454/AE XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
betreffend Postenschacher und Freunderlwirtschaft
Der tragische Selbstmord von Kontrollbank-Vorstandsdirektor Mag. Gerhard Praschak hat in
der österreichischen Innenpolitik ein beispielloses Erdbeben ausgelöst und die Österreicher
und Österreicherinnen über alle Maßen aufgebracht. Der Nachlaß Praschaks legte die
Realverfassung Österreichs wieder einmal klar, die von Porporz und Postenschacher
gekennzeichnet ist. Die im internationalen Vergleich einzigartige Aufteilung Österreichs in
einen SPÖ-dominierten und ÖVP-dominierten Bereich ist allen interessierten Beobachtern
der österreichischen politischen Landschaft seit langem wohlbekannt, sie wurde immer wieder
von ihren Nutznießern als gleichsam sakrosankt, gottgewollt und unabänderlich verteidigt,
Die Nachteile dieser Art der Herrschaftsausübung durch SPÖ und ÖVP, die sich
logischenweise mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen jegliche Veränderungen sträuben,
sind durch die jüngsten dramatischen Ereignisse offenkundig geworden: Konservierung längst
überholter Strukturen und damit leichtfertiges Verschenken der Chancen Österreichs und
massiver Anpassungsdruck gegenüber den Bürgern.
Der frühere Verstaatlichten-Manager Klaus Woltron, ein Insider des Systems, bestätigt dies
mit folgenden Worten: "Die Nachricht vom tragischen Tod Praschaks entsetzt, sie macht
nachdenklich und ist Anlaß zu einer Betrachtung des Schicksals eines hohen Funktionärs in einem
nach meiner eigenen Erfahrung zynischen, zutiefst Unehrlichen und Menschenverachtenden System...
Es ist daher unehrlich zu sagen, daß die Politik in diesen Institutionen nichts zu melden hat.
Ein Wimpernzucken eines Parteivorsitzenden, der Wind eines Generalsekretärs genügt, um einen
Funktionär wissen zu lassen, was er zu tun hat. Daher braucht es keine großen Worte.
Dann zu sagen, es hätte keinerlei politischer Weisung gegeben, ist planker Hohn. Es stimmt zwar dem Worte nach, aber nicht dem Sinn.
Eine derartige Realitätsverschiebung erinnert an die Orwellsche Sentenz von der zweiten Wahrheit, die
durch stereotype Wiederholung schließlich wieder geglaubt wird.
Die Funktionäre sind durch Gedeih und Verderb von diesen Winken und Wimpernbewegungen, von der
Huld politischer Verantwortungsträger, die sich aber niemals offen deklarieren und über mehrere
Ebenen hinweg indirekt reagieren, abhängig.
Die Absicherung der Proporzherrschaft erfordert natürlich, daß die Handlung der mächtigen entsprechend
Belohnt werden müssen. Damit ist der Weg in die Republik der Sekretäre frei. In einem hemmungslosen
Postenschacher wird der Dienst im Vorzimmer der Macht mit lukrativen Posten in allen Bereichen belohnt,
die im Einfluß der Proporzparteien stehen.
Dabei zählen nicht die Fähigkeit und die Leistung sondern die erwiesenen Dienste. Dies wird noch mit den
infamen Hinweis beteiligt, daß der mächtige eine Trottel sei, der einen Trottel zum Sekretär bestelle.
Damit werden die Fähigkeiten und Leistungen aller anderen potentiellen Bewerber als nebensächlich abgetan.
Die Republik der Sekretäre wird durch diese beispielhafte Aufzählung dokumentiert:
Ministersekretäre - was aus ihnen wurde
|
Karriereweg |
Funktion |
Michael Auracher |
Sekretär bei Finanzminister Androsch |
Vorstand Austria Center Vienna |
Herbert Cordt |
Sekretär bei Finanzminister Androsch |
Vorstandsmitglied Länderbank Finanzberater |
Max Kothbauer |
Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky |
Vize-Generaldirektor CA |
Johannes Kunz |
Sekretär bei Bundeskanzler Kreisky |
ORF-Informationsintendant Kulturmanager |
Ferdinand Lacina |
Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky |
Finanzminister Giro-Credit-Generaldirektor |
Andreas Mailath- Pokorny |
Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky |
Kunst-Sektionschef |
|
Karriereweg |
Funktion |
Josef Mauhart |
Sekretär bei Vizekanzler Androsch |
Generaldirektor Austria Tabak ÖFB-Präsident |
Heinz Sommerbauer |
Sekretär bei Verstaatlichtenminister Streicher |
Prokurist bei Austro Control |
Alfred Reiter |
Kabinettchef bei Bundeskanzler Kreisky |
Investkredit-Generaldirektor |
Andreas Ruda |
Pressesprecher bei Innenminister Blecha |
ORF-Generalsekretär SPÖ-Bundesgeschäftsführer |
Rudolf Scholten |
Sekretär bei Bundeskanzler Vranitzky |
Bundestheater-Generalsekretär Unterrichtsminister Kontrollbank-Vorstand |
Robert Sedlacek |
Pressesprecher bei Finanzminister Lacina |
Generaldirektor Bundesverlag |
Hannes Sereinig |
Kabinettchef bei Bundeskanzler Vranitzky |
Vorstandsmitglied Verbundgesellschaft |
Josef Sindelka |
Sekretär bei Verkehrsminister Lanc |
PTA-Vorstandsvorsitzender |
Csaba Székely |
Pressesprecher bei Streicher und Klima |
Vorstand Raab-Ödenburg-Ebenfurt Bahn AG |
Franz Vranitzky |
Sekretär bei Finanzminister Androsch |
Länderbank-Generaldirektor |
Die Vorstandsfunktion im Bankenbereich sind in der Republik der Sekretär offenbar besonders
begehrt. Sie garantieren Millioneneinkommen, die für den Bürger nahezu unvorstellbar sind.
Daß seit dem Verkauf an die Bank Austria der parteipolitische Einfluß auf die Banken nicht nur
zurückgedrängt, sondern nun sogar besonders offenkundig geworden ist, ist aus der Besetzung der
Vorstandsposten in der CA, der PSK, der OeNB sowie der OeKB ersichtlich. Anstatt auf ein vor allem
in der Privatwirtschaft übliches Ausschreibungsverfahren zurückzugreifen erfolgte die Besetzung der
Vorstandsposten aus rein politischen Motiven. Dabei wurde ein beispielloses Postenkarusell in Gang
gesetzt, wobei die ungenierte Einflußnahme von Spitzenpolitikern (Bundeskanzler Mag. Klima und
Ex- Bundeskanzler Dr. Vranitzky ) und die Patenrolle des Bank Austria Generaldirektors Gerhard
Randa besonders negativ auffallen. Bestätigt wurde die infame Vorgangsweise durch die mit den
tragischen Selbstmord des OeKB Vorstandes Mag. Praschak im Zusammenhang stehenden Umstände.
In der von Mag. Praschak hinterlassenen
Darstellung wird ein derart abstoßendes Sittenbild der
Verfilzung von Spitzenpolitikern und Spitzenmanagern der SPÖ beschrieben, das selbst wohlmeinende Beobachter des Parteiproporzes erschrecken läßt.
Anstatt den Verkauf der Bundesanteile an der CA zum Anlaß zu nehmen, eine weitgehende Neuorientierung
der Kreditwirtschaft und insbesondere eine Verringerung des Parteipolitischen Einflusses auf strategische und
personelle Entscheidungen der Banken festzulegen, wurde der Einflußbereich von SPÖ und ÖVP auf die
Kreditwirtschaft einzementiert. Die von den Koalitionsparteien vereinbarte Aufteilung der Kreditwirtschaft in einen
SPÖ dominierten (Bank Austria, CA, BAWAG) sowie einen im Einflußbereich der ÖVP stehenden Bereich
(Erste, Raiffeisen) wird auch durch die weiteren Ereignisse, wie z.B. den Verkauf der Giro-Kredit an die Erste
Österreichische Spar-Casse sowie die Diskussion um den Verkauf der PSK bestätigt.
Die durch den Nachlaß von Gerhard Praschak hervorgekommenen Versuche, den Wettbewerb im Bankenbereich
zu beschränken sowie die zu Gunsten der Eigentümerbanken der OeKB unternommenen Anstrengungen,
Gewinner steuerschonend zu verschieben, sind weiter Aspekte der Verfilzung der Funktionäre.
Es ist zu hoffen, daß die nunmehr in Gang gesetzten Verfahren insbesondere die Steuerprüfung durch
die Finanzverwaltung die Machenschaften aufklären können.
Der tragische Selbstmord von Kontrollbank-Vorstandsdirektor Mag. Gerhard Praschak (SP) erinnerte an den Filz,
der in Österreich zwischen Politik und Wirtschaft herrscht und an dem sich eine kleine Gruppe von roten und
schwarzen Parteigängern auf Kosten des Steuerzahlers bereichert: Der Bund bevollmächtigt die im Eigen-
tum der großen heimischen Geldinstitute stehende OeKB namens der Republik Österreich Haftungen für
Exportforderungen zu übernehmen (Garantievolumen: ca. 330 Mrd. Schilling). Pro Jahr profitieren ca.
1.800 Exporteure mit nicht einmal 10 % des heimischen Exportvolumens von diesem Garantiesystem.
Weiters verdienen insbesondere die staatsnahen Banken an der staatsgarantieren Exportförderung:
Einmal durch die Erlöse der OeKB vor allem aus den Haftungsprovisionen (Betriebsergebnis 1996:
623 Mio. Schilling/Jahr).
Auf der anderen Seite gehen
Forderungsausfälle zu Lasten den Budgets. Denn wenn ein
Schuldner als Zahler ausfällt, dann muß der Bund als Zahler einspringen, womit sich dann
Österreich seine Exporte de facto selber gezahlt hat. Finanzexperten sind der Auffassung, daß
bereits jetzt mindestens 100 Mrd. Schilling uneinbringlich sind, die in naher Zukunft das
Bundesbudget belasten werden. Daß der Steuerzahler zahlt und die staatsnahen Banken und Unternehmen kassieren, gehört wegen der Gunsten des Kreditapparates gelösten Interessenskollisionen zwischen Bund und banken genauso zum System wie das Amen zum Gebet. So lange die Kommerzbanken im Wege der Ausübung ihrer Herrschaftsrechte die Organe der OeNB besetzen, können sie sich ihnen genehmer Handlanger bedienen, die das Risiko der Banken auf den Bund und damit auf den Steuerzahler überwälzen.
Organisatorische und personelle Verflechtungen, die zu Lasten des Steuerzahlers gehen,
betreffen auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB). Die österreichische Notenbank ist zwar statutarisch unabhängig; wie nachfolgende Beispiele belegen, fehlt der OeNB aber die parteipolitische und personelle Unabhängigkeit der Entscheidungsträger (Mitglieder von Generalrat und Direktorium) von den Regierungsparteien, der Geldwirtschaft und den Interessenvertretungen:
I. Die Kontrollore kontrollieren sich selbst
Bank Austria Generaldirektor Dkfm. Gerhard Randa (SP) begründete kürzlich den Kauf der im Eigentum der SPÖ stehenden OeNB Aktien mit dem Nominierungsrecht für einen Sitz im 14-köpfigen Generalrat und der Einwirkungsmöglichkeit auf die Geld- und Währungspolitik. Dieses Ansinnen ist aus der Sicht eines Kommerzbankers zwar nachvollziehbar, es aber mit der Unabhängigkeit einer Notenbank unvereinbar, wie folgende Beispiele zeigen:
Dem Generalrat der OeNB obliegt die oberste Leitung und Überwachung der gesamten Geschäftsführung und der Verwaltung des gesamten Vermögens der OeNB (§ 20 NBG). Dazu zählen neben bankaufsichtrechtlichen Aufgaben (§§ 74f, 79-81 BWG) neuerdings auch die laufende Überprüfung der Marktrisken (§ 22 ff BWG) der Geldinstitute:
* Die Begutachtung der von den Kreditinstituten nach einem bankinternen Modell selbstberechneten Eigenmittelerfordernisse für ihre Marktrisken ( § 26b BWG), wobei dieses
Modell von der OeNB begutachtet und vom BMfF bewilligt werden muß.
* Die OeNB ist die zentrale Meldestelle für Großkredite (§ 75 BWG),
* bekommt von den Kreditinstituten monatlich Meldungen über den Geschäftsgang
("Monatsausweise") und
* kann vom BMfF mit der Prüfung von Kreditinstituten betraut werden (§ 70 Abs. 1 Z 3).
Es versteht sich von selbst, daß in einer Demokratie eine derartige Konstellation, wo sich der
Kontrollor selbst kontrolliert, unvereinbar ist.
Zusammenfassen ist daher festzuhalten: Wer im Zentrum der Macht sitzt, der erhält
nicht nur Informationen über Geschäftsdaten der Konkurrenz, sondern ist auch in die
Risikobeurteilung Bankenprüfung eingebunden. Wie die Vorkommnisse in der OeKB vor
Augen führen wird es niemand wagen, den Intentionen jener Kommerzbanken
zuwiderzuhandeln, die im Generalrat der OeNB sitzen:
* Präsident des Aufsichtsrates der Bank Austria Dr. Siegfried Sellitsch (SP)
* Präsident des Aufsichtsrates der GiroCredit AG & BA Konsulent Rene Alfons Haiden (SP)
* Präsident des Aufsichtsrates der "Ersten" Herbert Schimetschek
*Vorstandsvorsitzender RZB Dr. Walter Rothensteiner (VP)
* Präsident des Verwaltungsrates der PSK Univ. Prof. DDr. Helmut Frisch (SP)
* Vorstandsvorsitzender der BAWAG i. P. KR Walter Flöttl (SP)
II. Wettbewerbsverzerrung
Anders verhält es sich mit jenen Banken, die nicht zum "Kartell der Großen". Unabhängig
davon, wie man zu den einzelnen Banken steht, ist das Verhalten der OeNB im Zusammenhang
mit der Rieger Bank AG skandalös: Diese Privatbank hat zwar vom BMfF mit Bescheid vom
2.12. 1982 eine Konszession zum Devisen- und
Wechselstubengeschäft
erhalten, sie warte aber noch immer auf eine Devisenhandelsermächtigung, die ihr die OeNB rechtswidrig seit mehr als zehn Jahren nicht erteilt.
Die Rieger Bank brachte am 15.6.1990 eine Amtshaftungklage ein, nachdem der VwGH
bereits rechtskräftig erkannt hatte, daß die OeNB der Rieger Bank rechtswidrig die
Devisenhandelsermächtigung verwehrt. Mit weiteren sieben Amtshaftungsprozessen
fordert die Rieger Bank von der Republik Österreich den seit 1.1.1988 entgangenen
Gewinn als Schaden, den sie auf Grund eines Privatgutachtens zunächst mit dem Betrag von
rund 450 Mio. Schilling beziffert. Dazu kommen noch an Kosten für das Verfahren und für die
rechtsfreundliche Vertretung von derzeit ca. 20 Mio. Schilling.
In diesem Zusammenhang ist zu Bemerken, daß nach einhelliger Lehre und Rechts-
sprechung das Amtshaftungsgericht an die Festlegung der Rechtswidrigkeit eines Bescheides durch
den VwGH (bzw. VfGH) gebunden ist. Es darf daher nicht überraschen, daß alle drei Instanzen -
das Erstgericht am 11.1. 1994, das Berufungsgericht am 21.11. 1994 und das Höchstgericht am
17.10. 1995 - übereinstimmend feststellten, daß der Rieger Bank durch den schuldhaft rechtswidrig
zustandegekommenen Bescheid der OeNB die Möglichkeit entzogen wurde, aus den Devisenhandel
Gewinne zu erzielen. Begründet wurde dieses Urteil damit, daß das festgestellte Gesamtverhalten der
Organe der OeNB als nicht mehr vertretbar beurteilt werden kann.
Nach beinahe siebenjähriger Prozessdauer steht die Causa im entscheidungswesentlichen Punkt
allerdings erst am Beginn. Die Gerichte müssen nämlich im fortzusetzenden verfahren
die Höhe des Verdienstentganges ermitteln.
Wie die Leitung der OeNB vorgeht, zeigt das nunmehr mehr als ein Jahrzehnt dauernde Bemühen,
alles daran zu setzen, um der Rieger Bank daß Grundrecht auf Freiheit der Erwerbsbestätigkeit zu
verwehren. Sie läßt keine Gelegenheit aus, um die Vertrauenswürdigkeit der Rieger Bank AG in
Zweifel zu ziehen:
* Direktor Dr. Lachs interveniert bei der City Bank: Die OeNB hat zunächst am 9.6.1987 die
Anträge der Rieger Bank AG um Erteilung einer Devisenhandelsermächtigung auch
deshalb abgewiesen, weil die Antragsstellerin vertrauensunwürdig sei. Sie habe nämlich zugesagt,
einen Devisenhändler anzustellen, dieser sei aber im Augenblick nicht verfügbar.
Wie nachträglich hervorkam, hat Direktor Dr. Lachs am 10.6.1987 bei der Cita Bank interveniert
damit diese das Dienstverhältnis mit dem Betreffenden Herrn nicht vorzeitig löst.
* Behinderung an der Erfüllung der erforderlichen Kapitalausstattung : Die Rieger Bank
hat sich im Sommer 1990 an verschiedene Banken gewandt, um einen Kredit in der Höhe
von 25 Mio. Schilling zum Zwecke der Kapitalerhöhung zu erhalten. Als besondere
Gegenleistung bot die Rieger Bank dafür die Option an einer Beteiligung an. Die Länderbank
gewährte zunächst mit Schreiben vom 2.8.1990 diesen Kredit. Nach Rücksprache mit dem
Finanzministerium hat die Länderbank gemäß Schreiben vom 13.91990 widerrufen.
* Generalrat erhöht rückwirkend die Pension des pensionierten Leiters der Prüfungsstelle:
Der Amtshaftungsprozess der Rieger Bank gegen die Republik Österreich trat am Anfang
1992 in eine heiße Phase. Eine der Personen, die die Interne in diesem Fall sehr gut kannte,
war der bereits pensionierte Leiter der Prüfungsstelle für den Zahlungsverkehr mit dem Ausland,
Dir.Stv. Hans Lehrbauer (VP). Unter dem Vorsitz unter der ehemaligen Präsidentin der OeNB,
Dr. Maria Schaumayer (VP), hat der Generalrat der OeNB am 30.1.1992 rückwirkend per 1.1. 1989
die Pensionierung des Nicht-Juristen (dzt.: ca. 2,8 Mio./Jahr) nicht nur um jährlich um ca.
150.000,-- Schilling (valorisierbar!) völlig unmotiviert erhöht, sondern ihm auch die Differenz seit
seinem Pensionsantritt umgehend ausbezahlt.
* Abschlagszahlung für die Räumung einer in der Innenstadt gelegenen Sozialwohnung:
Der Mitarbeiter Christian K. (SP) war als Mitarbeiter der Prüfungsstelle für den Zahlungsverkehr
mit dem Auslande intimer Kenner der Causa "Rieger". Er bewohnte mit seiner zeitweilig bei
Dir. Dr. Lachs tätigen Gattin Regina K. (SP) eine in 1010 Wien H.gasse 7/3 gelegenen, ca. 100m² große
OeNB -Sozialwohnung, für die sie einen Mietzins von ca. 2.000,-- zahlten. Vor einiger Zeit hatten die
OeNB im Wege Ihrer Tochtergesellschaft IG Immobilien GmbH. dem Ehepaar K. angeboten,
für eine Abstandszahlung von ca. 2 Mio. Schilling den Mietvertrag zu lösen. Die OeNB Bediensteten
nahmen dieses Angebot an und kauften sich mit
dem Geld
Eigentumswohnung am Alsergrund. Mittlerweile erhielt Herr K. vom Direktorium für den Betrieb
eines Würstelstandes eine Nebenbeschäftigungsbewilligung.
* Der fehlende Postsack: Am 27.2.1995 - der Amtshaftungsprozess befindet sich im
Revisionsstadium - bringt die OeNB eine Strafanzeige gegen die Rieger Bank bei der
Staatsanwaltschaft Wien ein. Darin behauptet die OeNB, die Rieger Bank hätte Beweismittel gefälscht,
weil sie niemals die Übernahme von 16 Postsäcken bestätigt hätte, sondern immer nur 15 erhalten habe.
Die Ermittlungen des Sicherheitsbüro der BP Wien ergaben, daß die Behauptungen der OeNB in einigen
wesentlichen Punkten nicht mit den Tatsachen übereinstimmen. Die Staatsanwaltschaft Wien stellte
das Strafverfahren am 3.12.1996 ein.
* Auskundschaftung von Geschäfts- und Betreibsgeheimnissen: Die OeNB trat im
Sommer 1006 an den ehemaligen LASK Trainer Günther Kronsteiner heran,
um Informationen über Malversationen des Herrn Rieger auszukundschaften, damit dessen
Verläßlichkeit in Frage gestellt wird. Konkret wollte die OeNB an Buchhaltungsunterlagen
der Rieger Bank herankommen, um überprüfen zu können, ob daraus allfällige
unerlaubte Auslandstransaktionen ableitbar seien. Die Dienste wollte sie über den
Anwalt der OeNB bezahlen. Der OeNB ging es in diesem Zusammenhang einerseits
darum, aus dem Amtshaftungsprozess unbeschädigt auszusteigen und andererseits
war es das Bestreben der OeNB, die Tätigkeit der Herrn Rieger als Banker zu unterbinden.
III. Die Gigantomanie kennt keine Grenzen: Die OeNB baut um 3 Mrd. Schilling Bankgebäude
Just zu dem Zeitpunkt, zu dem bekannt wurde, daß sich die Ausgaben der OeNB aufgrund
der Europäischen Währungsunion drastisch reduzieren werden, hat sich die Notenbankleitung
entschlossen, ein neues Bankgebäude zu errichten. Als Standort wurde ein mitten in einem
Wohngebiet liegendes 10.000m² großes Grundstück gewählt, das der Stadt Wien um 178. Mio.
Schilling abgekauft wurde. In diesem Gebäude(Nutzfläche: ca. 18.000 m² ober der Erde), daß
mit einem ca. 15 m langen Tunnel (Kosten: ca. 60 Mio. Schilling) mit der OeNB - Hauptanstalt
am Otto-Wagner-Platz verbunden wurde, wird auch die Banknotendruckerei untergebracht werden.
Wegen des Antransportes des Banknotenpapiers
mit großen Lastwagen
und des Abtransportes des gedruckten Papiergeldes mit denselben ist mit einer starken
Verkehrsbelastung im Stadtkern zu rechnen.
Während in einer Vielzahl von Staaten der Banknotendruck von Unternehmern durchgeführt
wird, nimmt die OeNB nicht nur diese notenbankfremde Aufgabe wahr, sondern sie unterhält
auch eine Kommerzdruckerei mit ca. 30 Mitarbeitern. Da die Banknotenproduktion in
Österreich wegen des überzogenen Gehaltsniveaus und des kostenintensiven
Einschichtbetriebes zu den teuersten der Welt zählt, ist es nach wie vor fraglich, ob Österreich
jemals einen Teil des Euros drucken wird.
In der Banknotendruckerei gibt es eine Abteilung "Allgemeine Dienstleistungen", in der
hauptsächlich Reinigungskräfte beschäftigt werden, die nach anrechenbaren zehn Dienstjahren
brutto ca. 30.000 Schilling (15x) verdienen. Leiter dieser Abteilung ist der 48-jährige
Reinhard T (SP) mit einem Monatsbezug von ca. 55.000 Schilling. Herr T., dessen Gattin
ebenfalls in der Banknotendruckerei der OeNB beschäftigt ist, lebt in einer OeNB-
Dienstwohnung (1180 Wien, S.gasse 75/6/39), für die er 20 Schilling Miete/m² zahlt.
Pikanterie am Rande: Die OeNB hat bereits 1979 nach dem Brand des OeNB-Gebäudes am
Otto-Wagner-Platz überlegt, ein neues Druckereigebäude auf dem ca. 50.000 m² großen
betriebseigenen Gelände in Langenzersdorf (nahegelegener Bahnanschluß) zu errichten, diesen
Gedanken aber nicht weiter verfolgt (derzeit wird dort Rugby gespielt). Gegen den
Betriebsstandort im "schwarzen" Niederösterreich wurde immer der Entfall der
Kommunalabgaben für das "rote" Wien ins Treffen geführt. Außerdem wurde nie eine
Auslagerung des Banknotendrucks zur Österreichischen Staatsdruckerei in Erwägung
gezogen, die vor einigen Jahren im burgenländischen Müllendorf auf einem 15.000 m² großen
Grundstück ein Druckzentrum errichtet hat, das demnächst erweitert wird.
Wenn ein Monopolist ein Bauwerk errichtet und dafür drei Mrd. Schilling an Kosten einplant,
dann ist die Begehrlichkeit naturgemäß groß, an diesem Auftragsvolumen mitzunaschen. Der
größte Teil des Kuchens kommt der zum Bank Austria Konzern zählenden Porr AG (Gen.
Dir. Pöchhacker, SP) zu Gute. Hiebei fällt nicht mehr ins Gewicht, daß z.B. trotz des
Vorhandenseins eines äußerst
renommierten planenden Architekten zusätzlich ein Berater für
Architektur, Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit beigezogen wird, dessen Honorar 10 Mio.
Schilling beträgt .
Wie die OeNB Aufträge vergibt, zeigt sich auch am Beispiel der Übersiedlung: Die Firma
Swoboda, die den Zuschlag für die Übersiedlung der Nö. Landesregierung (ca. 3.000) Beamte)
von Wien nach St. Pölten zum Preis von ca. 7 Mio. Schilling erhielt, ist an die OeNB
herangetreten um sich an der Ausschreibung der Übersiedlung von OeNB-Abteilungen (ca.
300 Mitarbeiter) vom Altbau in den ca. 150m entfernten Neubau zu beteiligen. Die OeNB
hatte an der Dienstleistung dieses Spezialisten kein Interesse, sondern vergab den Auftrag an
die Firma Schenker zum Preis von brutto 25,8 Mio. Schilling. Die Firma Swoboda, die diesen
Preis weitaus überhöht empfindet, hat bereits die Bundesvergabekommission und das
Bundesvergabeamt eingeschaltet und von beiden die Bestätigung erhalten, daß die OeNB die
Vergaberichtlinien nicht eingehalten hat. Die OeNB hat sich aber dadurch nicht beirren lassen
und trotzdem den Auftrag freihändig an die Firma Schenker vergeben.
IV. "Schweigegeld" für OeNB-Mitarbeiter
Die OeNB hat gemäß § 69 Abs. 2 NBG im wesentlichchen aus den Veranlagungserträgnissen
der Devisenreserven Österreichs einen Betrag vom 24,8 Mrd. Schilling zur Sicherstellung
der Pensionsansprüche ihrer ca 2.200 Dienstnehmer und Pensionisten angesammelt. Dieser
Betrag setzt sich aus 23,5 Mrd. Schilling an originärer Pensionsreserve und 1,3 Mrd. Schilling
an sekundärer Pensionsreserve zusammen. Dieser zweite Teil wurde aufgrund eines
Gutachtens des früheren OeNB-Rechnungsprüfers und Bundesminister für Finanzen, Dr.
Andreas Staribacher (SP) gebildet, wonach die OeNB Veranlagungserträgnisse der
Pensionsreserve im Sinne des § 69 Abs. 1 Z 2 NBG selbst dann einbehalten darf und nicht
gewinnerhöhend zu verrechnen braucht, wenn das Deckungserfordernis bereits erreicht ist.
Ausdrücklich festzuhalten ist, daß die Pensionsreserve lediglich die Verpflichtungen an das
Personal und die Pensionisten für den Fall abdeckt, wenn die OeNB durch Bundesgesetz
aufgelöst und auf einen anderen Rechtskörper übergeht. Seit Bestehen der OeNB werden die
Pensionen aus dem jährlichen (Monopol-)
Ertrag finanziert.
Wer die Praktiken der OeNB kennt, der wird sich nicht wundern, daß sich ihren Angestellten
einen "goldenen Käfig" bietet, aus dem sie ohne Status und Einkommensverlust nicht
ausbrechen können.
Tabelle 3
|
1994 |
1995 |
1996 |
Personalstand (ohne Karenz) |
1.159 |
1.147 |
1.128 |
Personalaufwand für aktive Dienstnehmer |
1,206 Mrd. ÖS |
1.236 Mrd. ÖS |
1.254 Mio. ÖS |
Personalaufwand pro aktiven Dienstnehmer |
1.040.522 ÖS |
1.077.594 ÖS |
1.111.702 ÖS |
Rückstellung für Jubiläumsgelder |
115 Mio. ÖS |
140 Mio. ÖS |
158 Mio. ÖS |
Rückstellung für Abfertigungen (90% des Anspruches) |
824 Mio. ÖS |
834 Mio. ÖS |
834 Mio. ÖS |
Abfertigungsansprüche je Dienstnehmer |
788 615 ÖS |
807.900 ÖS |
821.513 ÖS |
Pensionsreserve |
22,7 Mrd. ÖS |
23,5 Mrd. ÖS |
23,5 Mrd. ÖS |
Pensionen |
834 Mio. ÖS |
873 Mio. ÖS |
904 Mio. ÖS |
Bezüge von sechs Direktoren |
30,5 Mio. ÖS |
31,5 Mio. ÖS |
33,1 Mio. ÖS |
Bezüge für pens. Direktoren bzw. deren Witwen |
36,7 Mio. ÖS |
38,1 Mio. ÖS |
36,5 Mio. ÖS |
Wer Zugang zu brisanten Informationen der OeNB hat und durch deren Verbreitung dem
herrschenden Regime unbequem werden könnte, der wird - ausgestattet mit einer Abfertigung
im Ausmaß von 17,5 Gehältern und einer exorbitant hohen Pension - auf Kosten des
Steuerzahlers "krankheithalber" noch früher hinauskomplementiert. Als Beispiele für
prominente "Frühpensionisten" sind zu nennen:
* Mag. Wilhelm K. (VP) nach ca. einjährigem Krankenstand mit 49 Jahren (derzeit
Geschäftsmann in Südafrika)
* Maria Z. (VP), frühere Vertraute des Bereichsdirektors Ferdinand K. (SP) nach einjährigem
Krankenstand mit 51 Jahren
* Gertraude Z. (VP), frühere Sekretärin von Dir. Dr. Zdrahal (VP) nach ca. einjährigem
Krankenstand mit 52 Jahren.
Was unterscheidet die OeNB- Pensionisten von ASVG-Pensionisten?
|
OeNB |
OeNB |
ASVG |
Pensionsantritt des Dienstnehmers |
2 % des Bezuges seit 1.5.1993 freiwillig |
bis 40.,-- ÖS 10 ¼ % des Bezuges über 40.800,-- ÖS: 2% |
bis 40.800,-- ÖS 10 ¼ des Bezuges |
Einkauf von Schul- und Studienzeiten |
keiner |
keiner |
Schulzeiten: 3,100,80 ÖS pro Monat Studienzeiten:6.201,60 ÖS pro Monat |
Abfertigung |
17,5 Monatsbezüge |
17,5 Monatsbezüge |
1 Jahresbezug nach 25 Dienstjahren |
Bemessungsgrundlage |
letzter Monatsschemabezug + zuletzt zugestandene Zulagen + durchschn. Überstunden der letzten 10 Jahre |
letzter Monatsbezug + zuletzt zugestandene Zulagen + durchschn. Überstunden der letzten 10 Jahre |
die besten 180 Versicherungsmonate |
Pensionshöhe in % der BMG |
85 % bei einem Lebenshalter von 55 Jahren und 35 anrechenbaren Dienstjahren |
80 % bei einem Dienstalter von 58 Jahren und 40 anrechenbaren Dienstjahren |
55- jähriger 35 Dienstjahren: 64 ½ % 58-jähriger mit 40 Dienstjahren 72 % 65- jähriger mit 45 Dienstjahren 79 ½ % |
Der kleine Unterschied" stellt sich in der Praxis wie folgt dar:
OeNB-Pensionist |
frühere Funktionen |
Jahrespension ca. |
Walter V. (VP) |
Vorsitzender des Betriebsrates |
2,4 Mio. ÖS |
Dkfm. Elisabeth K. (SP) |
Sekretärin von Dr. Kienzl |
2,3 Mio. ÖS |
Wolfgang K. (VP) |
Abteilungsleiter der Banknoten- und Münzenkasse (= Lagerleiter für Werte) |
2,2 Mio. ÖS |
Erwin K. (SP) |
Kommerzieller Leiter der Druckerei für Wertpapiere (Obmann der SPÖ in der OeNB) |
2,1 Mio. ÖS |
Dkfm. Helmut E. (VP) |
Leiter der Bewachung (Vorsitzender des Betriebsrates) |
2,0 Mio. ÖS |
Ing. Helmut S. (SP) |
Stv. Leiter der Administrativen Abteilung |
2,0 Mio. ÖS |
Helmut R. (VP) |
Leiter der Administrativen Abteilung |
2,0 Mio. ÖS |
Kurt B. (SP) |
Leiter der Inlandsbuchhaltung |
1,9 Mio. ÖS |
Dr. Otto W. (VP) |
Leiter des Münzmuseums |
1,9 Mio. ÖS |
Ernst J. (SP) |
Leiter der Poststelle, Aktenzentrale & Dokumentation |
1,7 Mio. ÖS |
Gernot B. (VP) |
Leiter der Administrativen Abteilung |
1,8 Mio. ÖS |
Rudolf F. ( |
Stv. Leiter der Poststelle, Aktenzentrale & Dokumentation |
1,7 Mio. ÖS |
Maria P. (Witwe des Helmut P., VP) |
Abteilungsleiter der Banknoten- Münzkasse (=Lagerleiter für Werte); (Obmann des ÖAAB in der OeNB) |
1,4 Mio. ÖS |
Friedrich K. (SP) |
Vorsitzender des Zetralbetriebsrates |
1,2 Mio. ÖS |
Johann S. |
Personalaus- & - weiterbildung |
1,2 Mio. ÖS |
Eduard W. |
Einkäufer |
1,2 Mio. ÖS |
Johann S. (VP) |
Aktenumlaufevidenz |
1,2 Mio. ÖS |
Gerhard V. (VP) |
Verpflegsstelle |
1,1 Mio. ÖS |
Martha P. (VP) |
Sekretärin von Dr. Schaumayr |
1,0 Mio. ÖS |
Olaf M. (SP) |
Personalverwaltung in der Druckerei für Wertpapiere |
1,0 Mio. ÖS |
Kurt S. (VP) |
Auslandszahlungsverkehr |
1,0 Mio. ÖS |
Felix H. (SP) |
Revisionsbeamter |
1,0 Mio. ÖS |
Dkfm. Anneliese S. (VP) |
Bibliotheksbedienstete |
1,0 Mio. ÖS |
Günther B. (VP) |
Einkäufer |
1,0 Mio. ÖS |
V. Die "Performance" der OeNB
Die exorbitant hohen Personalaufwendungen der OeNB werden hauptsächlich mit dem hohen
Ertrag dieser Anstalt begründet. Der Ertrag der OeNB resultiert hauptsächlich aus der
Veranlagung der Devisenreserven, deren Volumen sich in den letzten Jahren stark erhöht hat.
Ein wesentlicher Grund dafür ist die Verschuldung der öffentlichen Hand und der Banken in
Fremdwährungen. Weil Geld nach Österreich fließt, erhöht diese Verschuldung die
Devisenreserven. Absurderweise ist die OeNB darauf besonders stolz: sie übersieht nämlich
dabei völlig, daß die Leistungsbilanz seit drei Jahren völlig aus dem Lot geraten ist. Nicht
unerwähnt soll bleiben, daß der Bund sich in nicht unbeträchtlichem Ausmaß in Währungen
verschuldet, die niedrig verzinst sind, dafür aber ein Aufwertungsrisiko beinhalten, das zu
einem späteren Zeitpunkt schlagend wird. Deshalb sind die Zinsen der Fremdwährungsschuld
prozentuell niedriger als die Veranlagung der OeNB:
|
Leistungsbilanzdefizit |
Fremdwährungsschuld des Bundes |
Devisenreserven |
||
1994 |
21 |
260 |
12,1 |
184 |
8,9 |
1995 |
47 |
296 |
14,8 |
190 |
12,3 |
1996 |
43 |
296 |
14,1 |
211 |
11,3 |
VI. Die Vermögensumschichtungen der SPÖ auf Kosten des Steuerzahlers
Bund und Gemeinde Wien haben sich verpflichtet, ihre Anteile an der Bank Austria zu
verkaufen. Nunmehr wurden bereits Stimmen laut, daß gegen einen Verkauf im heurigen Jahr
aus ökonomischer Sicht bedenken bestehen und der Termin daher nicht halten wird. Der
Grund dafür liegt in der Tatsache begründet, daß der Börsenkurs der Bank Austria Stämme
doppelt so hoch wie jener der Vorzüge ist, ein kommerziell denkender Investor wird
insbesondere dann keinen derart hohen Aufpreis für das Stimmrecht akzeptieren, wenn er nicht
einmal die Stimmrechtsmehrheit erwerben kann. Der Grund für diese astronomische
Bewertung ist darin zu suchen, daß die Bank Austria Stämme nur in geringen Volumina
gehandelt werden und die Bank Austria den Kurs künstlich hoch hält. Würde der Preis
marktgerecht sein, müßten die Eigentümer - allen voran die Gemeinde Wien und der Bund -
hohe Verluste ausweisen.
Ähnliches gilt für die OeNB: Im Zuge der 1955 erfolgten Neuordnung der Rechtsverhältnisse
der OeNB hat die damalige Bundesregierung ausschließlich SPÖ und ÖVP nahestehenden
Organisationen gestattet, Aktien der OeNB zum Nominalwert zu erwerben (§ 9 Abs. 3 NBG).
Zu diesen Organisationen zählten z.B. die Allgemeine Österreichische
Konsumgenossenschaft und der Sozialistische
Verlag. Beide juristische Personen wurden
jeweils 1/12 (Nominale 12.500 Stück Namensaktion) des 150 Mio. umfassenden Grundkapitals
der OeNB zum Preis von 12,5 Mio. Schilling übertragen.
Die derzeitigen Proporz-Profiteure |
Anteil (in %) |
Grundkapital (in Mio. ÖS) |
Republik Österreich |
50,00 |
75,00 |
Raiffeisen Zentral Bank |
8,67 |
13,00 |
Gewerkschaftsbund |
8,33 |
12,50 |
PSK(Konsum-Anteile) |
8,33 |
12,50 |
Bundeskammer |
8,33 |
12,50 |
Bank Austria Tochter |
4,26 |
6,40 |
BAWAG |
3,61 |
5,40 |
Bundesländer-Versicherung |
2,67 |
4,00 |
Industriellenvereinigung |
2,00 |
3,00 |
Grazer Wechselseitige Versicherung |
0,67 |
1,00 |
Pensionsfonds der Nö Landwirtschaftskammer |
0,67 |
1,00 |
1. Nö Brandschadenversicherung |
0,53 |
0,80 |
Wr. Städtische |
0,46 |
0,70 |
Raiffeisen Landesbank NÖ |
0,40 |
0,60 |
Kathrein Bank |
0,33 |
0,50 |
OÖ Wechselseitige Versicherung |
0,33 |
0,50 |
Bank für Wirtschaft und freie Berufe |
0,13 |
0,20 |
Raiffeisen Verband Slbg. |
0,06 |
0,10 |
Raiffeisen Zentralkasse Stmk. |
0,06 |
0,10 |
Raiffeisen Zentralkasse Tirol |
0,06 |
0,10 |
Raiffeisenverband Vlbg. |
0,06 |
0,10 |
Gesamtsumme: |
100,00 |
150 Mio. ÖS |
Im Zuge der Insolvenz des Konsums hat dessen Anteile im März 1995 die im mittelbaren
Bundeseigentum befindliche P.S.K. Beteiligungsverwaltungs AG um 200 Mio. ÖS (=16-
facher Nominalwert) in einer gegen alle kaufmännischen Grundsätze sprechenden
Tauschaktionen erworben und dadurch die Konkursmasse auf Kosten des Steuerzahlers
entsprechend aufgefettet, Verantwortlich für diesen Deal war u.a. Dr. Erich Hampel (SP), der
mittlerweile zum Vorstandsvorsitzenden der Creditanstalt ermannt wurde. Als Vertreter in den
Generalrat wurde der Präsident des Aufsichtsrates der Bank Austria und Generaldirektor
der Wiener Städtischen Versicherung, Dr. Siegfried Sellitsch (SP) entsandt.
Wie aus einem von Herrn Albrecht Konecny verfaßten Schreiben zu entnehmen ist, hielt der
Sozialistische Verlag die Anteile als Treuhänder für die SPÖ. In der Zwischenzeit hat er diese
Beteiligung an folgenden Unternehmen
veräußert:
Nominale |
Käufer |
Preis |
6,4 Mio. Schilling |
Bank Austria Tochter |
ca. 100 Mio. Schilling |
5,4 Mio. Schilling |
BAWAG |
nicht bekannt |
0,7 Mio. Schilling |
Wr. Städtische Versicherung |
nicht bekannt |
Diese Aktionärsgruppe ist im Generalrat der OeNB durch den mittlerweile pensionierten
Generaldirektor der BAWAG, Walter Flöttl vertreten. Wenn man den von einer Bank-
Austria Tochter gezahlten Preis als Basis nimmt, dann hat die SPÖ für das Kapital von 12,5
Mio. Schilling - abgesehen von einer 6% (bis 1980) bzw. 10%-igen Verzinsung (ab 1981)
knapp 200 Mio. Schilling von ihr nahestehenden Unternehmen erhalten. Es ist evident, daß
hier Parteienfinanzierung vorliegt.
Warum die Käufer bereit waren, einen weit über der Hälfte des wahren Wertes liegenden Preis
zu bezahlen (§ 934 ABGB), wird dann immer unverständlicher, wenn man die mit dieser
"Beteiligung" verbundenen Rechte betrachtet:
1. Nominierungsrecht für einen Sitz im 14-köpfigen Generlrat (§ 18 Abs. 1 NBC):
Dieses Vorschlagsrecht bleibt auch beim Eigentümerwechsel an der Aktie haften. Deshalb
muß diese Gruppe immer gemeinsam agieren.
2. Marktgerechte Verzinsung des eingesetzten Kapitals (§ 69 Abs. 3 NBG): In der Zeit der
SP-Alleinregierung wurde per 1.3.1981 die der KESt unterliegende Maximaldividende von
6 % auf 10 % erhöht. Dadurch wollte der Gesetzgeber den Aktionären bei guter Ertragslage
eine marktgerechte Verzinsung ihres Kapitals bieten (vgl. Erl. der RV vom 31.10.1980, 474
der Beilagen). "Durch die Begrenzung der Gewinnanteile der Aktionäre wollte der
Gesetzgeber verhindern, daß die Aktionäre über die angemessene Verzinsung hinaus an den
Erträgnissen der bereits vor der Zeichnung des Aktienkapitals vorhandenen Substanz
(Reserven) teilhaben" (Schwarzer/Csoklich/List: Währungs- und Devisenrecht, 235). Es
besteht damit kein wie immer gearteter Zusammenhang zwischen den Erträgen der OeNB
und dem Wert der Aktien.
3. Bei Auflösung der OeNB erhalten die Aktionäre das eingezahlte Grundkapital zurück
(§ 78 Abs. 2 NBC): Dieser Rechtssatz gründet sich darauf, daß die Zeichner der OeNB-
Aktien lediglich im Zuge der Neuordnung des bestehenden Notenbankinstitutes zu dessen
bereits vorhandenen, weit größeren Vermögenswerten einen verhältnismäßig geringen
Betrag einbrachten (vgl. Schwarzer/Csoklich/List: Währungs- und Devisenrecht, 234f ).
Faßt man diese Rechte zusammen und sieht man von den Rechten der Aktionäre in der
Generalversammlung ab (§§ 10-19 NBG), dann stellt sich heraus, daß es sich bei den OeNB-
Aktien, die privilegierten Privaten gehören, de facto um eine ewige, marktgerecht
verzinste Bundesanleihe der Republik Österreich handelt, die im Falle der
bundesgesetzlichen Auflösung der OeNB zum Nominale getilgt wird.
Die vorstehenden Ausführungen zeigen, daß bezüglich der OeNB dringender Handlungsbedarf
besteht.
Dabei sind folgende Bereiche zu bereinigen:
* Die derzeitige Eigentümerstruktur in Verbindung mit der personellen Besetzung der
Leitungsorgane garantiert, daß die OeNB nicht nur weiterhin Spielball parteipolitischer
Interessen, sondern gleichzeitig auch den Einflußbereichen der großen Finanzinstitute
Österreichs ausgeliefert bleibt. Aufgrund dieser personellen und parteipolitischen
Abhängigkeit der OeNB von Regierungsparteien, Geldwirtschaft und
Interessenvertretungen sowie infolge ihrer Verstrickung in die Verfilzung zwischen Politik
und Wirtschaft kann sie die ihr zugedachte Rolle als unabhängige Hüterin der
österreichischen Währungspolitik nicht in den Ausmaß wahrnehmen, wie das für eine
erfolgreiche Bewältigung der zukünftigen Aufgaben erforderlich wäre.
* Eine Neuordnung der Eigentümerstruktur kann nur durch Liquidation der derzeitigen OeNB
und Neugründung einer parteipolitischen, personellen, instrumentellen und finanziell
unabhängigen Zentralbank erfolgen. Diese neu zu gründende Notenbank muß im
Alleineigentum des Bundes stehen und hat sich auf jene Aufgaben zu beschränken, die im
Interesse der österreichischen
Währungspolitik zu erfüllen sind.
* Im Zuge der Neugründung der Notenbank sind nicht nur alle Leitungsfunktionen
auszuschreiben und unter Heranziehung internationaler Beratungsfirmen neu zu besetzen,
sondern es sind auch alle Stellen öffentlich bekanntzumachen, die zu Personalaufnahmen
führen. Die Mitglieder der bisherigen Leitungsgremien der OeNB (=Generalrat und
Direktorium) waren nicht nur Nutznießer der bisherigen Gegebenheiten sondern als aktive
Teilnehmer an der Gestaltung des "Biotops" OeNB mitbeteiligt. Sie haben es unterlassen,
dieses "Biotop", für den frischen Wind des freien Wettbewerbs zu öffnen. Es ist daher notwendig,
die Führung der OeNB in neue Hände zu legen.
* Die Privilegien der Bediensteten der OeNB sind zu beseitigen.
* Die Pensionsreserve in Höhe von rund 24 Mrd. Schilling ist im Zuge der Umstrukturierung
aufzulösen. Der dadurch freiwerdende Betrag ist zur Finanzierung der Einnahmenausfälle in
der Anfangsphase einer zur Beseitigung der kalten Progression notwendigen
Lohnsteuerreform zu verwenden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler gemäß § 74 u Abs. 1 iVm
§ 93 Abs. 2 folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 15. September 1997 einen
Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Neustrukturierung der Oesterreichischen Nationalbank
vorsicht und insbesondere folgende Punkte enthält:
* Im Hinblick darauf, daß der Gesetzgeber der OeNB sowohl bankaufsichtsrechtliche als
auch gutachterliche Aufgaben übertragen hat, ist die Eigentümerstruktur der Notenbank
nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll das Institut gemäß § 78 Abs. 1 NBG durch
Bundesgesetz aufgelöst und vom Bund als
dezentraler Verwaltungsträger mit der
Bezeichnung "Oesterreichische Nationalbank" neu gegründet werden. Den Privataktionären
ist im Sinne des § 7ß Abs. 2 NBG der Nominalwert der Aktien zurückzuerstatten.
* Die "Oesterreichische Nationalbank" ist die Notenbank der Republik Österreich. Ihre
parteipolitische, personelle, instrumentelle und finanzielle Unabhängigkeit ist
verfassungsrechtlich abzusichern.
* Beschränkung der Aufgaben der Notenbank auf die im Interesse der österreichischen
Währungspolitik erforderlichen Aufgaben,
* Die Geschäfte die das Nachfolgeinstitut der OeNB tätigen darf, sind taxativ aufzuzählen.
Insbesondere sind ihm alle jene Aktivitäten zu untersagen, die - abgesehen von
Hilfsgeschäften - in keinem ursächlichen Zusammenhang zur Währungs- und Kreditpolitik
stehen. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an in- und ausländischen
Wirtschaftsunternehmen. Deshalb sind diese Gesellschaften bestmöglich am freien Markt
zu verkaufen,
* Lückenlose öffentliche Ausschreibung aller Stellen mit Personalverantwortung unter
Beiziehung externer Berater sowie öffentliche Bekanntmachung aller frei werdenden und
extrem zu besetzenden Stellen,
* moderne, leistungsorientierte Standardverträge für leitende Bedienstete, Ausarbeitung durch
eine Expertenkommission,
* Festlegung marktgerechter Bezüge für alle Dienstnehmer nach verpflichtenden nationalen
und internationalen Branchenvergleichen,
* vollständige Offenlegung aller
Einkommen von Dienstnehmern mit Personalverantwortung,
* Die Pensionsreserve in Höhe von rund 34 Mrd. Schilling ist im Zuge der Umstrukturierung
aufzulösen. Der dadurch freiwerdende Betrag ist zur Finanzierung der Einnahmenausfälle in
der Anfangsphase einer zur Beseitigung der kalten Progression notwendigen
Lohnsteuerreform zu verwenden.