208/A
der Abgeordneten Langthaler, Wabl, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen
und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von
Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG) BGBl.
Nr. 510/1994,wird wie folgt geändert:
Der Nationalrat hat beschlossen:
1 . Nach der Überschrift
TEIL B
Inverkehrbringen
wird folgender neuer Artikel 53 a eingefügt:
" § 53a (1) Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne des § 2 und Verzehrprodukte
im Sinne des § 3 des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen oder solche enthalten, ist
in Österreich vom 1. Juli l996 bis zum 30. Juni 2001 untersagt.
(2) Nach dem 30. Juni 2001 darf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Sinne des § 2
und Verzehrprodukte im Sinne des § 3 des Lebensmittelgesetzes, die aus GVO bestehen
oder solche enthalten nur nach den Bestimmungen gemäß § 54 bis § 63 erfolgen."
Informeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.