448/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Heide Schmidt, Helmut Peter und PartnerInnen

betreffend Änderung des Sparkassengesetzes

lm Verlauf der Diskussion um den Verkauf der Bundesanteile an der Creditanstalt

und der dadurch ausgelösten Strukturanpassungen in der österreichischen

Bankenlandschaft wurde deutlich, daß es unumgänglich notwendig ist,

Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, daß es zu einem völligen

Rückzug von (partei)politischen Einflüssen aus unternehmerischen Entscheidungen

kommt.

Diese Diskussion schadet den österreichischen Banken, deren Reputation, dem

Finanzplatz Österreich und letztlich Österreich als Wirtschaftsstandort, da

Auswirkungen auf -das Vertrauen in- und ausländischer Investoren in den

österreichischen Kapitalmarkt zu befürchten sind. Diese Befürchtungen werden

umso begründeter als auch internationale Medien prominent über die politischen

Einflüsse bei der Privatisierung einer österreichischen Bank berichten (jeweils auf

Seite 1 der Financial Times von  3.1.1997 und des Wall Street Journal vom

6.1.1997).

Um sicherzustellen, daß der Einfluß der politischen Parteien auf die

Bankenlandschaft nachhaltig beendet wird, um zu verhindern, daß angesichts der

derzeit laufenden Diskussion nachhaltiger Schaden für den österreichischen

Kapitalmarkt entsteht und um angesichts der Verwirklichung der Wirtschafts- und

Währungsunion im Bereich des Bankensektors Bedingungen herzustellen, die die

Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Banken im europäischen Markt gewährleisten,

ist eine Änderung des Sparkassengesetzes von wesentlicher Bedeutung.

Erste und wichtigste Voraussetzung für eine echte Privatisierung im

Sparkassenbereich ist der Wegfall des Einflusses der Gemeinden. Daher müssen

die in § 2 SpG vorgesehenen Haftungen der Gemeinden für "ihre" Sparkassen

innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist abgebaut werden. Während der

Übergangsfrist sind Haftungsprämien von den Sparkassen an die Gemeinden zu

leisten.

Darüber hinaus erfordert eine echte Privatisierung im Sparkassenbereich eine

Regelung, die die in § 1 Abs. 2 SpG vorgesehene "Eigentümerlosigkeit" der Vereins-

und Gemeindesparkassen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist beendet

und vorsieht, daß die Sparkassen vorerst in das Eigentum der Letztbegünstigten,

diese sind gemäß § 27 Abs.7 SpG die Haftungsgemeinden bzw. Sitzgemeinden

übergehen. Erst danach können die Gemeinden innerhalb einer weiteren Frist, die

Sparkassen privatisieren, wobei der Erlös entsprechend der bisherigen Regelung für

Zwecke der Allgemeinheit zu verwenden ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird

aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des

Sparkassengesetzes vorzulegen, welche

* den Wegfall der Haftung der Gemeinden für Gemeindesparkassen vorsieht,

* die Verpflichtung für die Sparkassen bis zum Wegfall der öffentlichen Haftung,

Haftungsprämien an die Gemeinden zu leisten, normiert,

* eine Regelung beinhaltet, die die in § 1 Abs. 2 SpG normierte

"Eigentümerlosigkeit" der Vereins-und Gemeindesparkassen beendet und

vorsieht, daß die Sparkassen in das Eigentum der früheren Haftungs- bzw.

Sitzgemeinden übergehen,

. die Gemeinden verpflichtet, die Sparkassen zu privatisieren, wobei der Erlös

entsprechend der bisherigen Regelung für Zwecke der Allgemeinheit zu

verwenden ist,

* für diese Maßnahmen angemessene, den Sektor nicht gefährdende

Übergangsfristen vorzusehen und

. zu normieren, daß bei der Privatisierung der Sparkassen grundsätzlich eine

Maximierung des Veräußerungserlöses für die Gemeinden anzustreben ist, daß

sie unter Wahrung nationaler Interessen zu erfolgen hat und daß damit eine

Verbesserung der Struktur des österreichischen Bankwesens erreicht wird."

In formeller Hinsicht wird die  Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.