406/A XX.GP
der Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der
Frauen und das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz vom ..., mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen und
das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz geändert.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen
Das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen BGBl. Nr. 237/1969 zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1993 wird wie folgt geändert:
In § 4 wird folgender Abs. 12 angefügt:
"(12) Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, nach
Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber
mittels Bescheid für Betriebe, bei denen die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen
während der Nacht aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und diesbezügliche
Betriebsvereinbarungen bestehen, Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot von
Dienstnehmerinnen zu genehmigen."
Artikel 11
Änderung des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes
Das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz BGBl. 599/1987, zuletzt geändert durch
BGBl. 257/1993 wird wie folgt geändert:
1 . In Art. 1 Abschnitt 1 entfällt in § 3 die Z 2
2. ln Art. 1 Abschnitt 3 ist in § 17 Abs. 2 die Zahl "22,' durch die Zahl "23" zu
ersetzen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste
Lesung dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zuzuweisen.