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der Abgeordneten Dr. Brauneder, Dr. Krüger, Dr. Preisinger
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Bundesgesetz vom ..., mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Studienbeihilfen und
anderen Studienförderungsmaßnahmen (Studienförderungsgesetz l992) BGBl. 305/l992, zuIetzt
geändert durch BGBl. 201/1996, geändert wird.
Der NationaIrat hat beschlossen:
Das Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. 305/1992, zuletzt geändert durch BGBl. 201/1996, wird
wie folgt geändert:
In § 22 a Z 2 entfällt der Satzteil: ",deren Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein darf'' ''
Begründung:
In der derzeit gültigen Fassung verlangt der § 22 a Z 2 StudFG 1992 die Erreichung eines
Notendurchschnitts für Studenten an Fachhochschulstudiengängen, der nicht schlechter als 2,5 sein
darf, um in den Genuß einer Studienbeihilfe kommen zu können.
Die Erreichung eines bestimmten Notendurchschnitts ist für Studenten an Universitäten oder
Kunsthochschulen jedoch nicht vorgesehen. Da Fachhochschulstudiengänge gemäß § 3 (1) FHStG
(Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge) Studiengänge auf Hochschulniveau sind und
einer wissenschaftlich fundierten Berufsausbildung dienen, ist eine GIeichbehandlung von
Studenten an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulstudiengängen unbedingt
erforderlich.
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses
Antrages unter Verzicht auf die Erste Lesuug an den Wissenschaftsausschuß.