457/A XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Volker Kier Thomas Barmüller, Partnerinnen und Partner

betreffend Zusammenlegung der BGV 1 und der BGV 11

Vor dem Hintergrund teurer und unnotwendiger Parallelstrukturen im Bereich der

Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Bundesgebäuden im Rahmen der Bun-

desgebäudeverwaltungen 1 und 11 sowie der Bundesimmobiliengesellschaft erscheint

es in Zeiten der Budgetkonsolidierung unabdingbare Pflicht der Politik, auch in die-

sem Bereich alle möglichen Rationalisierungseffekte auszuschöpfen.

Insbesondere für die Wahrnehmung der einschlägigen Aufgaben durch zwei Bun-

desgebäudeverwaltungen besteht kein überzeugender Grund. Es sind diese also in

einem ersten Schritt unverzüglich zusammenzulegen. Überdies sind die notwendi-

gen strategischen Überlegungen anzustellen, in welcher Form in der Folge die

"Fusion" mit der Bundesimmobiliengesellschaft am sinnvollsten umzusetzen ist. Die-

ser Weg in zwei Schritten erscheint - anders als die sofortige Zusammenlegung aller

drei Einheiten - insbesondere auch in der Praxis unverzüglich umsetzbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für wirtschaftliche Angele-

genheiten, wird aufgefordert, die erforderlichen administrativen und verwaltungs-

technischen Voraussetzungen zur Zusammenlegung der BGV I und der BGV II zu

schaffen, um durch die solcherart erzielbaren Einsparungen den Staatshaushalt zu

entlasten und politischen Handlungsspielraum zurückzugewinnen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuß vorgeschlagen.