219/AE

 

 

 

der AbgeordnetenDr. Brauneder, Dr. Preisinger, Dr. Krüger

und Kollegen

betreffend die Ungleichbehandlung von Studierenden an Fachhochschul-Studiengängen mit

Studierenden an Universitäten und Kunsthochschulen gemäß den geltenden Bestimmungen des

Studienförderungsgesetzes

 

 

 

 

In der derzeit gültigen Fassung verlangt der § 22 a Z 2 StudFG 1992 die Ereichung eines

Notendurchschnitts für Studenten an Fachhochschulstudiengängen, der nicht schlechter als 2,5 sein

darf, um in den Genuß einer Studienbeihilfe kommen zu können.

Die Ereichung eines bestimmten Notendurchschnitts ist für Studenten an Universitäten oder

Kunsthochschulen jedoch nicht vorgesehen. Da Fachhochschulstudiengänge gemäß § 3 (1) FHStG

(Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge) Studiengänge auf Hochschulniveau sind und

einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen, ist eine Gleichbehandlung von

Studenten an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulstudiengängen unbedingt

erforderlich.

 

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G :

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

''Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird aufgefordert, entsprechende

Maßnahmen zu setzen, um eine Ungleichbehandlung von Studierenden an Fachhochschul-

Studiengängen gegenüber Studierenden an Universitäten und Kunsthochschulen durch den

gegenwärtig geforderten Notendurchschnitt von 2,5 bei Studierenden an Fachhochschul-

Studiengängen zu beseitigen."

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.