406/A XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der

Frauen und das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz geändert wird.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz vom ..., mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen und

das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz geändert.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen

Das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen BGBl. Nr. 237/1969 zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 257/1993 wird wie folgt geändert:

In § 4 wird folgender Abs. 12 angefügt:

"(12) Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, nach

Anhörung der gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer und Dienstgeber

mittels Bescheid für Betriebe, bei denen die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen

während der Nacht aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist und diesbezügliche

Betriebsvereinbarungen bestehen, Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot von

Dienstnehmerinnen zu genehmigen."

Artikel 11

Änderung des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes

Das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz BGBl. 599/1987, zuletzt geändert durch

BGBl. 257/1993 wird wie folgt geändert:

1 . In Art. 1 Abschnitt 1 entfällt in § 3 die Z 2

2. ln Art. 1 Abschnitt 3 ist in § 17 Abs. 2 die Zahl "22,' durch die Zahl "23" zu

ersetzen.

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste

Lesung dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zuzuweisen.