208/A

 

 

 

der Abgeordneten Langthaler, Wabl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen

und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von

Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG) BGBl.

Nr. 510/1994,wird wie folgt geändert:

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

1 . Nach der Überschrift

TEIL B

Inverkehrbringen

 

wird folgender neuer Artikel 53 a eingefügt:

 

" § 53a (1) Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne des § 2 und Verzehrprodukte

im Sinne des § 3 des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen oder solche enthalten, ist

in Österreich vom 1. Juli l996 bis zum 30. Juni 2001 untersagt.

 

(2) Nach dem 30. Juni 2001 darf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne des § 2

und Verzehrprodukte im Sinne des § 3 des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen

oder solche enthalten nur nach den Bestimmungen gemäß § 54 bis § 63 erfolgen."

 

 

 

Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.