296/AE

 

 

 

der Abgeordneten Wabl, Anschober, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend ökologische Reform der Östereichischen Bundesforste

 

 

Östereich besitzt im internationalen Vergleich mit rd. 15 % nur sehr wenig Staatswald. Auf

dessen Gebiet gibt es neben Holz auch bedeutende Quellwasservorkommen. Zudem wird in

einer künfigen Nutzung der Biomasse für Energie ein weiteres Potential gesehen, das

derzeit noch brachliegt.

 

Im Regierungsübereinkommmen wurde die Ausgliederung der Östereichischen

Bundesforste (ÖBF) vereinbart. Bei der Erstellung der Sparbudgets für 1996/97 erfolgten an

die ÖBF Gewinnvorschreibungen in Höhe von jährlich rd. 370 Mio. öS. Diese können

aufgrund der niedrigen Holzpreise nicht annähernd erfüllt werden. Auf der Ausgabenseite

setzen die ÖBF Sparmaßnahmen zulasten des Wa1des wie z.B. die drastische Reduktion des

für die Waldbetreuung zuständigen Forstpersonal.s.

 

Budgetäre Abschöpfungen und Gewinnstreben müssen dort ein Ende finden, wo es um die

langfristige Sicherung unseres Lebensraumes geht. Bei größeren Grundverkäufen aus dem

S taatswald gäbe es vielleicht Interessenten für Ertragswald, letztlich bliebe aber mit dem

hohen Schutzwaldanteil ein wirtschaftlich nicht lebensfähiger Torso bestehen.

 

Da öffentliche Interessen, wie vor allem die Schutz- Wohlfahrts- und Erholungswirkungen

des Waldes am besten im Staatswald umgesetzt werden können, stellen die unterfertigten

Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die östereichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Östereichischen Bundesforste

als Bundesbetrieb zu erhalten und folgende Reformen durch eine Novellierung des

geltenden ÖBF-Gesetzes, BGBl. 610/77 herbeizuführen:

 

1. Die Flächen der Östereichischen Bundesforste sind ökologisch nachhaltig zu

bewirtschaften.

 

2. Zertifizierung der ökologischen Nachhaltigkeit nach internationalen Kriterien des Forest

Stewardship Council (FSC).

 

3. Ausgliederung aus dem Bundesbudget durch Abschaffung der Kameralistik und

Einführung einer Nettobudgetierung.

 

4. Mindestens 50 % des Bilanzgewinnes aus dem Bundesbetrieb ÖBF sind in ökologisch

relevante Maßnahmen wie z.B. die Schutzwaldsicherung , Bioenergie zu investieren.

Diese Aufwendungen sind in einer ÖKO-Bilanz nachzuweisen.

 

5. Aufwertung der Befugnisse des ÖBF-Wirtschaftsrates. Reduktion des ÖBF-Vorstandes

auf 2 Mitglieder für jeweils einen ökonomischen bzw. ökologischen Geschäftsbereich mit

konsensualen Beschlüssen.

 

6. Dem Vorstand der ÖBF ist aufzutragen, den qualitativen S tandard bei der Waldbetreuung

(ökologisches Gebietsmanagement) vor Ort beizubehalten oder zu verbessern. Durch

Dezentralisierung muß eine Reduktion der Verwaltungskosten sichergestellt werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft

vorgeschlagen.