332/AE

 

 

der Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Finanzierung vou Kernkra ftwerken durch die Europäische Bank für

Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

 

 

 

Anläßlich der Ausschußbehandlung des Bundesgesetzes über die Zeichnung von

zusätzlichen Kapitalanteilen bei der EBRD wurde der Bundesminister für Finanzen ersucht,

einen Bericht über die in Diskussion stehende Kreditvergabe der EBRD für die

FertigstelIung der ukrainischen WWER- 1000-Reaktoren Rovno und Chmelnitzky

vorzuIegen . Nunmehr steIlt sich die aktuelIe Situation so dar, daß nach dem

Nichtzustandekommen der Mochovce- Finanzierung durch die EBRD neuerlich starke

Interessen bestehen , in Form von Rovno und Chmelnitzky Referenzprojekte für eine

Fertigstellung osteuropäischer AKW durch westeuropäische Unternehmen zu finanzieren.

Insoferne wäre es gerade anläßlich der Kapitalerhöhung angezeigt, im Sinne der bekannt

kritischen österreichischen Position in der EBRD ein Signal zu setzen , in dem die

ablehnende österreichische Haltung zur Fertigstellung und Errichtung dieser die

Bevölkerung gefährdenden Risikoreaktoren zum Ausdruck gebracht wird. Die Form dieser

Interessenswahrnehm ung laut gegenständIichem Antrag wäre von Inhalt und Formulierung

eine sinngemäße Aktualisierung e nes bereits 1995 zu Mochovce gefaßten

Parlamentsbeschlusses.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLlESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird in

Aktualisierung der Entschließung des Nationalrates vom 9. Februar 1995 ersucht, bei der

Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ( EBRD) mit Nachdruck

klarzustellen. daß die Vergabe eines Kredites für Fertigstellung oder Errichtung von

Kern kraftwerken in den Reformstaaten , speziell für die ukrainischen WWER- 1000-

Reaktoren Rovno und Chmelnitzky sowohl den Interessen Österreichs, das sich zum Schutz

seiner BevöIkerung wiederholt für ein kernkraftwerksfreies Mitteleuropa eingesetzt hat,

zuwider läuft, aIs dies auch ein unverhältnismäßiges kommerzielles Risiko darstellt,

weshalb sich für Österreich die Frage der Sinnhaftigkeit einer Mitgliedschaft in der EBRD

steIlen müßte.