246/AE

 

 

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Dr. Pumberger

und Kollegen

betreffend Gesamtverträge für Heilbehelfe

 

Bei den Gesamtverträgen für Heilbehelfe (bzw. den Verhandlungen für den Abschluß neuer

Verträge) bestehen derzeit folgende schwerwiegende Mängel:

- Die Tarife liegen z.T. bis zu 1000 % über dem Einkaufspreis.

- Es erfolgt keine unabhängige Qualitätsprüfung, die bei medizinischen Produkten ohne

jegliche staatliche Überprüfung und Zulassung besonders notwendig wäre.

- Die Verrechnung von Billigprodukten zum Preis höherwertiger Fabrikate wird seitens der

Krankenversicherungsträger zu Lasten der Patienten geduldet.

- Die Tarife werden nicht .aufgrund einheitlicher Mindeststandards festgelegt, sondern firmen-

und produktspezifisch.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten sind der Ansicht, daß so weder die notwendige qualitiativ

hochwertige Versorgung der Versicherten sichergestellt ist noch eine übermäßige Kosten-

belastung der Krankenversicherungsträger verhindert wird; sie stellen daher den nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzes-

entwurf zuzuleiten, der sicherstellt, daß Gesamtverträge für Heilbehelfe folgende Voraus-

setzungen zu erfüllen haben:

1 . österreichweit gleiche Tarife für gleichartige Produkte unabhängig vom Hersteller,

2. unabhängige Qualitätsprüfung,

3. Übernahme geeigneter ausländischer Qualitätsprüfungsergebnisse bzw. Tarifkataloge z.B.

aus der BRD und

4. Direktverrechnung mit den Krankenkassen für alle Heilbehelfe auf der Basis der medizinisch

ausreichenden Grundversorgung und Aufzahlung durch den Patienten bei Sonderwünschen."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.