470/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dipl. Ing. Schöggl, Dr. Graf, Haller, Dr. Krüger
und Kollegen
betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Die geplante Umsetzung der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist
grundsätzlich zu begrüßen, da sie notwendig und erforderlich erscheint, um sowohl eine
Verbesserung der Beratung als auch die wirksame Betreuung von Frauen und Männern in
Gleichbehandlungsfragen zu gewährleisten. Um jedoch nicht in jedem Bundesland eine neue
Institution mit dem damit verbundenen Kosten- und Verwaltungsaufwand, schaffen zu müssen,
was wiederum im Widerspruch zu den Einsparungs-, Deregulierungs- und
Entbürokratisierungstendenzen stünde, und um trotzdem eine flächendeckende Beratung zu
gewährleisten, wäre es sinnvoll, bereits bestehende Institutionen (z.B, Kammern, UVS,
Rechtsanwälte) zu nützen und mit diesen Aufgaben zu betrauen. Die dafür anfallenden Kosten
stellen einen Bruchteil des Aufwandes dar, den die Schaffung von behördlich einzurichtenden
Gleichbehandlungsanwaltschaften verursachen würde.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden
Entschließungsantrag :
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu überprüfen, welche bereits flächendeckend im
gesamten Bundesgebiet bestehenden Institutionen mit den Agenden der
Gleichbehandlungsanwaltschaft betraut werden können und desweiteren einen
Kostenvergleich zwischen diesen sich anbietenden Alternativvarianten und den erst
einzurichtenden Gleichbehandlungsanwaltschaften vorzunehmen,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.