285/AE
der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Stadler
und Kollegen
betreffend Begrenzung der Politiker- und Funktionärsbezüge
Die Bemühungen um eine Reform der Politikerbezüge in Österreich nehmen kein Ende. Das
am 1. Juli 1972 in Kraft getretene Bezügegesetz, das die Politikerbezüge auf Bundesebene
regelt, erwies sich schon bald als Hort feudaler Privilegien, der neben besonders üppigen
Aktiveinkommen der Politiker insbesondere auch arbeitslose Nebeneinkommen,
Mehrfachpensionen in Millionenhöhe und Abfertigungsregelungen auch für Kurzzeitpolitiker
umfaßt.
Bereits kurz nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes war der Unmut über diesen
Selbstbedienungsladen der politischen Kaste unseres Landes nicht mehr zu überhören. Zurecht
verfestigte sich in der Öffentlichkeit das Image von den Politikern als den ''großen Nehmern'',
die sich an den Futtertrögen der Politik bereichern.
In der Folge kam es immer wieder zu Anläufen in Richtung einer Reform, die zumindest die
ärgsten Auswüchse abstellen sollte. Alle diese Anläufe versandeten aber in Symptomkuren,
ohne die grundsätzlichen Probleme aufzugreifen.
Am 10. Mai 1988 forderte der Nationalrat schließlich in einer gemeinsamen Entschließung
aller Parlamentsparteien die "Begrenzung des einem Politiker aus politischen Funktionen
gebührenden Gesamteinkommens". Zu den von der Regierung in diesem Zusammenhang
angekündigten Verhandlungen mit den I-ändern, Gemeinden, Sozialversicherungsträger und
Kammerorganisationen ist es bis heute nicht gekommen. An den Zuständen hat sich seither
nichts geändert, obwohl das Bezügegesetz seither etwa 30 Mal geändert wurde.
Angesichts der den Bürgern durch die derzeitige Koalitionsregierung auferlegten massiven
Belastungen ist es dringend geboten, auch einen umfassenden Abbau der Politikerprivilegien
einzuleiten. Den Österreicherinnen und Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße
jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der
Politiker.
Die FPÖ hat seit vielen Jahren immer wieder parlamentarische Aktivitäten mit dem Ziel eines
umfassenden Abbaues der Politikerprivilegien gesetzt. ln diesem Zusammenhang ist
insbesondere auf das Privilegien-Volksbegehren des Jahres 1987 betreffend ein
Bundesverfassungsgesetz für Leistung und Gerechtigkeit - gegen Parteibuchwirtschaft und
Privilegien, hinzuweisen, das auch der Anlaß für die oben erwähnte Entschließung des
Nationalrates vom 10. Mai 1988 war sowie auf eine Vielzahl von Anträgen in der laufenden
Gesetzgebungsperiode, wie etwa den lnitiativantrag 105/A sowie den Entschließungsantrag
117/A(E).Allen diesen Anträgen lag die Auffassung zugrunde, daß ein allgemeiner
umfassender Abbau der Politikerprivilegien und eine Harmonisierung der bezugsrechtlichen
Regelungen erfolgen müsse.
Den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP, die im Koalitionsübereinkommen vom 11. März 1996
selbst die Notwendigkeit einer Bezügereform festgeschrieben und die Ausarbeitung einer
Einkommenspyramide in Aussicht gestellt hatten, fehlte es bisher jedoch an jeglicher
Bereitschaft zur Umsetzung der Reformen.
Auch die in letzter Zeit bekanntgewordenen besonders krassen Beispiele von
Mehrfacheinkommen von Politikern (z.B. Fischer, Kostelka, Höchtl, Neugebauer) haben die
Koalitionsparteien und die Bundesregierung nicht dazu veranlaßt, endlich tätig zu werden. Im
Gegenteil, weil die Reformen "so schwierig" sind und die Abfertigungskaiser und
Privilegienritter offenbar nicht auf ihre materiellen Vorteile verzichten wollen, sollen sie
offenbar auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. War ursprünglich ein umfassender
Initiativantrag zur Beschlußfassung noch vor der Sommerpause des Nationalrates angekündigt
worden, so wurde zur Beruhigung der aufgebrachten Bürger wieder nur eine kleine Korrektur
als Placebo verabreicht und die Erstellung der lange angekündigten Einkommenspyramide
zumindest bis Mitte 1997 aufgeschoben. Die Angelegenheit ist jedoch mittlerweile eine
Zumutung für alle Bürger und duldet deshalb keinen weiteren Aufschub.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
ENTSCHLIES SUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat zum ehestmöglichen Zeitpunkt den
Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes zur Festlegung von Obergrenzen und zur
Vereinheitlichung der Politiker- und Funktionärsbezüge (Obergrenzen-BVG) vorzulegen, das
sich an folgenden Grundsätzen orientiert:
1. Berufs- und Erwerbsverbot für politische Funktionäre
Für sämtliche politische Funktionsträger der vollziehenden Gewalt (Bundeskanzler,
Bundesminister, Staatssekretäre, Landeshauptleute und die weiteren Mitglieder der
I-andesregierungen), einschließlich der Bürgermeister, Vizebürgermeister und Stadträte von
Gemeinden, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, der Bezirksvorsteher, der
Amtsführenden Präsidenten der Landesschulräte, des Rechungshofpräsidenten und der
Volksanwälte des Bundes und der Länder, hat ein Berufs- und Erwerbsverbot zu gelten.
2. Abschaffung der Politikerpensionen
Durch die vorzusehenden Regelungen sind insbesondere politische Mehrfachpensionen als
eines der eklatantesten Politikerprivilegien ausgeschlossen.
3. Ersatzlose Beseitigung der Abfertigungen für politische Funktionsträger
Politische Funktionäre dürfen aus ihrer politischen Tätigkeit keine Abfertigung erhalten.
4. Streichung der Ansprüche auf Dienstwohnungen, Entfernungszulagen und Dienstautos
Für Funktionsträger sind alle Regelungen hinsichtlich des Anspruches auf Dienstwohnung
und auf Entfernungszulagen zu streichen. Hinsichtlich der Reisekosten sind lediglich die
tatsächlichen Aufwendungen zu vergüten.
5. Regelungen für öffentlich bedienstete Funktionsträger
Für politische Funktionsträger wie Abgeordnete zum Nationalrat, zum Bundesrat, zu den
Landtagen und zum EU-Parlament, die Bezüge als öffentlich Bedienstete bzw. als
Angestellte der Gebietskörperschaften, Kammern, Verbände, staatlichen Banken,
Unternehmen und Anstalten, der OeNB und des ÖGB erhalten, ist für die Dauer der
politischen Funktionsausübung lediglich die tatsächliche Arbeitsleistung zu vergüten, im
Höchstfall jedoch mit 75 % des Bezuges zu begrenzen. Bei einer Arbeitsleistung von
weniger als 50 % der Arbeitszeit haben die Bezüge zu entfallen.
6. Abschaffung von Vorrückungsregelungen
Alle Regelungen müssen auf dem Grundsatz beruhen: "Gleiches Mandat - gleicher Bezug''.
7. Verbot der Parteisteuern
Das Einheben von Parteisteuern ist für sämtliche Parteigliederungen unzulässig.
8. Gehaltspyramide für öffentliche Funktionsträger mit S 60.000,-- Obergrenze
Eine Gehaltspyramide für politische Funktionsträger muß sich an einer Nettobezugshöhe
orientieren, wie sie von Bundesparteitag der FPÖ am 14. Jänner 1995 in Linz einstimmig
mit S 60.000,-- beschlossen wurde. Diese Obergrenze gilt für sämtliche Bezüge aus
politischen Funktionen.
ln formeller Hinsicht wird ersucht, den Antrag dem Verfassungsausschuß zur Behandlung
zuzuweisen.
Wien, am 19. September 1996