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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs

 

 

Die letzte Farhplanumstellung der ÖBB hat zu erheblichen Verschlechterungen im Bereich

des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) geführt. Im Zuge dieser Umstellung wurde

neuerlich deutlich , daß ein erheblicher legistischer Handlungsbedarf im Bereich des gesam-

ten Nahverkehrs besteht.

 

Einerseits ist sicherzustellen, daß die vorhandenen Finanzmittel der Länder intentionsgemäß

tatsächlich für den ÖPNV verwendet werden. Weiters ist sicherzustellen. daß die Organi-

sation und die Finanzierung des ÖPNV auf eine langfristig tragfähige gesetzliche Basis ge-

stellt wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

" 1. Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr

und Kultur sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, eine aus-

schließliche Verwendung der Mineralölsteuereinnahmen der Länder zur Finanzierung

des öffentlichen Personennahverkehrs durch - z.B. - eine Art. 15a B-VG Verembatung

mit dem Ländern sicherzustellen. Dabei muß auch sichergestellt sein, daß die

LandesmitteI, die vor der Einführung der Landes-MÖST für den ÖPNV verwendet

wurden, auch weiterhin für diesen Zweck indexgesichert zur Verfügung stehen. D.h. es

muß zu einer tatsächlichen zusätzlichen Finanzierung des ÖPNV durch die Länder

kommen, um eine merkliche Attraktivierung des ÖPNV zu erreichen.

 

2 . Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kultur wird aufgefordert , de.m

Nationalrat bis spätestens Ende 1996 Entwürfe für ein Nahverkehrs- und ein Nahver-

kehrsfinanzierungsgesetz vorzulegen.

 

3 . Der Bundesmimster für Wissenschaft , Verkehr und Kultur wird aufgefordert. dem

Nationalrat bis spätestens Ende 1996 einen Entwurf einer NoveIIe des BundesbahnG

1992 vorzulegen , in der die Leistungsbestellung des ÖPNV durch die Länder eindeutig

geregelt wird. Die Verhandlungen über die Leistungsbestellung durch die Länder solIen

 

in Zukunft nicht zwischen ÖBB und Landeshauptleuten , sondern im Zuge des

FinanzausgIeiches zwischen Verkehrsminister und Landeshauptleuten geführt werden.

Wünschenswert wäre dabei eine gemeinwirtschaftliche Grundfinanzierung des Bundes,

sowie die Pflicht der Länder zur Bestellung von VerkehrsIeistungen im regionaIen

Interesse.

 

4. Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kultur sowie der Bundesminister für

Finanzen werden aufgefordert, eine EntschuIdung und Kapitalausstattung der ÖBB nach

Vorbild der Deutschen Bundesbahn (DB) vorzunehmen. Nur so kann eine Iangfristige

Sicherung bzw. Verbesserung des Angebotsniveaus im ÖPNV sichergestellt werden.

 

5. Der Bundesminister für Wissenschaft , Verkehr und KuItur wird aufgefordert, über

zusätzliche, gemeinwirtschaftliche Leistungen die Verschlechterungen , die u.a. aufgrund

der Unterdeckung im Regional- und Nahverkehr ( 1,3 Mrd.) entstanden sind, rückgängig

zu machen. .

 

6. Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kultur wird aufgefordert, eine No-

vellierung des Kraftfahrliniengesetzes auszuarbeiten, so wie dies von seinem

Amtsvorgänger BM Klima mehrmals dem Parlament versprochen wurde. die u.a. das

Problem des Parallelverkehrs - vor allem zwischen Bus und Bahn - beseitigt. "

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen..