470/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl. Ing. Schöggl, Dr. Graf,  Haller, Dr. Krüger

und Kollegen

betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die geplante Umsetzung der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist

grundsätzlich zu begrüßen, da sie notwendig und erforderlich erscheint, um sowohl eine

Verbesserung der Beratung als auch die wirksame Betreuung von Frauen und Männern in

Gleichbehandlungsfragen zu gewährleisten. Um jedoch nicht in jedem Bundesland eine neue

Institution mit dem damit verbundenen Kosten- und Verwaltungsaufwand, schaffen zu müssen,

was wiederum im Widerspruch zu den Einsparungs-, Deregulierungs- und

Entbürokratisierungstendenzen stünde, und um trotzdem eine flächendeckende Beratung zu

gewährleisten, wäre es sinnvoll, bereits bestehende Institutionen (z.B, Kammern, UVS,

Rechtsanwälte) zu nützen und mit diesen Aufgaben zu betrauen. Die dafür anfallenden Kosten

stellen einen Bruchteil des Aufwandes dar, den die Schaffung von behördlich einzurichtenden

Gleichbehandlungsanwaltschaften verursachen würde.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag :

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu überprüfen, welche bereits flächendeckend im

gesamten Bundesgebiet bestehenden Institutionen mit den Agenden der

Gleichbehandlungsanwaltschaft betraut werden können und desweiteren einen

Kostenvergleich zwischen diesen sich anbietenden Alternativvarianten und den erst

einzurichtenden Gleichbehandlungsanwaltschaften vorzunehmen,

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.