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der Abgeordneten KIara Motter, Thomas BarmüIIer
und weiterer Abgeordneter
betreffend HaftungsregeIn für Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen
Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wurde im Bericht der parla-
mentarischen Enquetekommission betreffend ''Technikfolgenabschätzung am Bei-
spiel der Gentechnologie'' als besonders heikler Punkt erkannt und behandelt. Die in
diesem Bericht vorgeschlagene Vorgangsweise ''case by case, step by step''
(Stufenprinzip) wurde noch in der XVllI. Gesetzgebungsperiode ebenso einstimmig
von den Fraktionen des Hohen Hauses beschlossen wie die empfohlene Vorsorge
durch ein besonderes Haftungsregime. Während das Stufenprinzip in die RV zum
Gentechnikgesetz aufgenommen wurde, fehlten die Bestimmungen für ein besonde-
res Haftungsregime und konnten zum damaligen Zeitpunkt auch nicht mehr in die
Gesetzesvorlage aufgenommen werden. Diese wichtige Empfehlung des Hohen
Hauses, ein eigenes Haftungsregime zu errichten, ist also bis heute nicht umgesetzt
worden, obwohl der Druck, Freisetzungen zuzuIassen, stetig zunimmt.
Aus diesem Grunde stelIen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und
Konsumentenschutz - wird ersucht, Freisetzungen gentechnisch veränderter Orga-
nismen nicht zu genehmigen, bis Umwelthaftungsregeln in Kraft gesetzt sind, die
den im Bericht der parlamentarischen Enquetekommission ''Technikfolgenabschät-
zung am Beispiel der Gentechnologie'' einstimmig vom Hohen Haus beschlossenen
Grundsätzen entsprechen.''
ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß beantragt.