477/AE XX.GP

 

der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander, Anschober,

Freundinnen und Freunde-

betreffend: Arbeitslosenversicherung

Wegfall der Einkommensanrechnung bei Notstandshilfeleistungen

Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung, für welche die Beiträge

familienstandsunabhängig und individuell zu leisten sind und deren Höhe vom

jeweiligen Erwerbseinkommen abhängig ist.

Die Leistungen aus dieser Versicherung sind jedoch nicht familienstands-

unabhängig, sobald diese Notstandshilfe-Leistungen betreffen.

Dies betrifft in großem Ausmaß Frauen, deren individuelle finanzielle

Absicherung trotz vorheriger Erwerbstätigkeit bei Bezug von NSH nicht mehr

gewährleistet ist, sobald der Partner über ein Einkommen verfügt.

In vielen Fällen wird der Eigenbezug durch die Höhe des Partner-Einkommens

nicht nur reduziert, sondern entfällt überhaupt. Dieser Umstand führt für die

betroffenen Personen zu einer besonders krassen Benachteiligung, da ohne

Leistungsanspruch die entsprechenden Zeiten auch für die

Pensionsversicherung verloren gehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert einen Gesetzesvorschlag, der die

entsprechenden Bestimmungen im Arbeitslosenversicherungsrecht ändert,

binnen 3 Monaten dem Nationalrat zuzuleiten.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales-

vorgeschlagen