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der Abgeordneten Helmut Dietachmayr . Dipl.Ing. Dr. KeppelmüIler
und Genossen
betreffend Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen
Gesunde Zähne tragen wesentlich zum körperlichen Wohlbefinden bei. Daher ist es einerseits
wichtig, die Zähne zu pflegen, und sie andererseits, soweit es irgendwie möglich, ist zu
erhalten.
Nun hat in den vergangenen Jahren die Medizin auf dem Gebiete des Zahnerhaltens und
-ersatzes große Fortschritte gemacht. Doch das bittere Erwachen kommt, wenn man zum
Rechenstift greift. Gesundheit wird da oft unerschwinglich. Der Preis, den man in Österreich
für einen festsitzenden Zahnersatz, also für Kronen und Brücken, zahlt, ist hoch. Für eine
Krone werden oft ÖS 12.000,-- und mehr bezahIt. Dazu ein Preisvergleich mit dem
benachbarten Bayern. Dort würde eine Krone mit Keramikverblendung laut Tarif etwa
DM 654,-- kosten, wozu noch die Steuer kommt. Nach unserem Geld wären dies, alles in
allem, rund ÖS 5.000,--. Ein horrender Preisunterschied.
Dieser Preisunterschied erklärt auch, warum sich die Zahnärzte weigern, einen Vertrag über
festsitzenden Zahnersatz mit den Krankenkassen abzuschließen. Ein Vertrag würde
schließlich zu der längst notwendigen Preiskontrolle führen und damit die freie Preis-
festsetzung der Zahnärzte entsprechend einschränken.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz verpflichtet die Gebietskrankenkassen, aus ihren
Mitteln eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Krankenbehandlung sicherzustellen
Dies gilt selbstverständlich auch für die Zahnbehandlung und den Zahnersatz. Das gleiche
Gesetz verbietet jedoch nach wie vor den Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen,
generell festsitzenden Zahnersatz, also auch Brücken und Kronen, preiswert herzustellen.
Für dieses gesetzlich verankerte Arbeitsverbot gibt es keinen vernünftigen Grund, haben doch
die Versicherten laut Gesetz Anspruch auf Sachleistungen zu vertretbaren Preisen.
Um dies zu erreichen, ist der freie Wettbewerb ein logischer Weg. Durch die Aufhebung des
Arbeitsverbotes für die Zahnambulatorien würde er zweifellos belebt. Es könnte eine gesunde
Konkurrenz entstehen, die preisdämpfend wirkt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, ehestmöglich eine Novellierung des
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes dahingehend zu veranlassen, daß den
Zahnambulatorien ermöglicht wird, auch preiswerten Zahnersatz herzustellen.
ln formeller Hinsicht wird vor geschlagen, den gegenständlichen Antrag unter Verzicht auf
eine erste Lesung dem Gesundheitsausschuß zuzuweisen.