325/AE
ENTSCH LIESSUNGSANTRAG
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der Abgeordneten Mag. Kukacka
und Kollegen
betreffend Vorlage eines Nahverkehrsfinanzierungsgesetzes
Die heute übliche Form der Finanzierung und Mittelaufbringung sowie Kompe-
tenzverteilung für den öffentlichen Verkehr weist eine Reihe von kritischen
Problemen auf. So sind die derzeit vorhandenen finanzieIlen Mittel sowohl für
Investitionen als auch für den Unterhalt bei weitem nicht ausreichend, um die
heutigen und zukünftigen Verkehrs- und Umweltprobleme zu lösen. Die Kompe-
tenzsituation entspricht keineswegs den funktionellen Gegebenheiten der
Verkehrsträger im Sinn einer funktionsgerechten Aufgabenteilung und ist eher ein
durch tagespolitische Entscheidungen geprägtes Zufallsprodukt. Auch dies führt
zur ungleichen Behandlung der Regionen und häufig zu unqualifizierten Forderun-
gen sowie mangelndem Verantwortungsbewußtsein. Zum Beispiel sind manche
Regionen durch Regionalbahnen im Bundesbesitz, manche durch Privatbahnen
und manche nur durch private Busunternehmen erschlossen. Dies führt dazu, daß
der Bund und die Länder in sehr unterschiedlichem Ausmaß für die Finanzierung
des Regionalverkehrs aufkommen.
Es gibt keine klar definierten, für alle gültigen Verteilungsregeln der spärlich vor-
handenen Finanzmittel. Das augenscheinlichste Beispiel bietet der Finanzie-
rungsschlüssel der Verkehrsverbünde: Je nach Verbundgebiet zahlen der Bund
und die Länder einmal 50 % und ein anderes MaI 33 % der Verbundkosten, wobei
die Tarifsubventionen je nach Verbundraum sehr unterschiedlich sind. So über-
nimmt derzeit der Bund am Verkehrsverbund Ost-Region pro Bevölkerungskopf
etwa dreimal soviel an Kosten als bei den Verkehrsverbünden in den Bund-
esIändern.
Mit einem neuen Nahverkehrsgesetz soIl daher nicht nur die Finanzierung des
Betriebes und wichtiger Verkehrsprojekte (PIanung und Bau) sichergestellt
werden, sondern es muß auch eine Neugliederung der Verkehrskompetenzen
herbeigeführt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g :
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird ersucht, ein Nah-
verkehrsfinanzierungsgesetz mit den Experten auf Bundes- und Landesebene
auszuarbeiten und dem Nationalrat bis spätestens Ende September 1997 einen
diesbezüglichen Entwurf vorzulegen.
Folgende Neuorientierung muß in diesem Gesetz für den öffentlichen Personen-
nahverkehr angestrebt werden:
1. ln der Verantwortung des Bundes soll die Gesetzgebung und Richtlinien-
kompetenz für Planung, Bau und Betrieb des überregionalen öffentlichen
Verkehrs von Schiene und Straße liegen. Die Länder sollen für Planung, Bau
und Betrieb des regionaIen überörtlichen öffentlichen Personennahverkehrs
zuständig sein. Die Gemeinden besorgen Planung, Bau und Betrieb des
innergemeindlichen öffentlichen Personennahverkehrs. Durch gemeindeüber-
greifende regionale Verkehrsverbünde soll eine Koordination dieser drei
Ebenen geschaffen werden.
2. Auf den Haupt- und Fernverkehrsstrecken der Bahn sorgt der Bund für den
Ausbau und der Erhaltung der lnfrastruktur. Der RegionaIverkehr (Bus und
Schiene) ist nach den VorsteIlungen und PIanungen der Länder zu führen.
3. Die Länder müssen nach aIIgemein gültigen Regeln finanziell so ausgestattet
werden, daß sie in der Lage sind, für den Betrieb im regionalen Schienen-
verkehr auf Haupt- und Nebenbahnen und lnvestitionen auf Nebenbahnen zu
sorgen.
4. Das regionale und lokaIe Busverkehrsangebot sowie seine Infrastruktur wird
von den Ländern, den Verkehrsverbünden oder den Gemeinden organisiert
und bestellt. Diese Gebietskörperschaften werden dafür nach allgemein
gültigen Regeln finanzielI ausgestattet.
5. Die Tarifhoheit im RegionaIverkehr ist durch die Länder bzw. Verkehrs-
verbünde wahrzunehmen, wobei die Sozialtarife österreichweit koordiniert
werden müssen.
6. Ein neues zeitgemäßes Konzessionsrecht muß Konzessionslaufzeiten von
fünf Jahren ermöglichen. Den Ländern soIlten auch die Rechte für die
Vergabe regionaler Linienkonzessionen übertragen werden. AIs Konzessions-
träger werden auch die Verkehrsverbünde oder Gemeinden berechtigt.
7. In Zukunft sollten Verkehrsverbünde privatwirtschaftlich orientierte Konzes-
sionsträger sein, die den Betrieb von Linien ausschreiben und an den Best-
bieter vergeben. Die Koordination der in der Hand von Verkehrsunternehmen
befindlichen Konzessionen soll über die Verkehrsverbünde geschehen
(Ausschreibungsverfahren).
8. Die im öffentlichen Nahverkehr tätigen Unternehmen sind gleich zu behandeln
- unabhängig, ob sie durch die öffentliche Hand oder privat geführt werden.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Verkehrsausschuß
zuzuweisen.