425/A XX.GP
des Abgeordneten Helmut Peter
und weitere Abgeordnete
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem des Energieabgabenvergütungsgesetz,
Art. 62 des Strukturanpassungsgesetzes 1996 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen'
Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz,
Art. 62 des Strukturanpassungsgesetzes 1996 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das das Energieabgabenvergütungsgesetz, Art. 62 des Strukturanpassungs
gesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996 wird wie folgt geändert:
1. Nach Art. 62 § 1 wird § 1a eingefügt-
"§ 1 a. Die Elektrizitätsabgabe ist für ein Kalenderjahr (1Wirtschaftsjahr) auf Antrag
insoweit zu vergüten, als die eingesetzte elektrische Energie nachweislich zum Betrieb
von Wärmepumpen verwendet wird."
2. Art. 62 § 2 Abs (1) erster Satz lautet:
"§ 2. (1) Einen Anspruch auf Vergütung haben nur Unternehmen deren Schwerpunkt
nachweislich in der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern besteht und
Personen oder Unternehmen, die Wärmepumpen betreiben."
Begründung:
Seit den Ölkrisen der siebziger und achtziger Jahre sind viele umweltbewußte
Unternehmungen und Haushalte neue Wege in der Energieversorgung gegangen und
haben Wärmepumpen installiert. Durch die Nutzung erneuerbarer Umweltenergie im
Boden, im Wasser oder der Luft sowie aus Abwärme konnten über dem Einsatz von
Wärmepumpen sowie Regel - und Speichertechnik, Leistungsziffern bis 1.4 erzielt
werden. Durch die Verbilligung des Konkurrenzenergieträgers Erdöl und Erdgas, sowie
die laufende Verteuerung der Stromkosten wurde es im Laufe des letzten Jahrzehnts
immer schwieriger die Rentabilität der eingesetzten Investitionen darzustellen. Dies
führte zur starken Rücknahme der Neuinvestitionen in die Wärmepumpentechnologie.
Die seit Juli 1996 zusätzlich eingeführte Steuer auf Strom, führt nun sogar zur
Abschaltung bestehender Anlagen und der ökologisch unerwünschten Rückkehr zum
Energieträger Erdöl oder Erdgas. Die Herausnahme des zum Betrieb der
Wärmepumpen nötigen Stromes aus der Energiebesteuerung würde diesen Prozeß
stoppen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.