479/AE XX.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde

betreffend Pensionsreform

Die derzeitigen äußerst unterschiedlichen Pensionsmodelle geben vermehrt

Anlaß zu heftigen Diskussionen. Einerseits sind die unterschiedlichen Systeme

extrem ungleich und damit unfair, andererseits gibt es eine große Anzahl von

Personen, haupsächlich Frauen, die mittels der derzeitigen Modelle keinen

Zugang zu einer. eigenständigen Pensionsabsicherung haben.

Die in immer kürzeren Abständen stattfindenden Pensionsreformen,.

insbesondere im ASVG-Bereich, haben zu einer großen Unübersichtlichkeit

und gleichzeitig zu einer nicht unbeträchtlichen Verunsicherung der

Bevölkerung geführt. Diese Vielzahl an Reparaturmaßnahmen hat dabei- nicht

dazu geführt, das System gerechter- und sozialer zu gestalten. Deshalb ist es

unerläßlich, den Weg der kleinen Korrekturen- zu verlassen und eine gesamt-

heitliche Pensionsreform in Angriff zu. nehmen.

Eine solche Pensionsreform sollte unter Beachtung nachstehender

Zielsetzungen und Regelungen ausgearbeitet werden:

 Die im Oktober 1996 von den beiden Regierungsfraktionen eingebrachte

Entschließung "Die Bundesregierung wird ersucht, unter Beziehung von

Sozialpartnern und Experten im Rahmen einer Arbeitsgruppe die

Weiterentwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystem mit

dem Ziel einer. breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in

einer einheitlichen Sozialversicherung bis Ende 1997 zu erarbeiten" muß

umgesetzt werden

Das Umlageprinzip soll beibehalten werden .

Im Rahmen einer allgemeinen Versicherungspflicht muß eine

existenzsichernde Grundsicherung im Alter für alle in Österreich lebenden

Personen, die vom allgemeinen Versicherungssystem erfaßt sind, ab

Erreichen.. des Pensionsalters, unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit

gewährleistet sein.

Neben dem allgemeinen Versicherungssystem soll es eine

erwerbsabhängige Pension als 2. Stufe geben

Die jährliche Anpassung des Mindestniveaus muß gesetzlich geregelt

werden

Für (Lebens)-Partnerlnnen soll es bei Trennung für die Zeit einer aufrechten

Beziehung ein Pensionssplitting geben

Das neue Pensionsmodell soll (mit den erforderlichen

Übergangsbestimmungen) für alle gelten. Die derzeitigen extrem

unterschiedlichen pensionsmodelle sollen mit den erforderlichen

Übergangsbestimmungen auslaufen.

 Es soll keine unterschiedlichen Pensionsversicherungsträger geben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende des Jahres

1997 einen den obigen Richtlinien und Bedingungen entsprechenden

Gesetzesentwurf für eine grundlegende Pensionsreform zuzuleiten.