441/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gredler, Peter und PartnerInnen

betreffend Maßnahmen zu einer Reform der Forschungsförderung in Österreich

Die Wichtigkeit von Forschung und Entwicklung für die wirtschaftliche Zukunft

Österreichs neuerlich zu betonen, hieße Eulen nach Athen tragen. Wohlstand,

Lebensqualität: und sozialer Friede in Österreich werden in Zukunft mehr denn je

von der Qualität unserer Forschung und unserer Fähigkeit zur vernünftigen

Nutzung technologischer Innovation abhängen. Der derzeitige Zustand der

österreichischen Forschungsförderung weist jedoch - trotz jahrelanger gegen-

teiliger Ankündigungen in diversen Regierungserklärungen - nach wie vor

wesentliche Strukturschwächen auf:

Sowohl die nationalen, als auch die staatlichen Aufwendungen Österreichs für

Forschung und Entwicklung sind im internationalen Vergleich als äußerst niedrig

einzuschätzen. Die F&E-Quote entwickelter Wirtschaftsnationen sollte laut

OECD bei über 2% des BIP liegen. Für Österreich bedeutet das, daß der

Finanzierungsanteil des Bundes für F&E bei mindestens O,85% des BIP liegen

sollte.

Die Struktur der österreichischen Forschungsförderung weist eine Unter-

bewertung des sog. Techno/ogiec/usters auf. Dies zeigt sich im geringen

Stellenwert: wirtschaftlicher Entwicklungsprogramme bei der Verteilung

öffentlicher F&E-Ressourcen ebenso wie an der unterdurchschnittlichen

staatlichen Finanzierung von im Unternehmenssektor durchgeführter F&E.

Österreich stützt sich auf starke kleine und mittelgroße Unternehmen, hingegen

fehlen für eine ausgewogene industrielle Infrastruktur große, multinationale

Konzerne. Da sich diese Situation mittelfristig nicht ändern wird, müssen wir

von unserer KMU-Struktur ausgehen und diese stärken. Der grundsätzlichen

Flexibilität der KMUs, auf wechselnde Marktbedingungen schnell zu reagieren,

stehen im Vergleich zu Großunternehmen strukturbedingt Nachteile gegenüber,

die es zu kompensieren gilt.

Die österreichische Forschungsförderung ist durch eine starke Zersplitterung der

Kompetenzen auf verschiedene Ministerien und zahllose Förderungsinstitutionen

geprägt. Eine koordinierte Vorgehensweise in der Forschungspolitik wurde

bislang zumeist durch Kompetenzstreitigkeiten verzögert oder verhindert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird zur Sicherung von Wohlstand, Lebensqualität und

sozialem Frieden aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, die folgenden Forderun-

gen Rechnung tragen:

1) Eine Erhöhung der jährlichen Forschungsaufwendungen des Bundes auf

zumindest O,85% des BIP.

2) Den Einsatz der zusätzlichen Aufwendungen des Bundes zur Förderung der

technologieorientierten Forschung.

3) Eine Verbesserung der Forschungsorientierung der KMUs durch steuer-

politische Maßnahmen.

4) Eine Deregulierung der Forschungsförderung durch Konzentration aller Tech-

nologieförderungsinstrumentarien in einem Forschungsfonds und der

Kompetenzzuweisung der Forschungsförderung an ein einziges Ministerium.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Wissenschaft und

Forschung beantragt.