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der Abgeordneten Wabl, Anschober, Freundinnen und Freunde
betreffend ökologische Reform der Östereichischen Bundesforste
Östereich besitzt im internationalen Vergleich mit rd. 15 % nur sehr wenig Staatswald. Auf
dessen Gebiet gibt es neben Holz auch bedeutende Quellwasservorkommen. Zudem wird in
einer künfigen Nutzung der Biomasse für Energie ein weiteres Potential gesehen, das
derzeit noch brachliegt.
Im Regierungsübereinkommmen wurde die Ausgliederung der Östereichischen
Bundesforste (ÖBF) vereinbart. Bei der Erstellung der Sparbudgets für 1996/97 erfolgten an
die ÖBF Gewinnvorschreibungen in Höhe von jährlich rd. 370 Mio. öS. Diese können
aufgrund der niedrigen Holzpreise nicht annähernd erfüllt werden. Auf der Ausgabenseite
setzen die ÖBF Sparmaßnahmen zulasten des Wa1des wie z.B. die drastische Reduktion des
für die Waldbetreuung zuständigen Forstpersonal.s.
Budgetäre Abschöpfungen und Gewinnstreben müssen dort ein Ende finden, wo es um die
langfristige Sicherung unseres Lebensraumes geht. Bei größeren Grundverkäufen aus dem
S taatswald gäbe es vielleicht Interessenten für Ertragswald, letztlich bliebe aber mit dem
hohen Schutzwaldanteil ein wirtschaftlich nicht lebensfähiger Torso bestehen.
Da öffentliche Interessen, wie vor allem die Schutz- Wohlfahrts- und Erholungswirkungen
des Waldes am besten im Staatswald umgesetzt werden können, stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die östereichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Östereichischen Bundesforste
als Bundesbetrieb zu erhalten und folgende Reformen durch eine Novellierung des
geltenden ÖBF-Gesetzes, BGBl. 610/77 herbeizuführen:
1. Die Flächen der Östereichischen Bundesforste sind ökologisch nachhaltig zu
bewirtschaften.
2. Zertifizierung der ökologischen Nachhaltigkeit nach internationalen Kriterien des Forest
Stewardship Council (FSC).
3. Ausgliederung aus dem Bundesbudget durch Abschaffung der Kameralistik und
Einführung einer Nettobudgetierung.
4. Mindestens 50 % des Bilanzgewinnes aus dem Bundesbetrieb ÖBF sind in ökologisch
relevante Maßnahmen wie z.B. die Schutzwaldsicherung , Bioenergie zu investieren.
Diese Aufwendungen sind in einer ÖKO-Bilanz nachzuweisen.
5. Aufwertung der Befugnisse des ÖBF-Wirtschaftsrates. Reduktion des ÖBF-Vorstandes
auf 2 Mitglieder für jeweils einen ökonomischen bzw. ökologischen Geschäftsbereich mit
konsensualen Beschlüssen.
6. Dem Vorstand der ÖBF ist aufzutragen, den qualitativen S tandard bei der Waldbetreuung
(ökologisches Gebietsmanagement) vor Ort beizubehalten oder zu verbessern. Durch
Dezentralisierung muß eine Reduktion der Verwaltungskosten sichergestellt werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.