278/AE
Der Abg. Ing. Reichhold , Aumayr, Wenitsch, Koller, Dr. Salzl
betreffend Maßnahmen gegen die Abwanderung aus der Landwirtschaft
zu: Dringliche Anfrage der Abg. Dr. Salzl und Kollegen, Nr. 1026/J
Im ersten Jahr der EU-Mitgliedschaft haben fünf Prozent aller land-
wirtschaftlichen Betriebsführer das Handtuch geworfen , bei den Hof-
übernehmern und Jungbauern sind es gar zehn Prozent , die in der
Landwirtschaft keine Zukunft mehr sehen und - trotz trister Konjunk-
turlage und hoher Verschuldung - einen beruflichen Neubeginn wagen
müssen.
Ein am 30.1.1996 eingebrachter Entschließungsantrag freiheitlicher
Abgeordneter betreffend land- und forstwirtschaftliche Standort-
sicherung wurde von SPÖ, ÖVP und Liberalem Forum am 5.3.1996 im
Ausschuß für Land- und Forstwirtschaf-t abgeschmettert.
Ausgelöst durch die BSE-Krise , hat sich der Abwanderungstrend in-
zwischen verschärft : in der Steiermarkt überlegt derzeit jeder
sechste Landwirt , ob es sich noch lohnt , den Betrieb weiterzuführen.
Die Bundesregierung sieht dieser dramatischen Entwicklung tatenlos
zu. Der Vorsitzende der Präsidentenkonferenz raffte sich am 6. Juli
1996 zu einer kurzen Presseaussendung auf , in der er davor warnt ,
daß"eine Fortsetzung des Abwanderungstrends der jungen bäuerlichhen
Bevölkerung für die ländliche Nahversorgung und die agrarische
Struktur ausgesprochen negativ wäre'' . Getan wird weiter nichts.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten den nachstehenden
Entschließungsantrag :
Der Nationalrat wolle beschließen :
"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert , allen in Österreichs
Land- und Forstwirtschaft arbeitenden Menschen gerechte Entlohnung
und soziale Sicherheit zu garantieren , zusätzliche Programm für
Jungbäuerinnen und Jungbauern einzusetzen und Österreichs Bauernhöfe
als Betriebsstandorte und Arbeitsplätze im Dienste der Lebensmittel-
versorgung, der Landeskultur und der Ökologie zu erhalten, um die
Abwanderung aus der Landwirtschaft zu stoppen. ''
In formeller Hinsicht wird ersucht , diesen Antrag dem Ausschuß für
Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.