410/A XX.GP

 

Antrag

 

des Abgeordneten Thomas Barmüller

und weitere Abgeordnete

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert

wird

Der Nationalrat wolle beschließen-

Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen'

§ 4 Abs 5b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960,

idF BGBl. Nr. 201/1996 entfällt.

Begründung:

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 1 996 wurde eine Gebühr von öS 500,--

eingeführt. Diese Gebühr ist im Falle eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden für die

Verständigung einer Polizei- oder Gendameriedienststelle zu entrichten. Die Gebühr

entfällt nur, wenn die Identität eines Beteiligten am Verkehrsunfall nicht geklärt werden

kann.

Da diese als "Blaulichtsteuer" bekannt gewordene neue Gebühr die Rechtssicherheit

verschlechtert, darüber hinaus nicht geeignet ist die der Öffentlichkeit entstehenden

Unfallfolgekosten verursachergerecht zuzuordnen, den Verwaltungsaufwand erhöht

und zudem das Verhältnis Bürger - Exekutive belastet wird die ersatzlose Streichung

der Bestimmung beantragt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß beantragt.