404/A XX.GP
der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, MMag.Dr. Brauneder. Mag.Dr. Udo Grollitsch, Madl, DI
Schöggl
betreffend die gesetzliche Verankerung der Förderung hochbegabter Schüler und
Schülerinnen
In der modernen Begabungsforschung wird ausdrücklich von einer Vielfalt von Begabungen
gesprochen, die durch das Zusammenwirken bestimmter Faktoren wie z.B. besondere
Fähigkeiten, Kreativität und Motivation entstehen können. In diesem Sinn gilt eine große
Anzahl österreichischer Schüler und Schülerinnen als "außerordentlich begabt", d.h., diese
jungen Menschen gehen spielerisch leicht mit der Bewältigung des in der Schule und hier
speziell des für ihre Schulstufe erforderlichen Lernstoffes um und bringen besondere
Fähigkeiten in anderen Bereichen mit. Das österreichische Schulsystem und hier im
besonderen das Schulunterrichtsgesetz stellt in keiner Weise auf die höhere geistige Reife der
Schüler und Schülerinnen im Vergleich zu ihren gleichaltrigen Kollegen ab. Einzig und allein
die Möglichkeit eine Schulstufe zu überspringen, scheint als Begabtenförderung zu wenig.
Um den Anforderungen der Ausbildung hochbegabter junger Menschen gerecht zu werden,
deren Lebensumstände nicht den Besuch einer Eliteschule erlauben, ist nach Ansicht der
unterzeichneten Abgeordneten eine detaillierte gesetzliche Verankerung der Förderung
hochbegabter Schüler und Schülerinnen unumgänglich. In diesem Zusammenhang muß das
österreichische Schulsystem vorsehen, daß ein hochbegabtes Kind früher als mit sechs Jahren
in die Schule eintreten bzw. daß es in eine seiner überdurchschnittlichen geistigen Reife
entsprechenden Schulstufe einsteigen und in weiterer Folge Teile der Reifeprüfung vorzeitig
ablegen kann. Diese Möglichkeit setzt ebenso eine Verankerung von Lehre und Fortbildung
über Hochbegabung im Lehrplan voraus. Eine weitere Maßnahme zur Förderung
überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen ist das sogenannte "Team-teaching-
Modell", das analog zur Unterrichtsform bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
einen gemeinsamen Unterricht mit eigenem Lehrplan für diese Schüler vorsieht.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht.
entsprechende Maßnahmen zu setzen, die zur optimalen Förderung im Rahmen der
schulischen Ausbildung überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen
* eine gesetzliche Verankerung der Förderung überdurchschnittlich begabter Schüler und
Schülerinnen,
* eine Anpassung des Lehrplanes an die Hochbegabung,
* die den Anfordernissen im Unterricht mit hochbegabten Schülern notwendige Lehreraus-
und Lehrerfortbildung,
* die Möglichkeit eines Schulfrüheinstiegs bzw. Einstiegs in eine höhere als die erste
Schulstufe sowie
* die Einführung des Team-teaching-Modells
vorsieht.
In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die Erste Lesung die Zuweisung an den
Unterrichtsauschuß beantragt.