206/A

 

 

 

 

der Abgeordneten Langthaler, Wabl. Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Bundesgesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen,

kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelgesetz 1975 - LMG 1975)

BGBl. Nr. 381/1975, wird wie folgt geändert:

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

1 . Nach § 14 wird folgender neuer § 14a eingefügt:

 

"§ 14 a (1) Es ist verboten. Lebensmittel im Sinne des § 2 und Verzehrprodukte im Sinne

des § 3 sowie Zusatzstoffe gemäß § 4 des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen

oder solche enthalten, in Österreich zu produzieren''.

 

"(2) Es ist verboten, Lebensmittel im Sinne des § 2 und Verzehrprodukte im Sinne des § 3

des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen oder solche enthalten, in Österreich vom

1. Juli 1996 bis zum 30. Juni 2001 in Verkehr zu bringen''.

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsau sschuß vorgeschlagen.

 

BEGRÜNDUNG

 

Der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft ist der direkte Vorläufer einer

gentechnischen Produktion oder Veränderung von Nahrungsmitteln. Gentechnisch veränderte

Nahrungsmittel können zu einem verstärkten Problem für Nahrungsmittelallergiker werden. Es

gibt Gründe zur Annahme, daß Allergenität ein besonders wichtiges Gesundheitsrisiko der

gentechnisch veränderten Nahrung bedeuten könnte, dies z.B. dann, wenn Proteine, die bisher

in Lebensmitteln nicht vorhanden waren, in dieselben eingeführt worden sind (z.B.

Genprodukte von Mäusen und Insekten). Aber auch die Übertragung bekannter Allergene von

einer Nutzpflanze auf die andere kommt in Frage, sodaß Personen, welche die für sie

allergenen Nahrungsmittel kennen und meiden, plötzlich auch auf eine bisher unbedenkliche

Kost allergisch reagieren.

So können etwa gentechnisch manipulierte Sojabohnen schwere allergische Symptome

auslösen. Erstmals wurde von einem anerkannten US-Wissenschaftlerteam konkret

nachgewiesen, wie gefährlich die Neukonstruktion von Lebensmitteln am Reißbrett der

Genlabors sein kann. Mittels Genmanipulation sollte der Nährwert der eiweißreichen

Sojabohne verbessert werden. Die Sojabohne ist ein wertvolles Lebensmittel, ihr fehlen aber

die Aminosäuren Methionin und Zystein. Um den "Mangel'' zu beheben, wurde der Sojabohne

ein Gen der Paranuß implantiert, das für die Herstellung des methionin- und zysteinreichen

Proteins 2S-Albumin verantwortlich ist. Die Forscher entdeckten, daß Versuchspersonen mit

einer Nußallergie auf die Sojabohnen stark allergisch reagierten. Bei Hauttests zeigten die

nußsensitiven Testteilnehmer selbst bei starken Verdünnungen der Soja-Pflanzenextrakte noch

deutliche Reaktionen. Auch mit Hilfe von Bluttests wurden die allergene Potenz der

genmanipulierten Pflanze bestätigt. Die Forscher verzichteten darauf, die Versuchspersonen

von der Gentech-Sojabohne kosten zu lassen. ''Dies würde ein Risiko für diese Menschen

bedeuten. Die meisten von ihnen entwickeln lebensbedrohliche Symptome, wenn sie

versehentlich Paranüsse essen'', heißt es in dem Forschungsbericht. Etwa 15% der

Österreicherinnen und Österreicher sind gegen bestimmte Nahrungsmittel allergisch. Allergien

gegen Nüsse zählen zu den am häufigsten auftretenden.

 

94% der ÖsterreicherInnen und 95% der Deutschen fordern laut Umfragen des Fessl-Institutes

Wien und des Meinungsforschungsinstitutes Emnid in Deutschland die Kennzeichnung

gentechnisch veränderter Lebensmittel. 82% der ÖsterreicherInnen gaben an, keine Gen-

Lebensmittel kaufen zu wollen.