292/AE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend: Aussetzung der bestehenden Werkvertragsregelung und
Frist für arbeits- und sozialrechtliche Regelung prekärer Arbeitsverhältnisse
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die Bundesregierung wird aufgefordert die bestehende Werkvertragsregelung
auszusetzen
2. Die Bundesregierung wird beauftragt, bis zum Ende des Jahres 1997 die erforderlichen
gesetzlichen Bestimmungen für eine arbeits- und sozialrechtliche Regelung prekärer
Arbeitsverhältnisse auszuarbeiten, durch die sichergestellt wird, daß
. das Arbeitsrecht bzw. der ArbeitnehmerInnenbegriff den wirtschaftlichen
Veränderungen so angepaßt wird, daß eine Zuordnung erleichert beziehungsweise
überhaupt erst ermöglicht wird
. alle prekären Arbeitsverhältnisse, die derzeit keine oder eine geringe soziale
Absicherung haben, in eine soziale Sicherung miteinbezogen werden, die vor Armut
schützt und im Alter bzw. im Krankheitsfall eine ausreichende Versorgung garantiert.
BEGRÜNDUNG:
Die gegenwärtige Regelung auch und teilweise erst recht unter Berücksichtigung der nun
akkordierten Änderungen ist ungerecht, unsozial, schwer administrierbar, für Betriebe mit
hohen Umstellungskosten verbunden und führt vor allem nicht zu dem, was ursprünglich
quer über Parteien und Interessenorganisationen Übereinstimmung bildete, nämlich die
Flucht aus dem Arbeits- und Sozialrecht zu verhindern.
Die Regelung betrifft nur das Sozialrecht, enthält aber keinerlei arbeitsrechtlichen
Bestimmungen, die als ''Unterfutter'' notwendig wären.
Die Regelung ermöglicht bzw. erzwingt geradezu Umgehungsvarianten, da sie sonst gerade
bei niedrigen Einkommen zu großen Einkommenseinbußen führt.
Gerade die Werkverträge mit den niedrigsten Einkommen sind von jeder sozialen
Absicherung ausgenommen und durch den fehlenden Unfallversicherungsschutz sogar noch
schlechter gestellt als die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.