341/AE
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Chipkarte
Es gibt vermehrt Überlegungen auf der Chipkarte nicht nur die Stammdaten der
Versicherten zu speichern, sondern auch sensible Gesundheitsdaten. Das würde bedeuten,
daß der Zugriff auf sensible Daten, wie etwa Krankenhausaufenthalte, ev. unheilbare
Krankheiten, Psychotherapie, Medikamentengebrauch u.". mehr, nicht mehr wirksam
geschützt werden k"nnten. Der Schutz der Versicherten vor einer nicht geschützten Nutzung
der Daten ist nicht so sehr eine technische Frage; es besteht vielmehr die Gefahr, daß
einerseits der Gesetzgeber bestimmte Zugriffe, die ihm genehm sind, gestattet oder
andererseits die soziale Abh"ngigkeit im Arbeitnehmerstatus der Versicherten oder auch im
Verh"ltnis zum behandelnden Arzt den Karteninhaber unter Zugzwang setzt.
Es müssen daher bestimmte Rahmenbedingungen bei der Einführung einer Chipkarte
unbedingt beachtet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Sozialminister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß ein Gesetzesvorschlag zur
Einführung eine Chipkarte folgende Forderungen berücksichtigt:
. die Einführung der Chipkarte muß im ASVG geregelt werden
. nur folgende Daten dürfen auf der Chipkarte gespeichert werden: Versicherungsnummer
und somit Geburtsdatum, Name, Geschlecht, akademischer Grad und Versichertenstatus
. es darf technisch keine M"glichkeit geben, sensible Gesundheitsdaten oder andere Daten
für eine weitere Nutzung zu speichern
. keine Kosten für die Versicherten bei Ausstellung der Karte bzw. bei Daten"nderungen
und Verlust
. Kostenlosigkeit eines allf"lligen Ausdruckes aller vorhandenen automationsunterstützt
erfaßten Daten
. Ausschluß jeglicher Verknüpfung mit anderen Dateien (zB Steuern, Bankinstitute. usw)
. Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten von einer unabh"ngigen Stelle, um eine
wirksame Kontrolle über die gespeicherten Daten und die Zugriffsberechtigungen zu
gew"hrleisten
. Keine Erh"hung der Krankenversicherung oder sonstiger Sozialversicherungsbeitr"ge
zur Kostendeckung der entsprechenden finanziellen Aufwendungen
In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen .