355/A
der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Graf, Ing. Reichhold
und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Schutz und die Förderung der Familie und
die Achtung des Elternrechtes
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz vom xxxxx über den Schutz und die Förderung der Familie und die
Achtung des Elternrechts
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesverfassungsgesetz vom xxxxx über den Schutz und die Förderung der Familie und die
Achtung des Elternrechts
Artikel 1:
(1) Die Republik Österreich (der Bund, die Länder und die Gemeinden) anerkennt die
besondere Aufgabe der partnerschaftlichen Ehe und Familie a.ls natürliche Grundlage der
menschlichen Gesellschaft und verpflichtet sich zu deren Schutz und Förderung.
(2) Männer und Frauen haben das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen
(3) Die Republik Österreich (der Bund, die Länder und die Gemeinden) achtet den Vorrang des
natürlichen Elternrechtes und die Pflicht der Eltern zur Erziehung und Pflege ihrer Kinder und
unterstützt sie dabei.
(4) Zum Ausgleich der den Familien im besonderen erwachsenden .Lasten führt der Bund einen
selbständigen Fonds.
Artikel 2:
(1) Dieses Bundesverfassungsgesetz tritt mit 1.7.1997 in Kraft.
(2) Durch die Bestimmungen dieses Bundesverfassungsgesetzes werden die im
Staatsgrundgesetz vom 21.1.2.1 867, RGBl.Nr. 142, über die allgemeinen Rechte der
Staatsbürger festgelegten Rechte in ihrem Beistande nicht berührt.
(3) Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
BEGRUNDUNG
Für die Freiheitliche Partei Österreich ist seit ihrer Gründung die Familie ein zentrales
Anliegen.
Deshalb nimmt die Familie auch in den aktuellen Dokumenten der FPÖ einen wichtigen Platz
em.
Das Parteiprogramm der FPÖ führt dazu aus: "Die Familie steht organisch zwischen dem
Einzelnen und der Gesellschaft und ist als wichtigste soziale Gemeinschaft Grundlage des
Staates, sie ist durch keine andere Einrichtung ersetzbar."
Weiters führt das Parteiprogramm dazu aus: " Die Familie gleicht durch ihre Privat- und
Intimsphäre die Spannungen gegenüber den großen Organisationen der Massengesellschaften
aus. Der Staat hat die Familienautonomie zu respektieren. Die Einflußnahme des Staates hat
sich auf die Schaffung und Gewährleistung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie auf
stützende und fördernde Maßnahmen zu beschränken. Ziel der freiheitlichen Familienpolitik
ist die Schaffung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, die ein freies
und selbstverantwortlich gestaltendes ZusammenIeben der Menschen in der kIeinsten
Gesellschaft ermöglicht."
Auch die ÖVP anerkennt die besondere Funktion der Familie für die Gesellschaft und hat in
den letzen Jahren auch immer wieder die Verankerung von Ehe und Familie in der Verfassung
verlangt und bereits im Jahre 1979 im Nationalrat die Abhaltung einer familienpolitischen
Enquete zu diesem Thema initiiert. Diese lnitiative wurde vom damaligen Klubobmann Dr.
Alois Mock so begründet:
"Die zentrale Bedeutung der Familie für Person und Gesellschaft, die rechtspolitische
Entwicklung in Richtung sozialer Grundrechte und die politische Aktualität bestimmen die
Initiative der ÖVP zum Verfassungsauftrag an die Organe des Staates zur Förderung und zum
Schutz von Ehe und Familie. Ein solcher Schritt würde die Arbeit der Grundrechtskommission
nicht behindern, sondern eher durch Erfahrung bereichern und beschleunigen. Die politische
Aktualität kommt aus den zunehmend auftretenden Überforderungserscheinungen der Familie
zum Ausdruck. Der Staat darf in dieser Situation nicht als neutraler Beobachter fungieren,
sondern muß richtungsweisende, konkrete Maßnahmen ergreifen. Solche werden von den
Familien erwartet und von gesellschaftlichen Kräften - beispielsweise der Österreichischen
Bischofskonferenz - gefordert und könnten auf weitgehende Zustimmung der Bevölkerung
bauen. Die von der ÖVP erwartenden Wirkungen sind in dreifacher Hinsicht zu erwarten:
. Familie als GestaItungsprinzip der Gesellschaftsordnung,
. Familie als Grundwert außer Streit gestellt,
. Richtungsweisende Signalwirkung für die Bevölkerung."
Weil der ÖVP jedoch der politische Mut für eine vcrnünftige Familienpolitik fehlt, bringt die
FPÖ den Antrag ein.
Es wird verlangt, über diesen Antrag innerhalb von 3 Monaten eine erste Lesung
durchzuführen und vorgeschlagen, den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.