443/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.Ing.Prinzhorn

und Kollegen

betreffend

Stopp der Gesetzesflut

Die Seitenzahl des Bundesgesetzblattes hat sich von 1946 bis 1996 wie folgt entwickelt:

1946 474 Seiten

1960 2272 Seiten

1975 2873 Seiten

1990 4512 Seiten

1991 2892 Seiten

1992 5044 Seiten

1993 8548 Seiten

1994 7728 Seiten

1995 9518 Seiten

1996 5632 Seiten

Diese besorgniserregende Entwicklung ist vor allem darauf zurückzuführen, daß dem Staat

immer wieder neue Aufgaben übertragen werden. Während sich der liberale Staat darauf

beschränkte, die Rahmenbedingungen für ein System gesellschaftlicher Selbststeuerung zu

schaffen und zu garantieren, ist der moderne Staat inzwischen zum Motor gesellschaftlicher

Steuerung und Verteilung geworden, Daneben war die Entwicklung durch ein Streben nach

zunehmender Regelungsdichte gekennzeichnet.

Heute stehen wir vor der Situation, daß die Bewältigung der Normenflut nicht zuletzt auch

wegen der hohen staatlichen und gesellschaftlichen Kosten immer schwieriger wird und auch

der Staat an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit stößt.

Die zunehmende Menge der Rechtsnormen und deren ebenfalls in zunehmenden Maße fest-

stellbare schlechte Qualität gefährden aber auch die Rechtssicherheit und damit den Rechtsstaat

insgesamt.

In dieser Situation ist es notwendig, den Gesetzgebungsprozeß einer strengen Bedarfs- und

Qualitätskontrolle zu unterziehen. Diese soll insbesondere folgende Gesichtspunkte umfassen:

* Folgekostenabschätzung

Eine konsequente Folgekostenabschätzung umfaßt sowohl eine nachvollziehbare Darlegung

des voraussichtlichen Personal- und Sachaufwandes der Vollziehung einschließlich der

Auswirkungen auf andere Gebietskörperschaften als auch eine substantielle Darstellung der

zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Lasten, insbesondere der Folgekosten für

Unternehmern und private Haushalte. Dieses Verfahren muß auch die Konsultation

unabhängiger Experten vorsehen.

* Prüfung von Alternativen

Im Rahmen der Begutachtung von Gesetzesvorhaben wäre zu prüfen, ob der Zweck der

Regelung auf andere Weise erreicht werden kann.

* Beschränkung der zeitlichen Geltungsdauer

Eine zeitliche Befristung von Rechtsnormen ist dann sinnvoll, wenn die Entscheidung über

die Verlängerung erst nach Prüfung der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweck-

mäßigkeit der Regelung fällt.

* Materielle Rechtsbereinigung

Maßnahmen zur institutionalisierten Revision des geltenden Rechtsbestandes sind umgehend

in Angriff zu nehmen. Daneben ist eine anlaßbezogene Revision im Rahmen von aktuellen

Novellierungsvorhaben mit klaren Zielvorgaben wie etwa einem zwingenden

Deregulierungsgebot zielführend.

Die unterfertigten Abgeordneten sind der Ansicht, daß angesichts der zunehmenden

Normenflut dringend Maßnahmen erforderlich sind und stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat im Sinne der obigen Ausführungen

innerhalb von drei Monaten einen Bericht über Maßnahmen vorzulegen, die geeignet sind, die

überbordende Normenflut erfolgreich zu stoppen, wobei insbesondere folgende Gesichtspunkte

von Bedeutung sind:

* Konsequente Folgekostenabschätzung aller legistischen Vorhaben bezüglich der

Auswirkungen auf die Verwaltung, die Wirtschaft und die privaten Haushalte

* Zwingende Prüfung von Alternativen im Begutachtungsverfahren

* Beschränkung der zeitlichen Geltungsdauer von Gesetzen

* Verlängerung der Geltungsdauer nur nach vorheriger Prüfung der Notwendigkeit,

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Regelung

* Konzept einer umfassenden Rechtsbereinigung

In formeller Hinsicht wird ersucht. den Antrag dem Verfassungsausschuß zuzuweisen.