368/AE

 

 

 

 

der Abgeordneten Kier, Haselsteiner, Peter und PartnerInnen

 

betreffend Neukodifizierung des Arbeitnehmerlnnenschutzes

 

Das bis dato geltende Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz (ASchG) erfüllt die Aufgaben

eines sinnvollen und zielführenden Arbeitnehmerschutzes ungenügend.

Durch die darin enthaltenen Überreglementierungen werden Unternehmer und

Betriebe in die Situation gedrängt, die Bestimmungen des ASchG oftmals nicht

erfüllen zu können. Dies geschieht weniger aus Absicht denn aus Unkenntnis

aufgrund der in ihrer Schwerfälligkeit bisweilen unverständlichen sprachlichen

Abfassung des Gesetzes. Darüber hinaus sind manche der Bestimmungen dazu

angetan, insbesondere Kleinbetriebe bei deren Erfüllung in grobe finanzielle Nöte zu

führen.

 

Eine Neufassung des gesetzlichen Arbeitnehmerlnnenschutzes hat daher

insbesondere

. unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Möglichkeiten der AUVA,

. durch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, präventive Schutzmaßnahmen im

Rahmen besonderer Haftungsregelungen zu gewährleisten,

. unter Ausnutzung des Normungswesens im Bereich der Arbeitsmittel,

. sowie mittels Verankerung des Arbeitnehmerlnnenschutzes im

Betriebsanlagenrecht zu erfolgen.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

''Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Soziales,

wird aufgefordert, bis 31. Oktober 1997 dem Nationalrat einen Entwurf zur

Neukodifikation des ArbeitnehmerInnenschutzrechts

. unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Möglichkeiten der AUVA,

. durch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, präventive Schutzmaßnahmen im

Rahmen besonderer Haftungsregelungen zu gewährIeisten,

. unter Ausnutzung des Normungswesens im Bereich der Arbeitsmittel,

. sowie mittels Verankerung des Arbeitnehmerlnnenschutzes im

Betriebsanlagenrecht vorzulegen.''

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und

Soziales beantragt. . . ,