451/A XX.GP
der Abgeordneten Schaffenrath, Kier, Partnerinnen und Partner
betreffend Aufhebung des Nachtarbeitsverhots für Frauen
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen aufgehoben wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen ist aufgehoben."
Begründung
Das geltende Nachtarbeitsverbot für Frauen widerspricht den EU-Gleichheitsgrundsatz und
muß bis spätestens 2001 durch eine geschlechtsneutrale Regelung ersetzt werden. Ein
generelles Nachtarbeitsverbot wäre ebenso EU-konform wie die Aufhebung des derzeitigen
Nachtarbeitsverbotes für Frauen. Der entsprechende Plan muß der EU spätestens 1997
vorgelegt werden.
Es kann nicht angehen,. immer wieder bei Bedarf Sonderbestimmungen für einzelne Berufe zu
schaffen und nur Einzelteile des Gesetzes zu novellieren, wie zuletzt die Sonderbestimmung
für Bäckerinnen. Vielmehr muß eine europagerechte und geschlechtsneutrale Regelung mit
entsprechenden Schutzbestimmungen für alle ArbeitnehmeInnen erarbeitet werden.
Das bisherige Nachtarbeitsverbot kann ohnehin nur vordergründig als frauenfreundlich
bezeichnet werden. Denn letztendlich hat genau diese Bestimmung Frauen im Erwerbsleben
vielfach behindert und sogar von verschiedenen Positionen und Berufsfeldern ausgeschlossen.
Deshalb sollte die Erkenntnis, daß die starren Arbeitszeitregelungen nicht den heutigen
Erfordernissen nach flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten entsprechen, auch Auswirkungen
auf alle Berufsfelder haben. Denn wie widersinnig das Nachtarbeitsverbot für Frauen ist, zeigt
das Ausmaß an Ausnahmeregelungen. Auch die Zunahme an Beanstandungen durch das
Arbeitsinspektorat weist auf den dringenden
Handlungsbedarf hin.
Daß Schutzbestimmungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitnehmerinnen im
Arbeitsrecht ausreichend zu gewährleisten sind, ist aus liberaler eine Selbstverständlichkeit.
Die gesetzlichen Bestimmungen über das Nachtarbeitsverbot haben sich trotz unzähliger
Ausnahmeregelungen für Frauen immer wieder als Bumerang für die Frauen erwiesen. Wir
wollen geschlechtsneutrale Regelungen in allen Bereichen und setzen auf die innerbetriebliche
Mitbestimmung, die den jeweiligen ArbeitnehmerInnen entsprechende Gestaltungsmöglich-
keiten einräumt, anstatt Frauen in ihrem Weiterkommen zu behindern.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales beantragt.