441/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gredler, Peter und PartnerInnen
betreffend Maßnahmen zu einer Reform der Forschungsförderung in Österreich
Die Wichtigkeit von Forschung und Entwicklung für die wirtschaftliche Zukunft
Österreichs neuerlich zu betonen, hieße Eulen nach Athen tragen. Wohlstand,
Lebensqualität: und sozialer Friede in Österreich werden in Zukunft mehr denn je
von der Qualität unserer Forschung und unserer Fähigkeit zur vernünftigen
Nutzung technologischer Innovation abhängen. Der derzeitige Zustand der
österreichischen Forschungsförderung weist jedoch - trotz jahrelanger gegen-
teiliger Ankündigungen in diversen Regierungserklärungen - nach wie vor
wesentliche Strukturschwächen auf:
Sowohl die nationalen, als auch die staatlichen Aufwendungen Österreichs für
Forschung und Entwicklung sind im internationalen Vergleich als äußerst niedrig
einzuschätzen. Die F&E-Quote entwickelter Wirtschaftsnationen sollte laut
OECD bei über 2% des BIP liegen. Für Österreich bedeutet das, daß der
Finanzierungsanteil des Bundes für F&E bei mindestens O,85% des BIP liegen
sollte.
Die Struktur der österreichischen Forschungsförderung weist eine Unter-
bewertung des sog. Techno/ogiec/usters auf. Dies zeigt sich im geringen
Stellenwert: wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme bei der Verteilung
öffentlicher F&E-Ressourcen ebenso wie an der unterdurchschnittlichen
staatlichen Finanzierung von im Unternehmenssektor durchgeführter F&E.
Österreich stützt sich auf starke kleine und mittelgroße Unternehmen, hingegen
fehlen für eine ausgewogene industrielle Infrastruktur große, multinationale
Konzerne. Da sich diese Situation mittelfristig nicht ändern wird, müssen wir
von unserer KMU-Struktur ausgehen und diese stärken. Der grundsätzlichen
Flexibilität der KMUs, auf wechselnde Marktbedingungen schnell zu reagieren,
stehen im Vergleich zu Großunternehmen strukturbedingt Nachteile gegenüber,
die es zu kompensieren gilt.
Die österreichische Forschungsförderung ist durch eine starke Zersplitterung der
Kompetenzen auf verschiedene Ministerien und zahllose Förderungsinstitutionen
geprägt. Eine koordinierte Vorgehensweise in der Forschungspolitik wurde
bislang zumeist durch Kompetenzstreitigkeiten verzögert oder verhindert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird zur Sicherung von Wohlstand, Lebensqualität und
sozialem Frieden aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderun-
gen Rechnung tragen:
1) Eine Erhöhung der jährlichen Forschungsaufwendungen des Bundes auf
zumindest O,85% des BIP.
2) Den Einsatz der zusätzlichen Aufwendungen des Bundes zur Förderung der
technologieorientierten Forschung.
3) Eine Verbesserung der Forschungsorientierung der KMUs durch steuer-
politische Maßnahmen.
4) Eine Deregulierung der Forschungsförderung durch Konzentration aller Tech-
nologieförderungsinstrumentarien in einem Forschungsfonds und der
Kompetenzzuweisung der Forschungsförderung an ein einziges Ministerium.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und
Forschung beantragt.