280/AE
DringIicher Antrag
der Abgeordneten Dr. Maria Fekter, Dr. KosteIka, Rosemarie Bauer, Doris Bures,
Schuster, GabrieIe Binder
und KoIIegen
betreffend Schutz unserer Kinder
gemäß § 74a iVm § 93 Abs.1 GOG
Die Skandale der Kinderpornographie in BeIgien, der Slowakei und in Österreich
zeigen deutlich die Gefährlichkeit dieses Mißbrauchs von Kindern, der üblicherweise
verborgen stattfindet und nur seIten bekannt wird. Die Auswirkungen auf die Kinder
und Jugendlichen sind jedoch - nicht nur jetzt, sondern im Hinblick auf die
psychischen VerIetzungen auch für die Zukunft, ja für das ganze Leben der
betroffenen Kinder - erschreckend.
ln der Zeit vom 27. - 31 . August hat in StockhoIm der erste WeItkongreß gegen die
sexueIIe Ausbeutung von Kindern stattgefunden, bei dem ein Aktionsprogramm
verabschiedet worden ist, das nach seiner Umsetzung zu einer Verbesserung der
internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kinderprostitution,
Kinderpornographie, des KinderhandeIs und des Sextourismus beitragen wird.
Die EU hat anIäßlich des Rates der Außenminister dieses Thema beraten und eine
Initiative angenommen, in der die EU-Kommission verpfIichtet wurde, einen
Aktionsplan zur verbesserten Bekämpfung der Kinderpornographie und zum Schutz
der Kinder auszuarbeiten. Ferner wurde beschlossen, daß dieses Phänomen vom
Rat der Justiz- und Innenminister (3. Säule) in seiner nächsten Sitzung mit dem ZieI
einer verbesserten Bekämpfung beraten werden und die ResoIution der Stockholmer
Konferenz konsequent umgesetzt werden soII.
In Österreich wurde im Jahr 1994 ein neuer Tatbestand betreffend Pornographische
DarstelIungen mit Unmündigen geschaffen, durch den sogar der Besitz
kinderpornographischer Darstellungen pönaIisiert wurde.
Abgesehen von allfälIigen Verschärfungen dieser Strafbestimmung ist es jedoch
notwendig, den VoIIzug der einschlägigen Gesetze, einschließIich des
Pornographiegesetzes, wirksam zu gestaIten.
Die unterfertigen Abgeordneten steIIen daher nachstehenden
EntschIießungsantrag:
Der NationaIrat woIIe beschIießen:
Der Bundesminister für Justiz wird ersucht,
1. dem Nationalrat über die Erfahrungen mit § 207a StGB und die
Spruchpraxis der Gerichte zu dieser Bestimmung sowie der Bestimmungen
des Pornographiegesetzes in bezug auf Kinderpornographie zu berichten;
2. bis zu einer eindeutigen gesetzlichen RegeIung des § 25 StPO im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für lnneres klarzusteIIen, weIche
MögIichkeiten den Sicherheitsbehörden im Rahmen der verdeckten
ErmittIung zur Verfügung stehen;
3. im internationalen Kontext Möglichkeiten zu prüfen, wie im lnternet gegen
kinderpornographische Darstellungen (und rechtsextreme Ausführungen)
vorgegangen werden kann und dem NationaIrat darüber zu berichten.
ln formeller Hinsicht wird gemäß § 74a GOG beantragt, diesen Entschließungsantrag
dringlich zu behandeln und der Erstantragstellerin Gelegenheit zur mündlichen Begründung
zu geben.