396/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

betreffend Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf Einsatzfahrzeuge

Die in vielen Ballungsräumen zu verzeichnende angespannte Straßenverkehrssituation be-

einträchtigt oftmals die freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge. Denn mit Ausnahme der Autobah-

nen verfügen praktisch keine Straßenzüge über eigene Spuren für Einsatzfahrzeuge.

Ein Beispiel dafür ist die südlich von Wien gelegene Shopping City Süd. Seitens der Vertre-

ter der Rettungsdienste und der Feuerwehr wird beklagt, daß für Einsatzfahrzeuge eine freie

Zufahrt zum SCS-Areal im Staufall nicht gewährleistet sei, da die zweispurige SCS-Ring-

straße keine eigene Fahrspur für Einsatzfahrzeuge vorsehe. Im Extremfall könnten dadurch

Menschenleben gefährdet werden.

Im Ausland wurde dieses Problem vergleichsweise einfach gelöst: bei zweispurigen Straßen

sind die Verkehrsteilnehmer verpflichtet, an den rechten bzw. linken Straßenrand zu fahren

und anzuhalten. so daß sich in der Mitte eine ausreichend breite Spur für die Durchfahrt von

Einsatzfahrzeugen ergibt. Einmal allgemeine Übung geworden, ermöglicht ein solches

Modell auch im Staufall ein ungehindertes Passieren von Einsatzfahrzeugen.

Eine Umsetzung dieses Modells könnte auch in Österreich eine rasche An- bzw. Abfahrt

von Einsatzfahrzeugen gewährleisten und so zur Rettung von Menschenleben beitragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst wird aufgefordert, im Rahmen

der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung eine Regelung in der Art vorzusehen, daß

in jenen Fällen, in denen die momentanen Verkehrsverhältnisse keine ungehinderte Fahrt

von Einsatzfahrzeugen zu ihrem Einsatzziel erlauben (z.B. bei zähflüssigem Verkehr oder

Stau), auf mehrspurigen Richtungsfahrbahnen alle Straßenbenützer den Einsatzfahrzeugen

durch ein Ausweichen an den und ein Anhalten am nächstgelegenen äußersten Straßenrand

in der Straßenmitte Platz zu machen haben. Für die Straßenbenützer einer Mittelspur soll

der nächste rechte Straßenrand als nächstgelegener gelten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.