407/A XX.GP
der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol
und Genossen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügegesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz,
mit dem das Bezügegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bezügegesetz, BGBl.Nr. 273/1972, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. 1
Nr. 3/1 997, wird wie folgt geändert:
1. § 18 Abs 1 lautet:
"( 1 ) Das Ausmaß der Vergütungen für Reisen der Mitglieder des Nationalrates und des
Bundesrates in Ausübung des Mandates (Abs. 2) richtet sich nach den Vorschriften für die
Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse IX, soweit in den folgenden
Absätzen nicht anderes bestimmt wird."
2. § 18 Abs. 2 erster und zweiter Satz lauten:
"Reisen der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates in Ausübung des Mandates im
Sinne des Abs. 1 sind Reisen zu Plenar-. Ausschuß-, Klub- und sonstigen Fraktionssitzungen
des National- oder Bundesrates, Klubtagungen von parlamentarischen Klubs oder Reisen im
Auftrag des Präsidenten des National- oder des Bundesrates. Für Mitglieder des Bundesrates
sind solche Reisen auch Fahrten zu entsprechenden Sitzungen der Landtage und deren
Klubs."
3. Nach § 18 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
"(2a) Tagesgebühren werden nicht ersetzt."
4. In § 18 Abs. 3 und Abs. 4 wird der Begriff "Diensreise" jeweils durch die Wendung
"Reise im Sinne des Abs. 2" ersetzt.
5. In § 45 Abs. 14 Z 2 wird nach dem Zitat "BGBl. Nr. 392/1996" das Zitat "und BGBl. 1
.../..." eingefügt.
6. Dem § 45 wird folgender Abs. 16 angefügt:
"(16) § 45 Abs. 14 Z 2 in der Fassung BGBl. I.../... tritt mit 1. April 1997 in Kraft."
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung
an den Verfassungsausschuß zuzuweisen.