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der Abgeordneten Dr. Preisinger, Dr. Brauneder
und Kollegen
betreffend die Notwendigkeit eines Berichtes über die Rechtschreibreform an den Nationalrat durch
die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
Wie den Medien der letzten Tage entnommen werden konnte, wurde nach langjährigen
Verhandlungen Einigung über die Rechtschreibreform in allen deutschsprachigen Staaten erzielt.
Nach der bereits erfolgten Zustimmung der österreichischen Bundesregierung zur
Rechtschreibreform soll die Unterzeichnung dieser internationalen Vereinbarung, der elf Staaten
beitreten wollen, am 1. Juli dieses Jahres in Wien erfolgen.
Nach Auffassung der unterfertigten Abgeordneten ist es äußerst bedenklich und daher abzulehnen,
daß eine derartige für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen maßgebliche Rechtschreibreform
unterzeichnet wird, ohne dem Gesetzgeber bzw. den Volksvertretern auch nur über die Ergebnisse
der Rechtschreibreform zu berichten.
Daß die Freiheitlichen mit ihrer diesbezüglichen Kritik nicht alleine sind, beweist ein Artikel der
Oberösterreichischen Nachrichten vom 15.6.1996, in welchem folgendes zu lesen ist: ''SP-Sprecher
Erwin Niederwieser möchte zwar auch eine Behandlung im Parlament, schränkt aber die praktische
Umsetzung ein. Man müsse die Kosten bereden. ''
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G :
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird aufgefordert, angesichts
der tiefgreifenden und alle Österreicherinnen und Österreicher uneingeschränkt betreffenden
Rechtschreibreform dem Nationalrat ehebaldigst einen umfassenden Bericht über die Tätigkeit der
Orthographiekommission, deren Ergebnisse und die tatsächlichen Auswirkungen der
Rechtschreibreform - insbesondere über die zu erwartenden Kosten der Umsetzung - zu
übermitteln."
In formeller Hinsicht beantragen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an
den Unterrichtsausschuß.