410/A XX.GP
Antrag
des Abgeordneten Thomas Barmüller
und weitere Abgeordnete
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert
wird
Der Nationalrat wolle beschließen-
Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen'
§ 4 Abs 5b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960,
idF BGBl. Nr. 201/1996 entfällt.
Begründung:
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 1 996 wurde eine Gebühr von öS 500,--
eingeführt. Diese Gebühr ist im Falle eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden für die
Verständigung einer Polizei- oder Gendameriedienststelle zu entrichten. Die Gebühr
entfällt nur, wenn die Identität eines Beteiligten am Verkehrsunfall nicht geklärt werden
kann.
Da diese als "Blaulichtsteuer" bekannt gewordene neue Gebühr die Rechtssicherheit
verschlechtert, darüber hinaus nicht geeignet ist die der Öffentlichkeit entstehenden
Unfallfolgekosten verursachergerecht zuzuordnen, den Verwaltungsaufwand erhöht
und zudem das Verhältnis Bürger - Exekutive belastet wird die ersatzlose Streichung
der Bestimmung beantragt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß beantragt.