzieren''.
"(2) Es ist verboten, Lebensmittel im Sinne des § 2 und Verzehrprodukte im Sinne des § 3
des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen oder solche enthalten, in Österreich vom
1. Juli 1996 bis zum 30. Juni 2001 in Verkehr zu bringen''.
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsau sschuß vorgeschlagen.
BEGRÜNDUNG
Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist der direkte Vorläufer einer
gentechnischen Produktion oder Veränderung von Nahrungsmitteln. Gentechnisch veränderte
Nahrungsmittel können zu einem verstärkten Problem für Nahrungsmittelallergiker werden. Es
gibt Gründe zur Annahme, daß Allergenität ein besonders wichtiges Gesundheitsrisiko der
gentechnisch veränderten Nahrung bedeuten könnte, dies z.B. dann, wenn Proteine, die bisher
in Lebensmitteln nicht vorhanden waren, in dieselben eingeführt worden sind (z.B.
Genprodukte von Mäusen und Insekten). Aber auch die Übertragung bekannter Allergene von
einer Nutzpflanze auf die andere kommt in Frage, sodaß Personen, welche die für sie
allergenen Nahrungsmittel kennen und meiden, plötzlich auch auf eine bisher unbedenkliche
Kost allergisch reagieren.
So können etwa gentechnisch manipulierte Sojabohnen schwere allergische Symptome
auslösen. Erstmals wurde von einem anerkannten US-Wissenschaftlerteam konkret
nachgewiesen, wie gefährlich die Neukonstruktion von Lebensmitteln am Reißbrett der
Genlabors sein kann. Mittels Genmanipulation sollte der Nährwert der eiweißreichen
Sojabohne verbessert werden. Die Sojabohne ist ein wertvolles Lebensmittel, ihr fehlen aber
die Aminosäuren Methionin und Zystein. Um den "Mangel'' zu beheben, wurde der Sojabohne
ein Gen der Paranuß implantiert, das für die Herstellung des methionin- und zysteinreichen
Proteins 2S-Albumin verantwortlich ist. Die Forscher entdeckten, daß Versuchspersonen mit
einer Nußallergie auf die Sojabohnen stark allergisch reagierten. Bei Hauttests zeigten die
nußsensitiven Testteilnehmer selbst bei starken Verdünnungen der Soja-Pflanzenextrakte noch
deutliche Reaktionen. Auch mit Hilfe von Bluttests wurden die allergene Potenz der
genmanipulierten Pflanze bestätigt. Die Forscher verzichteten darauf, die Versuchspersonen
von der Gentech-Sojabohne kosten zu lassen. ''Dies würde ein Risiko für diese Menschen
bedeuten. Die meisten von ihnen entwickeln lebensbedrohliche Symptome, wenn sie
versehentlich Paranüsse essen'', heißt es in dem Forschungsbericht. Etwa 15% der
Österreicherinnen und Österreicher sind gegen bestimmte Nahrungsmittel allergisch. Allergien
gegen Nüsse zählen zu den am häufigsten auftretenden.
94% der ÖsterreicherInnen und 95% der Deutschen fordern laut Umfragen des Fessl-Institutes
Wien und des Meinungsforschungsinstitutes Emnid in Deutschland die Kennzeichnung
gentechnisch veränderter Lebensmittel. 82% der ÖsterreicherInnen gaben an, keine Gen-
Lebensmittel kaufen zu wollen.