304/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Haidlmayr, Öllinger, Freundinnen und Freunde

betreffend Herausnahme der Leistungen der Medizinisch-Technischen-Dienste aus der 80 %

Wahlarztregelung im § 131 Abs. 1 ASVG

In § 131 Abs. 1 der 53. ASVG-Novelle wird festgehalten, daß an Patienten von Wahlärzten

nur mehr 80 % des bisherigen Kassentarifs ausbezahlt werden.

Von dieser Regelung sind aber auch Leistungen der Medizinisch-Technischen-Dienste, wie

z.B. Physiotherapeuten, Logopäden, Diätassistenten und Ergotherapeuten betroffen. Da

Vertragseinrichtungen nicht in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen und die

meisten Vertreter der oben genannten Gruppen freiberuflich arbeitet, hatte die Mehrzahl der

Patienten bereits vor der Novellierung einen Selbsthehalt zu leisten. Der nun erhöhte

Selbstbehalt bedeutet insbesondere für chronisch Kranke, Schlaganfallpatienten, MS-

Patienten, und allen anderen, die eine längere Therapie benötigen, eine empfindliche soziale

Härte.

Weiters sind verlängerte Spitalsaufenthalte, verfrühte Einweisungen in Pflegeheime,

vermehrte Krankenstande sowie Operationen statt kostengünstigerer Therapien zu

befürchten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales wird aufgefordert, eine Novellierung des

ASVG dahingehend vorzubereiten, daß die therapeutischen Leistungen der Medizinisch

Technischen Dienste aus dem § 131 Abs. 1 herausgenommen werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.