407/A XX.GP

 

 

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol

und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz,

mit dem das Bezügegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bezügegesetz, BGBl.Nr. 273/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. 1

Nr. 3/1 997, wird wie folgt geändert:

1. § 18 Abs 1 lautet:

"( 1 ) Das Ausmaß der Vergütungen für Reisen der Mitglieder des Nationalrates und des

Bundesrates in Ausübung des Mandates (Abs. 2) richtet sich nach den Vorschriften für die

Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, soweit in den folgenden

Absätzen nicht anderes bestimmt wird."

2. § 18 Abs. 2 erster und zweiter Satz lauten:

"Reisen der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates in Ausübung des Mandates im

Sinne des Abs. 1 sind Reisen zu Plenar-. Ausschuß-, Klub- und sonstigen Fraktionssitzungen

des National- oder Bundesrates, Klubtagungen von parlamentarischen Klubs oder Reisen im

Auftrag des Präsidenten des National- oder des Bundesrates. Für Mitglieder des Bundesrates

sind solche Reisen auch Fahrten zu entsprechenden Sitzungen der Landtage und deren

Klubs."

3. Nach § 18 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:

"(2a) Tagesgebühren werden nicht ersetzt."

4. In § 18 Abs. 3 und Abs. 4 wird der Begriff "Diensreise" jeweils durch die Wendung

"Reise im Sinne des Abs. 2" ersetzt.

5. In § 45 Abs. 14 Z 2 wird nach dem Zitat "BGBl. Nr. 392/1996" das Zitat "und BGBl. 1

.../..." eingefügt.

6. Dem § 45 wird folgender Abs. 16 angefügt:

"(16) § 45 Abs. 14 Z 2 in der Fassung BGBl. I.../... tritt mit 1. April 1997 in Kraft."

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung

an den Verfassungsausschuß zuzuweisen.