457/A XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Volker Kier Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner
betreffend Zusammenlegung der BGV 1 und der BGV 11
Vor dem Hintergrund teurer und unnotwendiger Parallelstrukturen im Bereich der
Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Bundesgebäuden im Rahmen der Bun-
desgebäudeverwaltungen 1 und 11 sowie der Bundesimmobiliengesellschaft erscheint
es in Zeiten der Budgetkonsolidierung unabdingbare Pflicht der Politik, auch in die-
sem Bereich alle möglichen Rationalisierungseffekte auszuschöpfen.
Insbesondere für die Wahrnehmung der einschlägigen Aufgaben durch zwei Bun-
desgebäudeverwaltungen besteht kein überzeugender Grund. Es sind diese also in
einem ersten Schritt unverzüglich zusammenzulegen. Überdies sind die notwendi-
gen strategischen Überlegungen anzustellen, in welcher Form in der Folge die
"Fusion" mit der Bundesimmobiliengesellschaft am sinnvollsten umzusetzen ist. Die-
ser Weg in zwei Schritten erscheint - anders als die sofortige Zusammenlegung aller
drei Einheiten - insbesondere auch in der Praxis unverzüglich umsetzbar.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche Angele-
genheiten, wird aufgefordert, die erforderlichen administrativen und verwaltungs-
technischen Voraussetzungen zur Zusammenlegung der BGV I und der BGV II zu
schaffen, um durch die solcherart erzielbaren Einsparungen den Staatshaushalt zu
entlasten und politischen Handlungsspielraum zurückzugewinnen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuß vorgeschlagen.