419/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt
betreffend erste Konsequenzen aus dem Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die
Preisgestaltung auf dem Medikamenten(Heilmittel-)sektor in Österreich unter besonderer Berücksich-
tigung der diesbezüglichen Aufgaben und Maßnahmen des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger (Teil 1) und über die von Organen des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales durchgeführte Untersuchung betreffend Vergabepraxis des Hauptverbandes und der Kran-
kenversicherungsträger im Bereich Heilbehelfe und Hilfsmittel (Teil 11) aufgrund der Entschließung
des Nationalrates vom 13. Juni 1996, E 12-NR/XX. GP (111-59 d. B.)
Der Bericht des Bundesministers für Arbeit und Soziales stellt im Bereich der Heilbehelfe und Hilfs-
mittel klar monopolartige Entwicklungen, Provisionszahlungen an Vertragspartner der Krankenver-
sicherungsträger und eine faktische Preisgestaltungsautonomie der Vertragspartner. Die Versicher-
ten sind zudem gezwungen, nur vorgeschriebene Vertragspartner in Anspruch zu nehmen und müssen
ihren Anteil an den weit überhöhten Preisen tragen, ohne jeglichen Einfluß auf ihre Höhe zu haben.
Die Antragsteller halten es für untragbar, diese Mißstände so lange bestehen zu lassen, bis in Verhand-
lungen mit den Vertragspartnern eine Verbesserung erzielt werden kann (die zudem aufgrund der un-
veränderten Rahmenbedingungen kaum in substantieller Weise zu erwarten ist). Da die Versicherten
als Betroffene an der Qualität der verordneten Produkte ein intensives Interesse haben und aufgrund
ihrer fast immer bestehenden eigenen Kostenbeteiligung auch eine möglichst kostengünstige Versor-
gung anstreben liegt es nahe, ihnen mehr Entscheidungsmöglichkeiten bei der Gewährung dieser Lei-
stungen zu übertragen. Die Antragsteller schlagen daher vor, den Versicherten als Alternative zur der-
zeit geltenden Regelung gesetzlich den Anspruch einzuräumen, die für Vertragspartnerleistungen an-
fallenden Kosten für selbst beschaffte Heilbehelfe und Hilfsmittel direkt ausbezahlt zu erhalten, sofern
durch Kontrollen seitens der Krankenversicherungsträger deren Qualität sichergestellt ist. Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen.
,'Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat binnen
dreier Monate einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der zur Sicherstellung der Wahlfreiheit der Ver-
sicherten und zur Förderung des Wettbewerbes zwischen den Anbietern die Auszahlung des Kosten-
anteils bzw. des Zuschusses der Krankenversicherungsträger für Heilbehelfe und Hilfsmittel direkt an
die Versicherten unabhängig von der Person des Leistungserbringers vorsieht, sofern eine mindestens
gleichwertige Versorgung wie durch einen Vertragspartner des Krankenversicherungsträgers vorliegt."
ln formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.