425/A XX.GP

 

des Abgeordneten Helmut Peter

und weitere Abgeordnete

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem des Energieabgabenvergütungsgesetz,

Art. 62 des Strukturanpassungsgesetzes 1996 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen'

Bundesgesetz, mit dem das Energieabgabenvergütungsgesetz,

Art. 62 des Strukturanpassungsgesetzes 1996 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das das Energieabgabenvergütungsgesetz, Art. 62 des Strukturanpassungs

gesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996 wird wie folgt geändert:

1. Nach Art. 62 § 1 wird § 1a eingefügt-

"§ 1 a. Die Elektrizitätsabgabe ist für ein Kalenderjahr (1Wirtschaftsjahr) auf Antrag

insoweit zu vergüten, als die eingesetzte elektrische Energie nachweislich zum Betrieb

von Wärmepumpen verwendet wird."

2. Art. 62 § 2 Abs (1) erster Satz lautet:

"§ 2. (1) Einen Anspruch auf Vergütung haben nur Unternehmen deren Schwerpunkt

nachweislich in der Herstellung von körperlichen Wirtschaftsgütern besteht und

Personen oder Unternehmen, die Wärmepumpen betreiben."

Begründung:

Seit den Ölkrisen der siebziger und achtziger Jahre sind viele umweltbewußte

Unternehmungen und Haushalte neue Wege in der Energieversorgung gegangen und

haben Wärmepumpen installiert. Durch die Nutzung erneuerbarer Umweltenergie im

Boden, im Wasser oder der Luft sowie aus Abwärme konnten über dem Einsatz von

Wärmepumpen sowie Regel - und Speichertechnik, Leistungsziffern bis 1.4 erzielt

werden. Durch die Verbilligung des Konkurrenzenergieträgers Erdöl und Erdgas, sowie

die laufende Verteuerung der Stromkosten wurde es im Laufe des letzten Jahrzehnts

immer schwieriger die Rentabilität der eingesetzten Investitionen darzustellen. Dies

führte zur starken Rücknahme der Neuinvestitionen in die Wärmepumpentechnologie.

Die seit Juli 1996 zusätzlich eingeführte Steuer auf Strom, führt nun sogar zur

Abschaltung bestehender Anlagen und der ökologisch unerwünschten Rückkehr zum

Energieträger Erdöl oder Erdgas. Die Herausnahme des zum Betrieb der

Wärmepumpen nötigen Stromes aus der Energiebesteuerung würde diesen Prozeß

stoppen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.