479/AE XX.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Öllinger, Pollet-Kammerlander, Freundinnen und Freunde
betreffend Pensionsreform
Die derzeitigen äußerst unterschiedlichen Pensionsmodelle geben vermehrt
Anlaß zu heftigen Diskussionen. Einerseits sind die unterschiedlichen Systeme
extrem ungleich und damit unfair, andererseits gibt es eine große Anzahl von
Personen, haupsächlich Frauen, die mittels der derzeitigen Modelle keinen
Zugang zu einer. eigenständigen Pensionsabsicherung haben.
Die in immer kürzeren Abständen stattfindenden Pensionsreformen,.
insbesondere im ASVG-Bereich, haben zu einer großen Unübersichtlichkeit
und gleichzeitig zu einer nicht unbeträchtlichen Verunsicherung der
Bevölkerung geführt. Diese Vielzahl an Reparaturmaßnahmen hat dabei- nicht
dazu geführt, das System gerechter- und sozialer zu gestalten. Deshalb ist es
unerläßlich, den Weg der kleinen Korrekturen- zu verlassen und eine gesamt-
heitliche Pensionsreform in Angriff zu. nehmen.
Eine solche Pensionsreform sollte unter Beachtung nachstehender
Zielsetzungen und Regelungen ausgearbeitet werden:
Die im Oktober 1996 von den beiden Regierungsfraktionen eingebrachte
Entschließung "Die Bundesregierung wird ersucht, unter Beziehung von
Sozialpartnern und Experten im Rahmen einer Arbeitsgruppe die
Weiterentwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystem mit
dem Ziel einer. breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in
einer einheitlichen Sozialversicherung bis Ende 1997 zu erarbeiten" muß
umgesetzt werden
Das Umlageprinzip soll beibehalten werden .
Im Rahmen einer allgemeinen Versicherungspflicht muß eine
existenzsichernde Grundsicherung im Alter für alle in Österreich lebenden
Personen, die vom allgemeinen Versicherungssystem erfaßt sind, ab
Erreichen.. des Pensionsalters, unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit
gewährleistet sein.
Neben dem allgemeinen Versicherungssystem soll es eine
erwerbsabhängige Pension als 2. Stufe geben
Die jährliche Anpassung des Mindestniveaus muß gesetzlich geregelt
werden
Für (Lebens)-Partnerlnnen soll es bei Trennung für die Zeit einer aufrechten
Beziehung ein Pensionssplitting geben
Das neue Pensionsmodell soll (mit den erforderlichen
Übergangsbestimmungen) für alle gelten. Die derzeitigen extrem
unterschiedlichen pensionsmodelle sollen mit den erforderlichen
Übergangsbestimmungen auslaufen.
Es soll keine unterschiedlichen Pensionsversicherungsträger geben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Antrag:
Der Nationalrat wolle beschließen.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis Ende des Jahres
1997 einen den obigen Richtlinien und Bedingungen entsprechenden
Gesetzesentwurf für eine grundlegende Pensionsreform zuzuleiten.