355/A

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Graf, Ing. Reichhold

und Kollegen

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Schutz und die Förderung der Familie und

die Achtung des Elternrechtes

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz vom xxxxx über den Schutz und die Förderung der Familie und die

Achtung des Elternrechts

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesverfassungsgesetz vom xxxxx über den Schutz und die Förderung der Familie und die

Achtung des Elternrechts

 

Artikel 1:

 

(1) Die Republik Österreich (der Bund, die Länder und die Gemeinden) anerkennt die

besondere Aufgabe der partnerschaftlichen Ehe und Familie a.ls natürliche Grundlage der

menschlichen Gesellschaft und verpflichtet sich zu deren Schutz und Förderung.

 

(2) Männer und Frauen haben das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen

 

(3) Die Republik Österreich (der Bund, die Länder und die Gemeinden) achtet den Vorrang des

natürlichen Elternrechtes und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder und

unterstützt sie dabei.

 

(4) Zum Ausgleich der den Familien im besonderen erwachsenden .Lasten führt der Bund einen

selbständigen Fonds.

 

 

Artikel 2:

 

(1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1.7.1997 in Kraft.

 

(2) Durch die Bestimmungen dieses Bundesverfassungsgesetzes werden die im

Staatsgrundgesetz vom 21.1.2.1 867, RGBl.Nr. 142, über die allgemeinen Rechte der

Staatsbürger festgelegten Rechte in ihrem Beistande nicht berührt.

 

(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

 

BEGRUNDUNG

 

Für die Freiheitliche Partei Österreich ist seit ihrer Gründung die Familie ein zentrales

Anliegen.

Deshalb nimmt die Familie auch in den aktuellen Dokumenten der FPÖ einen wichtigen Platz

em.

 

Das Parteiprogramm der FPÖ führt dazu aus: "Die Familie steht organisch zwischen dem

Einzelnen und der Gesellschaft und ist als wichtigste soziale Gemeinschaft Grundlage des

Staates, sie ist durch keine andere Einrichtung ersetzbar."

 

Weiters führt das Parteiprogramm dazu aus: " Die Familie gleicht durch ihre Privat- und

Intimsphäre die Spannungen gegenüber den großen Organisationen der Massengesellschaften

aus. Der Staat hat die Familienautonomie zu respektieren. Die Einflußnahme des Staates hat

sich auf die Schaffung und Gewährleistung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie auf

stützende und fördernde Maßnahmen zu beschränken. Ziel der freiheitlichen Familienpolitik

ist die Schaffung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, die ein freies

und selbstverantwortlich gestaltendes ZusammenIeben der Menschen in der kIeinsten

Gesellschaft ermöglicht."

 

Auch die ÖVP anerkennt die besondere Funktion der Familie für die Gesellschaft und hat in

den letzen Jahren auch immer wieder die Verankerung von Ehe und Familie in der Verfassung

verlangt und bereits im Jahre 1979 im Nationalrat die Abhaltung einer familienpolitischen

Enquete zu diesem Thema initiiert. Diese lnitiative wurde vom damaligen Klubobmann Dr.

Alois Mock so begründet:

"Die zentrale Bedeutung der Familie für Person und Gesellschaft, die rechtspolitische

Entwicklung in Richtung sozialer Grundrechte und die politische Aktualität bestimmen die

Initiative der ÖVP zum Verfassungsauftrag an die Organe des Staates zur Förderung und zum

Schutz von Ehe und Familie. Ein solcher Schritt würde die Arbeit der Grundrechtskommission

nicht behindern, sondern eher durch Erfahrung bereichern und beschleunigen. Die politische

Aktualität kommt aus den zunehmend auftretenden Überforderungserscheinungen der Familie

zum Ausdruck. Der Staat darf in dieser Situation nicht als neutraler Beobachter fungieren,

sondern muß richtungsweisende, konkrete Maßnahmen ergreifen. Solche werden von den

Familien erwartet und von gesellschaftlichen Kräften - beispielsweise der Österreichischen

Bischofskonferenz - gefordert und könnten auf weitgehende Zustimmung der Bevölkerung

bauen. Die von der ÖVP erwartenden Wirkungen sind in dreifacher Hinsicht zu erwarten:

 

. Familie als GestaItungsprinzip der Gesellschaftsordnung,

. Familie als Grundwert außer Streit gestellt,

. Richtungsweisende Signalwirkung für die Bevölkerung."

 

Weil der ÖVP jedoch der politische Mut für eine vcrnünftige Familienpolitik fehlt, bringt die

FPÖ den Antrag ein.

 

Es wird verlangt, über diesen Antrag innerhalb von 3 Monaten eine erste Lesung

durchzuführen und vorgeschlagen, den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.