219/AE
der AbgeordnetenDr. Brauneder, Dr. Preisinger, Dr. Krüger
und Kollegen
betreffend die Ungleichbehandlung von Studierenden an Fachhochschul-Studiengängen mit
Studierenden an Universitäten und Kunsthochschulen gemäß den geltenden Bestimmungen des
Studienförderungsgesetzes
In der derzeit gültigen Fassung verlangt der § 22 a Z 2 StudFG 1992 die Ereichung eines
Notendurchschnitts für Studenten an Fachhochschulstudiengängen, der nicht schlechter als 2,5 sein
darf, um in den Genuß einer Studienbeihilfe kommen zu können.
Die Ereichung eines bestimmten Notendurchschnitts ist für Studenten an Universitäten oder
Kunsthochschulen jedoch nicht vorgesehen. Da Fachhochschulstudiengänge gemäß § 3 (1) FHStG
(Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge) Studiengänge auf Hochschulniveau sind und
einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen, ist eine Gleichbehandlung von
Studenten an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulstudiengängen unbedingt
erforderlich.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G :
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird aufgefordert, entsprechende
Maßnahmen zu setzen, um eine Ungleichbehandlung von Studierenden an Fachhochschul-
Studiengängen gegenüber Studierenden an Universitäten und Kunsthochschulen durch den
gegenwärtig geforderten Notendurchschnitt von 2,5 bei Studierenden an Fachhochschul-
Studiengängen zu beseitigen."
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Wissenschaftsausschuß zuzuweisen.