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der Abgeordneten Haller
und Kollegen
betreffend Kinderbetreuungsscheck
Für die Verbesserung im Bereich der Kinderbetreuung wurden durch Abänderungsantrag im
Rahmen der Beschlußfassung zum 2. Strukturanpassungsgesetz 600 Millionen Schilling be-
reitgestellt. Diese Mittel sollen durch eine Kommission auf Anträge der Länder verteilt wer-
den. Eine Studie des ÖIF empfiehlt als zukunftsorientierte Maßnahme den Kinderbetreu-
ungsscheck. Dadurch würden alle Leistungen der öffentlichen Hand zusammengefaßt, pro
Kind ein gewisser Betrag zur Verfügung gestellt und es bliebe den mündigen Eltern selbst
überlassen, wie sie die Betreuung ihrer Kinder regeln wollen. Auf diese Weise würde eine
Vielzahl von privaten Initiativen entstehen, die sinnvolle Angebote machen. Jene Mütter, die
ihre Kinder lieber selbst betreuen wollen, könnten diese Aufgabe ohne Nachteile selbst
übernehmen.
Auch die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten hat in ihrer Anfragebeantwortung vom
25.06.1996 zu 637/J angeführt, daß geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen eine große
Bedeutung für eine gleichberechtigte berufliche Entwicklung von Frauen haben und öster-
reichweit ein Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen besteht. Bundesminister Bartenstein
hat sich im Familienausschuß vom 02.07.1996 prinzipiell positiv zum Kinderbetreuungs-
scheck geäußert.
Laut Studie des österreichischen Instituts für Familienforschung kostet ein Kindergartenplatz
mindestens 15.000,-- Schilling monatlich. Die Situation ist vor allem bei den 2- bis 4-
jährigen Kindern prekär, bei denen bereits derzeit 106.000 von 190.000 keine Förderung aus
öffentlicher Hand erhalten. Diese Situation wird noch durch die de facto-Kürzung der Ka-
renzzeit auf 1 1/2 Karenzjahre verschärft. Um diese Verschlechterung zu entschärfen, in den
Mittelpunkt aller Überlegungen das Kindeswohl zu stellen und zudem auf die Bedürfnisse
erwerbstätiger Eltern Rücksicht zu nehmen, wäre die Einführung von Kinderbetreuungs-
schecks die kostengünstigste und wirtschaftlichste Variante. Die Wahlfreiheit der Eltern über
die Erziehung ihrer Kinder wird am besten dadurch gesichert, daß alle Formen der Kinderbe-
treuung gleichermaßen durch die öffentliche Hand gefördert werden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird aufgefordert, als Mitglied der
Kommission gemäß § 22 FAG zur Vergabe der Zweckzuschüsse für Kinderbetreuungsein-
richtungen die Möglichkeit einzuräumen, auch Anträge der Bundesländer auf finanzielle Un-
terstützung zur Überprüfung der Einführung des Kinderbetreuungsschecks bzw. erste Schritte
zu deren Umsetzung positiv zu berücksichtigen.
In formeller Hinsicht wird ersucht , den Antrag dem Ausschuß für
Familie zuzuweisen .