404/A XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, MMag.Dr. Brauneder. Mag.Dr. Udo Grollitsch, Madl, DI

Schöggl

betreffend die gesetzliche Verankerung der Förderung hochbegabter Schüler und

Schülerinnen

In der modernen Begabungsforschung wird ausdrücklich von einer Vielfalt von Begabungen

gesprochen, die durch das Zusammenwirken bestimmter Faktoren wie z.B. besondere

Fähigkeiten, Kreativität und Motivation entstehen können. In diesem Sinn gilt eine große

Anzahl österreichischer Schüler und Schülerinnen als "außerordentlich begabt", d.h., diese

jungen Menschen gehen spielerisch leicht mit der Bewältigung des in der Schule und hier

speziell des für ihre Schulstufe erforderlichen Lernstoffes um und bringen besondere

Fähigkeiten in anderen Bereichen mit. Das österreichische Schulsystem und hier im

besonderen das Schulunterrichtsgesetz stellt in keiner Weise auf die höhere geistige Reife der

Schüler und Schülerinnen im Vergleich zu ihren gleichaltrigen Kollegen ab. Einzig und allein

die Möglichkeit eine Schulstufe zu überspringen, scheint als Begabtenförderung zu wenig.

Um den Anforderungen der Ausbildung hochbegabter junger Menschen gerecht zu werden,

deren Lebensumstände nicht den Besuch einer Eliteschule erlauben, ist nach Ansicht der

unterzeichneten Abgeordneten eine detaillierte gesetzliche Verankerung der Förderung

hochbegabter Schüler und Schülerinnen unumgänglich. In diesem Zusammenhang muß das

österreichische Schulsystem vorsehen, daß ein hochbegabtes Kind früher als mit sechs Jahren

in die Schule eintreten bzw. daß es in eine seiner überdurchschnittlichen geistigen Reife

entsprechenden Schulstufe einsteigen und in weiterer Folge Teile der Reifeprüfung vorzeitig

ablegen kann. Diese Möglichkeit setzt ebenso eine Verankerung von Lehre und Fortbildung

über Hochbegabung im Lehrplan voraus. Eine weitere Maßnahme zur Förderung

überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen ist das sogenannte "Team-teaching-

Modell", das analog zur Unterrichtsform bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

einen gemeinsamen Unterricht mit eigenem Lehrplan für diese Schüler vorsieht.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Frau Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten wird ersucht.

entsprechende Maßnahmen zu setzen, die zur optimalen Förderung im Rahmen der

schulischen Ausbildung überdurchschnittlich begabter Schüler und Schülerinnen

* eine gesetzliche Verankerung der Förderung überdurchschnittlich begabter Schüler und

Schülerinnen,

* eine Anpassung des Lehrplanes an die Hochbegabung,

* die den Anfordernissen im Unterricht mit hochbegabten Schülern notwendige Lehreraus-

und Lehrerfortbildung,

* die Möglichkeit eines Schulfrüheinstiegs bzw. Einstiegs in eine höhere als die erste

Schulstufe sowie

* die Einführung des Team-teaching-Modells

vorsieht.

In formeller Hinsicht wird unter Verzicht auf die Erste Lesung die Zuweisung an den

Unterrichtsauschuß beantragt.