416/A XX.GP

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Haller, Aumayr, Ing. Reichhold, Koller

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebshilfegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Betriebshilfegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Betriebshilfegesetz, BGBl. Nr. 359/l9ß2, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.

1 Nr. XXX/1997, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 5 wird der Betrag "250 S" durch "400 S" ersetzt und folgender zweiter Satz

angefügt:

"An die Stelle des Betrages von 400 S tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1.

Jänner 1998, der unter Bedachtnahme auf § 51 des Gewerblichen Sozialversicherungsge-

setzes bzw. § 47 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes mit dem jeweiligen Anpas-

sungsfaktor (§ 47 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes bzw. § 45 des Bauern-

Sozialversicherungsgesetzes) vervielfachte Betrag."

2. Dem Artikel VI wird folgender Abs. 12 angefügt:

"(12) § 3 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. 1 Nr. XXX/1997 tritt mit 1.

Juli 1997 in Kraft.

Begründung:

Die derzeit gültige Höhe des Wochengeldes nach § 3 BHG wurde seit 1982 nicht erhöht. Im

Gegensatz dazu sind die Lohnkosten für landwirtschaftliche Fachkräfte nach Angaben der

Landwirtschaftskammer für Oberösterreich schon bis 1992 um 66,25 % gestiegen, das Karenz-

urlaubsgeld um 44,36 % . Eine Anhebung des Wochengeldes auf 400 S erscheint daher gerecht-

fertigt. Um ein Unterbleiben einer Anpassung für die Zukunft zu vermeiden, wird auch eine

Valorisierungsbestimmung vorgeschlagen, wie sie für die Teilzeitbeihilfe derzeit schon besteht.

ln formeller Hinsicht wird eine erste Lesung binnen dreier Monate verlangt und die

Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.