274/AE

 

 

 

der Abgeordneten Rosenstingl und Kollegen

 

betreffend die organisatorische Neugestaltung des Bahninfrastrukturausbaues

 

 

Die Schaffung der Schuldengesellschaft SCHIG als einheitliches Finanzierungsinstrument für

ÖBB-Infrastruktur, HL-AG und BEG ist der endgültige Beweis dafür, daß es keinen sachlichen

Grund für die Zersplitterung des staatlichen Eisenbahnbaues in Österreich gibt.

 

Mit der zuletzt gegründeten Brennereisenbahngesellschaft wurde ein Weg der Zersplitterung der

Bahnbauaufgaben fortgesetzt, der sich schon bei der HL-AG - ebenso wie bei den

Straßensondergesellschaften - nicht bewährt hat und dort ständig Anlaß zu Bauskandalen gab und

gibt. Die Gründung eigener Bahngesellschaften wäre allenfalls dann sinnvoll, wenn unter

Beteiligung von Privaten eine echte Bahngesellschaft gegründet würde, die dann auch den Betrieb

ganz oder teilweise selbst führt. Genau dies aber ist ausdrücklich nicht vorgesehen, sodaß

seinerzeit sogar der Rechnungshof schon eindringlich vor dieser Gründung warnte. Es muß daher

genau der umgekehrte Weg eingeschlagen werden und die bestehenden staatlichen

Bahninfrastrukturunternehmen zusammengeführt statt neue gegründet werden.

 

Die Eisenbahn-Hochleistungsgesellschaft HL-AG wurde ursprünglich als Pendant zu den

Straßenbausondergesellschaften gegründet, um auch für die ÖBB, die keine eigene

Rechtspersönlichkeit besaßen, außerbudgetäre Finanzierungen zu ermöglichen. Tatsächlich war

und ist die HL-AG funktionell ohne die ÖBB undenkbar.

 

Mit dem Bundesbahngesetz 1992 wurde nun aber die ÖBB in die Lage versetzt,

Kreditfinanzierungen selbst in Anspruch zu nehmen, andererseits - formal - in einen

Infrastrukturteil, der unter anderem - ebenso wie die HL-AG - kreditfinanzierte

Infrastrukturinvestitionen tätigt, und den Absatzbereich geteilt. Es erscheint also keineswegs

einsichtig, wozu parallel mehrere getrennte staatliche Bahninfrastrukturgesellschaften

aufrechterhalten bleiben sollen, dies umso mehr, als die Finanzierung einheitlich aus SCHIG-

Mitteln erfolgen soll.

 

Andererseits erfolgte die Aufteilung der ÖBB leider nur formal, was bewirkt, daß die Abgrenzung

von Geldflüssen zwischen den Unternehmensteilen nicht mit der nötigen Klarheit erfolgen, ja

sogar der Verkehrsminister selbst hat seinerzeit vorgeschlagen, im Zuge der Eröffnungsbilanz das

Quersubventionierungsverbot , wie es im ÖBB-Gesetz vorgesehen ist, zu mißachten. Jüngstes

Beispiel waren die überhöhten Rechnungen für die Bauzüge des Infrastrukturbereiches, mit denen

der Absatzbereich subventioniert wurde. Diese mangelnde Trennung wiederum hat zur Folge, daß

das Prinzip, die 'lnfrastruktur' jedem Interessenten zu gleichen Konditionen anzubieten, um

Konkurrenz im Betrieb zu schaffen, nicht funktioniert.

 

Aus all diesen Gründen erscheint es geboten, die Organisation des Infrastrukturausbaues der Bahn

neu zu ordnen, wobei klar ist, daß dies sowohl die Auflösung des 'Bauträgermodells' HL-AG als

auch eine echte Verselbständigung der Infrastruktur-Division der ÖBB bedeuten muß.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschlleßungsantrag :

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

'Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wird aufgefordert, durch

Zusanmmenlegung aller im Staatsbesitz befindlichen Bahninfrastrukturgesellschaften, also

insbesondere der HL-A G und der BEG mit dem, weiter zu verselbständigenden, Infrastruktur-

Unternehmensbereich der ÖBB für eine klare Organisationsstruktur im Bereich der

Bahninfrastrukturinvestitionen zu sorgen. '

 

 

ln formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag zur Vorberatung dem Verkehrsausschuß zuzuweisen.