285/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler

und Kollegen

betreffend Begrenzung der Politiker- und Funktionärsbezüge

Die Bemühungen um eine Reform der Politikerbezüge in Österreich nehmen kein Ende. Das

am 1. Juli 1972 in Kraft getretene Bezügegesetz, das die Politikerbezüge auf Bundesebene

regelt, erwies sich schon bald als Hort feudaler Privilegien, der neben besonders üppigen

Aktiveinkommen der Politiker insbesondere auch arbeitslose Nebeneinkommen,

Mehrfachpensionen in Millionenhöhe und Abfertigungsregelungen auch für Kurzzeitpolitiker

umfaßt.

 

Bereits kurz nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes war der Unmut über diesen

Selbstbedienungsladen der politischen Kaste unseres Landes nicht mehr zu überhören. Zurecht

verfestigte sich in der Öffentlichkeit das Image von den Politikern als den ''großen Nehmern'',

die sich an den Futtertrögen der Politik bereichern.

 

In der Folge kam es immer wieder zu Anläufen in Richtung einer Reform, die zumindest die

ärgsten Auswüchse abstellen sollte. Alle diese Anläufe versandeten aber in Symptomkuren,

ohne die grundsätzlichen Probleme aufzugreifen.

 

Am 10. Mai 1988 forderte der Nationalrat schließlich in einer gemeinsamen Entschließung

aller Parlamentsparteien die "Begrenzung des einem Politiker aus politischen Funktionen

gebührenden Gesamteinkommens". Zu den von der Regierung in diesem Zusammenhang

angekündigten Verhandlungen mit den I-ändern, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und

Kammerorganisationen ist es bis heute nicht gekommen. An den Zuständen hat sich seither

nichts geändert, obwohl das Bezügegesetz seither etwa 30 Mal geändert wurde.

 

Angesichts der den Bürgern durch die derzeitige Koalitionsregierung auferlegten massiven

Belastungen ist es dringend geboten, auch einen umfassenden Abbau der Politikerprivilegien

einzuleiten. Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße

jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der

Politiker.

 

Die FPÖ hat seit vielen Jahren immer wieder parlamentarische Aktivitäten mit dem Ziel eines

umfassenden Abbaues der Politikerprivilegien gesetzt. ln diesem Zusammenhang ist

insbesondere auf das Privilegien-Volksbegehren des Jahres 1987 betreffend ein

Bundesverfassungsgesetz für Leistung und Gerechtigkeit - gegen Parteibuchwirtschaft und

Privilegien, hinzuweisen, das auch der Anlaß für die oben erwähnte Entschließung des

Nationalrates vom 10. Mai 1988 war sowie auf eine Vielzahl von Anträgen in der laufenden

Gesetzgebungsperiode, wie etwa den lnitiativantrag 105/A sowie den Entschließungsantrag

117/A(E).Allen diesen Anträgen lag die Auffassung zugrunde, daß ein allgemeiner

umfassender Abbau der Politikerprivilegien und eine Harmonisierung der bezugsrechtlichen

Regelungen erfolgen müsse.

 

Den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP, die im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996

selbst die Notwendigkeit einer Bezügereform festgeschrieben und die Ausarbeitung einer

Einkommenspyramide in Aussicht gestellt hatten, fehlte es bisher jedoch an jeglicher

Bereitschaft zur Umsetzung der Reformen.

 

Auch die in letzter Zeit bekanntgewordenen besonders krassen Beispiele von

Mehrfacheinkommen von Politikern (z.B. Fischer, Kostelka, Höchtl, Neugebauer) haben die

Koalitionsparteien und die Bundesregierung nicht dazu veranlaßt, endlich tätig zu werden. Im

Gegenteil, weil die Reformen "so schwierig" sind und die Abfertigungskaiser und

Privilegienritter offenbar nicht auf ihre materiellen Vorteile verzichten wollen, sollen sie

offenbar auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. War ursprünglich ein umfassender

Initiativantrag zur Beschlußfassung noch vor der Sommerpause des Nationalrates angekündigt

worden, so wurde zur Beruhigung der aufgebrachten Bürger wieder nur eine kleine Korrektur

als Placebo verabreicht und die Erstellung der lange angekündigten Einkommenspyramide

zumindest bis Mitte 1997 aufgeschoben. Die Angelegenheit ist jedoch mittlerweile eine

Zumutung für alle Bürger und duldet deshalb keinen weiteren Aufschub.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

ENTSCHLIES SUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat zum ehestmöglichen Zeitpunkt den

Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes zur Festlegung von Obergrenzen und zur

Vereinheitlichung der Politiker- und Funktionärsbezüge (Obergrenzen-BVG) vorzulegen, das

sich an folgenden Grundsätzen orientiert:

 

1. Berufs- und Erwerbsverbot für politische Funktionäre

Für sämtliche politische Funktionsträger der vollziehenden Gewalt (Bundeskanzler,

Bundesminister, Staatssekretäre, Landeshauptleute und die weiteren Mitglieder der

I-andesregierungen), einschließlich der Bürgermeister, Vizebürgermeister und Stadträte von

Gemeinden, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, der Bezirksvorsteher, der

Amtsführenden Präsidenten der Landesschulräte, des Rechungshofpräsidenten und der

Volksanwälte des Bundes und der Länder, hat ein Berufs- und Erwerbsverbot zu gelten.

 

2. Abschaffung der Politikerpensionen

Durch die vorzusehenden Regelungen sind insbesondere politische Mehrfachpensionen als

eines der eklatantesten Politikerprivilegien ausgeschlossen.

 

3. Ersatzlose Beseitigung der Abfertigungen für politische Funktionsträger

Politische Funktionäre dürfen aus ihrer politischen Tätigkeit keine Abfertigung erhalten.

4. Streichung der Ansprüche auf Dienstwohnungen, Entfernungszulagen und Dienstautos

Für Funktionsträger sind alle Regelungen hinsichtlich des Anspruches auf Dienstwohnung

und auf Entfernungszulagen zu streichen. Hinsichtlich der Reisekosten sind lediglich die

tatsächlichen Aufwendungen zu vergüten.

 

5. Regelungen für öffentlich bedienstete Funktionsträger

Für politische Funktionsträger wie Abgeordnete zum Nationalrat, zum Bundesrat, zu den

Landtagen und zum EU-Parlament, die Bezüge als öffentlich Bedienstete bzw. als

Angestellte der Gebietskörperschaften, Kammern, Verbände, staatlichen Banken,

Unternehmen und Anstalten, der OeNB und des ÖGB erhalten, ist für die Dauer der

politischen Funktionsausübung lediglich die tatsächliche Arbeitsleistung zu vergüten, im

Höchstfall jedoch mit 75 % des Bezuges zu begrenzen. Bei einer Arbeitsleistung von

weniger als 50 % der Arbeitszeit haben die Bezüge zu entfallen.

 

6. Abschaffung von Vorrückungsregelungen

Alle Regelungen müssen auf dem Grundsatz beruhen: "Gleiches Mandat - gleicher Bezug''.

 

7. Verbot der Parteisteuern

Das Einheben von Parteisteuern ist für sämtliche Parteigliederungen unzulässig.

 

8. Gehaltspyramide für öffentliche Funktionsträger mit S 60.000,-- Obergrenze

Eine Gehaltspyramide für politische Funktionsträger muß sich an einer Nettobezugshöhe

orientieren, wie sie von Bundesparteitag der FPÖ am 14. Jänner 1995 in Linz einstimmig

mit S 60.000,-- beschlossen wurde. Diese Obergrenze gilt für sämtliche Bezüge aus

politischen Funktionen.

 

ln formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Behandlung

zuzuweisen.

 

Wien, am 19. September 1996