304/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Herausnahme der Leistungen der Medizinisch-Technischen-Dienste aus der 80 %
Wahlarztregelung im § 131 Abs. 1 ASVG
In § 131 Abs. 1 der 53. ASVG-Novelle wird festgehalten, daß an Patienten von Wahlärzten
nur mehr 80 % des bisherigen Kassentarifs ausbezahlt werden.
Von dieser Regelung sind aber auch Leistungen der Medizinisch-Technischen-Dienste, wie
z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Diätassistenten und Ergotherapeuten betroffen. Da
Vertragseinrichtungen nicht in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen und die
meisten Vertreter der oben genannten Gruppen freiberuflich arbeitet, hatte die Mehrzahl der
Patienten bereits vor der Novellierung einen Selbsthehalt zu leisten. Der nun erhöhte
Selbstbehalt bedeutet insbesondere für chronisch Kranke, Schlaganfallpatienten, MS-
Patienten, und allen anderen, die eine längere Therapie benötigen, eine empfindliche soziale
Härte.
Weiters sind verlängerte Spitalsaufenthalte, verfrühte Einweisungen in Pflegeheime,
vermehrte Krankenstande sowie Operationen statt kostengünstigerer Therapien zu
befürchten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, eine Novellierung des
ASVG dahingehend vorzubereiten, daß die therapeutischen Leistungen der Medizinisch
Technischen Dienste aus dem § 131 Abs. 1 herausgenommen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.