477/AE XX.GP
der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander, Anschober,
Freundinnen und Freunde-
betreffend: Arbeitslosenversicherung
Wegfall der Einkommensanrechnung bei Notstandshilfeleistungen
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung, für welche die Beiträge
familienstandsunabhängig und individuell zu leisten sind und deren Höhe vom
jeweiligen Erwerbseinkommen abhängig ist.
Die Leistungen aus dieser Versicherung sind jedoch nicht familienstands-
unabhängig, sobald diese Notstandshilfe-Leistungen betreffen.
Dies betrifft in großem Ausmaß Frauen, deren individuelle finanzielle
Absicherung trotz vorheriger Erwerbstätigkeit bei Bezug von NSH nicht mehr
gewährleistet ist, sobald der Partner über ein Einkommen verfügt.
In vielen Fällen wird der Eigenbezug durch die Höhe des Partner-Einkommens
nicht nur reduziert, sondern entfällt überhaupt. Dieser Umstand führt für die
betroffenen Personen zu einer besonders krassen Benachteiligung, da ohne
Leistungsanspruch die entsprechenden Zeiten auch für die
Pensionsversicherung verloren gehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert einen Gesetzesvorschlag, der die
entsprechenden Bestimmungen im Arbeitslosenversicherungsrecht ändert,
binnen 3 Monaten dem Nationalrat zuzuleiten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales-
vorgeschlagen