368/AE
der Abgeordneten Kier, Haselsteiner, Peter und PartnerInnen
betreffend Neukodifizierung des Arbeitnehmerlnnenschutzes
Das bis dato geltende Arbeitnehmerlnnenschutzgesetz (ASchG) erfüllt die Aufgaben
eines sinnvollen und zielführenden Arbeitnehmerschutzes ungenügend.
Durch die darin enthaltenen Überreglementierungen werden Unternehmer und
Betriebe in die Situation gedrängt, die Bestimmungen des ASchG oftmals nicht
erfüllen zu können. Dies geschieht weniger aus Absicht denn aus Unkenntnis
aufgrund der in ihrer Schwerfälligkeit bisweilen unverständlichen sprachlichen
Abfassung des Gesetzes. Darüber hinaus sind manche der Bestimmungen dazu
angetan, insbesondere Kleinbetriebe bei deren Erfüllung in grobe finanzielle Nöte zu
führen.
Eine Neufassung des gesetzlichen Arbeitnehmerlnnenschutzes hat daher
insbesondere
. unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Möglichkeiten der AUVA,
. durch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, präventive Schutzmaßnahmen im
Rahmen besonderer Haftungsregelungen zu gewährleisten,
. unter Ausnutzung des Normungswesens im Bereich der Arbeitsmittel,
. sowie mittels Verankerung des Arbeitnehmerlnnenschutzes im
Betriebsanlagenrecht zu erfolgen.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
''Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit und Soziales,
wird aufgefordert, bis 31. Oktober 1997 dem Nationalrat einen Entwurf zur
Neukodifikation des ArbeitnehmerInnenschutzrechts
. unter Berücksichtigung der versicherungsrechtlichen Möglichkeiten der AUVA,
. durch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, präventive Schutzmaßnahmen im
Rahmen besonderer Haftungsregelungen zu gewährIeisten,
. unter Ausnutzung des Normungswesens im Bereich der Arbeitsmittel,
. sowie mittels Verankerung des Arbeitnehmerlnnenschutzes im
Betriebsanlagenrecht vorzulegen.''
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und
Soziales beantragt. . . ,