225/A

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Krüger, Dr. Preisinger

und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Bundesgesetz vom ..., mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und

anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz l992) BGBl. 305/l992, zuIetzt

geändert durch BGBl. 201/1996, geändert wird.

 

 

Der NationaIrat hat beschlossen:

 

Das Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. 305/1992, zuletzt geändert durch BGBl. 201/1996, wird

wie folgt geändert:

 

In § 22 a Z 2 entfällt der Satzteil: ",deren Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein darf'' ''

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

In der derzeit gültigen Fassung verlangt der § 22 a Z 2 StudFG 1992 die Erreichung eines

Notendurchschnitts für Studenten an Fachhochschulstudiengängen, der nicht schlechter als 2,5 sein

darf, um in den Genuß einer Studienbeihilfe kommen zu können.

Die Erreichung eines bestimmten Notendurchschnitts ist für Studenten an Universitäten oder

Kunsthochschulen jedoch nicht vorgesehen. Da Fachhochschulstudiengänge gemäß § 3 (1) FHStG

(Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge) Studiengänge auf Hochschulniveau sind und

einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen, ist eine GIeichbehandlung von

Studenten an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulstudiengängen unbedingt

erforderlich.

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses

Antrages unter Verzicht auf die Erste Lesuug an den Wissenschaftsausschuß.