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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
betreffend Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
Die letzte Farhplanumstellung der ÖBB hat zu erheblichen Verschlechterungen im Bereich
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geführt. Im Zuge dieser Umstellung wurde
neuerlich deutlich , daß ein erheblicher legistischer Handlungsbedarf im Bereich des gesam-
ten Nahverkehrs besteht.
Einerseits ist sicherzustellen, daß die vorhandenen Finanzmittel der Länder intentionsgemäß
tatsächlich für den ÖPNV verwendet werden. Weiters ist sicherzustellen. daß die Organi-
sation und die Finanzierung des ÖPNV auf eine langfristig tragfähige gesetzliche Basis ge-
stellt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
" 1. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr
und Kultur sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, eine aus-
schließliche Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen der Länder zur Finanzierung
des öffentlichen Personennahverkehrs durch - z.B. - eine Art. 15a B-VG Verembatung
mit dem Ländern sicherzustellen. Dabei muß auch sichergestellt sein, daß die
LandesmitteI, die vor der Einführung der Landes-MÖST für den ÖPNV verwendet
wurden, auch weiterhin für diesen Zweck indexgesichert zur Verfügung stehen. D.h. es
muß zu einer tatsächlichen zusätzlichen Finanzierung des ÖPNV durch die Länder
kommen, um eine merkliche Attraktivierung des ÖPNV zu erreichen.
2 . Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kultur wird aufgefordert , de.m
Nationalrat bis spätestens Ende 1996 Entwürfe für ein Nahverkehrs- und ein Nahver-
kehrsfinanzierungsgesetz vorzulegen.
3 . Der Bundesmimster für Wissenschaft , Verkehr und Kultur wird aufgefordert. dem
Nationalrat bis spätestens Ende 1996 einen Entwurf einer NoveIIe des BundesbahnG
1992 vorzulegen , in der die Leistungsbestellung des ÖPNV durch die Länder eindeutig
geregelt wird. Die Verhandlungen über die Leistungsbestellung durch die Länder solIen
in Zukunft nicht zwischen ÖBB und Landeshauptleuten , sondern im Zuge des
FinanzausgIeiches zwischen Verkehrsminister und Landeshauptleuten geführt werden.
Wünschenswert wäre dabei eine gemeinwirtschaftliche Grundfinanzierung des Bundes,
sowie die Pflicht der Länder zur Bestellung von VerkehrsIeistungen im regionaIen
Interesse.
4. Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kultur sowie der Bundesminister für
Finanzen werden aufgefordert, eine EntschuIdung und Kapitalausstattung der ÖBB nach
Vorbild der Deutschen Bundesbahn (DB) vorzunehmen. Nur so kann eine Iangfristige
Sicherung bzw. Verbesserung des Angebotsniveaus im ÖPNV sichergestellt werden.
5. Der Bundesminister für Wissenschaft , Verkehr und KuItur wird aufgefordert, über
zusätzliche, gemeinwirtschaftliche Leistungen die Verschlechterungen , die u.a. aufgrund
der Unterdeckung im Regional- und Nahverkehr ( 1,3 Mrd.) entstanden sind, rückgängig
zu machen. .
6. Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kultur wird aufgefordert, eine No-
vellierung des Kraftfahrliniengesetzes auszuarbeiten, so wie dies von seinem
Amtsvorgänger BM Klima mehrmals dem Parlament versprochen wurde. die u.a. das
Problem des Parallelverkehrs - vor allem zwischen Bus und Bahn - beseitigt. "
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen..