446/A XX.GP
Antrag
der Abgeordneten Mag.Johann Ewald Stadler, Mag. Schweitzer
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985, zuletzt geändert durch BGBI. 467/1 995,
geändert wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985, zuletzt geändert durch BGBI. 467/1 995,
geändert wird.
§ 3 Abs. 2 Z 1 wird wie folgt geändert und lautet:
" 1 . Das Unterrichtsjahr umfaßt
a) das erste Semester, welches mit dem Schuljahr beginnt und mit dem Anfang der Semester-
ferien endet,
b) die Semesterferien in der Dauer einer Woche, welche in den Bundesländern Niederöster-
reich und Wien am ersten Montag im Februar, in den Bundesländern Burgenland, Kärnten,
Salzburg, Tirol und Vorarlberg am zweiten Montag im Februar und in den Bundesländern
Oberösterreich und Steiermark am dritten Montag im Februar beginnen; trifft in einem Bun-
desland der Beginn der Semesterferien mit Ferienterminen der wichtigsten ausländischen
Herkunftsländer von Wintersportgästen zusammen, kann der Bundesminister für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten den Beginn der Semesterferien mit Verordnung um eine Wo-
che verschieben;
c) das zweite Semester, welches an dem den Semesterferien folgenden Montag beginnt und
mit dem Beginn der Hauptferien endet; für die letzte Stufe von Schulen, in welchen Reife-,
Diplom-, Befähigungs- oder Abschußprüfungen vorgesehen sind, endet das zweite Semester
mit dem Tag vor dem Beginn der Klausurprüfung."
Begründung:
Die Ferienregelung gemäß dem derzeit gültigen Schulzeitgesetz hat dazu geführt, daß der
Beginn der Semesterferien 1997 in Vorarlberg mit dem Ferientermin einiger ausländischer
Herkunftsländer von Wintersportgästen zusammengefallen ist und damit bewirkt hat, daß es
nicht nur bei der Anreise zum Urlaub oder bei Tagesausflügen zu enormen Verkehrsstaus
kam, sondern auch, daß die Vorarlberger Familien Hochsaisontarife bezahlen und darüber
hinaus überfüllte Pisten hinnehmen mußten.
Um die oben erwähnten Effekte durch ein ungünstiges Zusammentreffen der österreichischen
und ausländischen Ferientermine im Interesse der Familien zu vermeiden, soll künftig allen
Bundesländern die Möglichkeit einer einwöchigen Verschiebung des Beginns der Semester-
ferien eingeräumt werden.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die Erste Lesung dem
Unterrichtsausschuß zuzuweisen.