274/AE
der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen
betreffend die organisatorische Neugestaltung des Bahninfrastrukturausbaues
Die Schaffung der Schuldengesellschaft SCHIG als einheitliches Finanzierungsinstrument für
ÖBB-Infrastruktur, HL-AG und BEG ist der endgültige Beweis dafür, daß es keinen sachlichen
Grund für die Zersplitterung des staatlichen Eisenbahnbaues in Österreich gibt.
Mit der zuletzt gegründeten Brennereisenbahngesellschaft wurde ein Weg der Zersplitterung der
Bahnbauaufgaben fortgesetzt, der sich schon bei der HL-AG - ebenso wie bei den
Straßensondergesellschaften - nicht bewährt hat und dort ständig Anlaß zu Bauskandalen gab und
gibt. Die Gründung eigener Bahngesellschaften wäre allenfalls dann sinnvoll, wenn unter
Beteiligung von Privaten eine echte Bahngesellschaft gegründet würde, die dann auch den Betrieb
ganz oder teilweise selbst führt. Genau dies aber ist ausdrücklich nicht vorgesehen, sodaß
seinerzeit sogar der Rechnungshof schon eindringlich vor dieser Gründung warnte. Es muß daher
genau der umgekehrte Weg eingeschlagen werden und die bestehenden staatlichen
Bahninfrastrukturunternehmen zusammengeführt statt neue gegründet werden.
Die Eisenbahn-Hochleistungsgesellschaft HL-AG wurde ursprünglich als Pendant zu den
Straßenbausondergesellschaften gegründet, um auch für die ÖBB, die keine eigene
Rechtspersönlichkeit besaßen, außerbudgetäre Finanzierungen zu ermöglichen. Tatsächlich war
und ist die HL-AG funktionell ohne die ÖBB undenkbar.
Mit dem Bundesbahngesetz 1992 wurde nun aber die ÖBB in die Lage versetzt,
Kreditfinanzierungen selbst in Anspruch zu nehmen, andererseits - formal - in einen
Infrastrukturteil, der unter anderem - ebenso wie die HL-AG - kreditfinanzierte
Infrastrukturinvestitionen tätigt, und den Absatzbereich geteilt. Es erscheint also keineswegs
einsichtig, wozu parallel mehrere getrennte staatliche Bahninfrastrukturgesellschaften
aufrechterhalten bleiben sollen, dies umso mehr, als die Finanzierung einheitlich aus SCHIG-
Mitteln erfolgen soll.
Andererseits erfolgte die Aufteilung der ÖBB leider nur formal, was bewirkt, daß die Abgrenzung
von Geldflüssen zwischen den Unternehmensteilen nicht mit der nötigen Klarheit erfolgen, ja
sogar der Verkehrsminister selbst hat seinerzeit vorgeschlagen, im Zuge der Eröffnungsbilanz das
Quersubventionierungsverbot , wie es im ÖBB-Gesetz vorgesehen ist, zu mißachten. Jüngstes
Beispiel waren die überhöhten Rechnungen für die Bauzüge des Infrastrukturbereiches, mit denen
der Absatzbereich subventioniert wurde. Diese mangelnde Trennung wiederum hat zur Folge, daß
das Prinzip, die 'lnfrastruktur' jedem Interessenten zu gleichen Konditionen anzubieten, um
Konkurrenz im Betrieb zu schaffen, nicht funktioniert.
Aus all diesen Gründen erscheint es geboten, die Organisation des Infrastrukturausbaues der Bahn
neu zu ordnen, wobei klar ist, daß dies sowohl die Auflösung des 'Bauträgermodells' HL-AG als
auch eine echte Verselbständigung der Infrastruktur-Division der ÖBB bedeuten muß.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschlleßungsantrag :
Der Nationalrat wolle beschließen:
'Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, durch
Zusanmmenlegung aller im Staatsbesitz befindlichen Bahninfrastrukturgesellschaften, also
insbesondere der HL-A G und der BEG mit dem, weiter zu verselbständigenden, Infrastruktur-
Unternehmensbereich der ÖBB für eine klare Organisationsstruktur im Bereich der
Bahninfrastrukturinvestitionen zu sorgen. '
ln formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.