294/AE
der Abgeordneten DI Prinzhorn, Ing. Reichhold, Dr. Salzl, Koller, Wenitsch
und Kollegen
betreffend
Privatisierung der Österreichischen Bundesforste
Die Österreichischen Bundesforste sind der größte Waldbesitzer Österreichs. Sie
bewirtschaften eine Grundfläche von mehr als 840.000 Hektar, wovon etwa 580.000 Hektar
auf Wälder entfallen. Was den Waldanteil betrifft so liegt das Verhältnis von Wirtschafts- zu
Schutzwald bei rund zwei Drittel zu einem Drittel. Insgesamt verwalten die Bundesforste
einen Grundbesitz, der in etwa 10 Prozent des Österreichischen Staatsgebietes ausmacht.
Der Grundbesitz der Österreichischen Bundesforste ist, historisch bedingt, mit einer großen
Zahl an Einforstungsrechten (Weide-, sowie Holz- und Streunutzungsrechte) zugunsten meist
bäuerlicher Betriebe belastet.
Der kurzfristig zu erwirtschaftende Ertrag von Wäldern ist im Vergleich zu anderen
Produktions- bzw. zu Dienstleistungssparten relativ gering. Wälder weisen demgegenüber
allerdings eine besonders hohe Wertbeständigkeit auf. Ein möglicher aus Wäldern zu
erwirtschaftender Ertrag entstammt in erster Linie der Holzproduktion und der
Jagdwirtschaft.
Was den reinen Ertragswert betrifft, so geht dieser im Bereich des Schutzwaldes gegen Null,
da entsprechend hohe Pflegekosten mit Einnahmen aus Jagdpachten bestenfalls kotnpensiert
werden können.
Neben ihrer wirtschaftlichen Funktion erfüllen Wälder im Bereich der Wasserversorgung, des
Lawinen- und Wildwasserschutzes, des Landschaftsbildes und des Bodenschutzes usw. eine
große Anzahl überwirtschaftlicher Leistungen, die ganz wesentlich zur Erhaltung eines
funktionierenden Ökosystems beitragen.
Neben den Wäldern uud Nebenflächen (Almen, Weiden, Gewässern, Sümpfen und Mooren,
Kahlgeste insflächen im Hochgebirge, Bauland) besitzen die Österreichischen Bundesforste
aber auch Schlösser und ehemalige Stiftsgebäude sowie umfangreiches sonstiges Betriebs-
und Anlagevermögen.
Aktuellen Schätzungen zufolge repräsentiert allein der Liegenschaftsbesitz der
Österreichischen Bundesforste einen Substanzwert von rund 76 Mrd. ATS.
Die Verkaufspreise für forstlichen Grundbesitz gelten im Hinblick auf die zu veräußernde
Losgröße als relativ preiselastisch. Eine Privatisierung der Österreichischen Bundesforste ist
deshalb nur unter äußerster Behutsamkeit möglich und darf keineswegs zu einem
vorschnellen Abverkauf ertragreicher Forstverwaltuugen führen.
Vielmehr sollte die Privatisierung in Form eines planmäßigen und geordneten Rückzugs des
Staates erfolgen.
Besondere Berücksichtigung bei einer Privatisierung der Bundesforste soll auch die
Sicherung und Erhaltung des privaten bäuerlichen Besitzstandes finden. Auch in Anbetracht
der wichtigen externen Effekte eiuer bäuerlichen Bewirtschaftung von Wald- und Forstbesitz
erscheint es angebracht, eine bevorzugte Lösung für die heimische Bauernschaft
auszuarbeiten.
Durch eine Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus der Budgethoheit des
Bundes und die Einrichtung einer Betriebsgesellschaft zur operativen Geschäftsführung
sowie einer Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft als Rechtsnachfolger der Österreichischen
Bundesforste könnte eiue geeignete betriebswirtschaftliche Struktur erreicht werden, die - in
Durchführung einer sukzessiven Privatisierung - auch eine nachhaltige Sicherung des
österreichischen wald- und forstwirtschaftlichen Bestandes gewährleisten könnte.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Zeit- und Maßnahmenplan für die
Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste aus dem Budget und deren sukzessive
Privatisierung vorzulegen.
Hinsichtlich der Ausgliederung und der nachfolgenden Privatisierung müssen folgende
Zielsetzungen ins Auge gefaßt werden:
1.
a. Ausgliederung der Bundesforste aus der Budgethohheit des Bundes und Übergabe der
operativen Geschäftsführung der Bundesforste an eine Betriebsgesellschaft.
b. Übergabe der Liegenschaften an eine Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft
2.
a. Betriebswirtschaftliche Gliederung der Bundesforste nach deren Kerngeschäften
b. Umsetzung einer umfassenden innerbetrieblichen Verwaltungsreform
c. Geordneter Rückzug des Staates aus den Österreichischen Bundesforsten durch die
Privatisierung ausgewählter Vermögenswerte
d. Prioritäre, begünstigte Abgabe ausgewählter Flächen an interessierte österreichische
Bauern zur nachhaltigen Verbesserung des bäuerlichen Besitzstandes
e. Einbringen von geeigneten Flächen in bestehende und noch zu errichtende
Nationalparks
f. Ertragsorientierte Bewirtschaftung verbleibender Vermögenswerte
g. Aufhebung der Zweckbindung von Verkaufserlösen
3.
Befreiung des Staates von fiinanziellen Verpflichtungen durch die Aufhebuug von
Verlusthaftungen
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an deu Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft
beantragt. -