448/AE XX.GP
der Abgeordneten Heide Schmidt, Helmut Peter und PartnerInnen
betreffend Änderung des Sparkassengesetzes
lm Verlauf der Diskussion um den Verkauf der Bundesanteile an der Creditanstalt
und der dadurch ausgelösten Strukturanpassungen in der österreichischen
Bankenlandschaft wurde deutlich, daß es unumgänglich notwendig ist,
Rahmenbedingungen zu schaffen, die sicherstellen, daß es zu einem völligen
Rückzug von (partei)politischen Einflüssen aus unternehmerischen Entscheidungen
kommt.
Diese Diskussion schadet den österreichischen Banken, deren Reputation, dem
Finanzplatz Österreich und letztlich Österreich als Wirtschaftsstandort, da
Auswirkungen auf -das Vertrauen in- und ausländischer Investoren in den
österreichischen Kapitalmarkt zu befürchten sind. Diese Befürchtungen werden
umso begründeter als auch internationale Medien prominent über die politischen
Einflüsse bei der Privatisierung einer österreichischen Bank berichten (jeweils auf
Seite 1 der Financial Times von 3.1.1997 und des Wall Street Journal vom
6.1.1997).
Um sicherzustellen, daß der Einfluß der politischen Parteien auf die
Bankenlandschaft nachhaltig beendet wird, um zu verhindern, daß angesichts der
derzeit laufenden Diskussion nachhaltiger Schaden für den österreichischen
Kapitalmarkt entsteht und um angesichts der Verwirklichung der Wirtschafts- und
Währungsunion im Bereich des Bankensektors Bedingungen herzustellen, die die
Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Banken im europäischen Markt gewährleisten,
ist eine Änderung des Sparkassengesetzes
von wesentlicher Bedeutung.
Erste und wichtigste Voraussetzung für eine echte Privatisierung im
Sparkassenbereich ist der Wegfall des Einflusses der Gemeinden. Daher müssen
die in § 2 SpG vorgesehenen Haftungen der Gemeinden für "ihre" Sparkassen
innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist abgebaut werden. Während der
Übergangsfrist sind Haftungsprämien von den Sparkassen an die Gemeinden zu
leisten.
Darüber hinaus erfordert eine echte Privatisierung im Sparkassenbereich eine
Regelung, die die in § 1 Abs. 2 SpG vorgesehene "Eigentümerlosigkeit" der Vereins-
und Gemeindesparkassen innerhalb einer angemessenen Übergangsfrist beendet
und vorsieht, daß die Sparkassen vorerst in das Eigentum der Letztbegünstigten,
diese sind gemäß § 27 Abs.7 SpG die Haftungsgemeinden bzw. Sitzgemeinden
übergehen. Erst danach können die Gemeinden innerhalb einer weiteren Frist, die
Sparkassen privatisieren, wobei der Erlös entsprechend der bisherigen Regelung für
Zwecke der Allgemeinheit zu verwenden ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird
aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Novellierung des
Sparkassengesetzes vorzulegen, welche
* den Wegfall der Haftung der Gemeinden für Gemeindesparkassen vorsieht,
* die Verpflichtung für die Sparkassen bis zum Wegfall der öffentlichen Haftung,
Haftungsprämien an die Gemeinden zu
leisten, normiert,
* eine Regelung beinhaltet, die die in § 1 Abs. 2 SpG normierte
"Eigentümerlosigkeit" der Vereins-und Gemeindesparkassen beendet und
vorsieht, daß die Sparkassen in das Eigentum der früheren Haftungs- bzw.
Sitzgemeinden übergehen,
. die Gemeinden verpflichtet, die Sparkassen zu privatisieren, wobei der Erlös
entsprechend der bisherigen Regelung für Zwecke der Allgemeinheit zu
verwenden ist,
* für diese Maßnahmen angemessene, den Sektor nicht gefährdende
Übergangsfristen vorzusehen und
. zu normieren, daß bei der Privatisierung der Sparkassen grundsätzlich eine
Maximierung des Veräußerungserlöses für die Gemeinden anzustreben ist, daß
sie unter Wahrung nationaler Interessen zu erfolgen hat und daß damit eine
Verbesserung der Struktur des österreichischen Bankwesens erreicht wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.