484/A XX.GP
ANTRAG
der Abgeordneten Helmut Haigermoser , Böhacker
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tauernautobahnfinanzierungsgesetz vom 6.
März 1969, in der geltenden Fassung, geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Ein Bundesgesetz, mit dem das Tauernautobahnfinanzierungsgesetz vom 6. März 1969,
BGBI,Nr. 115/69, zuletzt geändert durch BGBI,Nr, 826/92, geändert wird,
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Tauernautobahnfinanzierungsgesetz 1969 wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 wird das Wort "Flauchau" durch "Flachauwinkl" ersetzt.
Begründung:
Bei Errichtung der Scheitelstrecke A 10 Tauernautobahn wurde eine Mautpflicht eingeführt.
Da der Gesetzgeber die Absicht hatte, die aufwendige Strecke zwischen den beiden Tunnels
mautpflichtig zu machen, wurde die Maut zwischen den beiden angrenzenden Zu- und
Abfahrten - Rennweg und Flachau - eingeführt. Im Jahr 1981 wurde auf Betreiben der
Zauchenseer Liftgesellschaft in Flauchauwinkl eine Autobahnabfahrt errichtet. Da sich
Flauchauwinkl in der mautpflichtigen Zone befindet, wurde vertraglich vereinbart, die
Herstellungskosten für die Anschlußstelle über einen pauschalierten Mautbetrag abzuzahlen,
Derzeit sieht die Regelung für Fahrzeuge, die die Abfahrt Flachauwinkl verwenden, vor, daß
für die ersten 30.000 Fahrzeuge S 20,-, für alle weiteren bis maximal 50.000 Fahrzeuge S 15,-
und darüber hinausgehend S 10,- verrechnet werden. Die Liftgesellschaft garantiert weiters
Mindesteinnahmen von S 500.000,-. Übersteigt die tatsächliche Maut die Garantiesumme, so
ist die tatsächliche Maut zu entrichten.
In den letzten 16 Jahren wurden über diese Konstruktion sowohl die Herstellungs- als auch die
Finanzierungskosten für die Autobahnabfahrt Flachauwinkl längst bezahlt. Da erstens die
Kosten für die Anschlußstelle bezahlt sind und zweitens es den Absichten des Gesetzgebers
entspricht, nur die Strecke zwischen jenen Orten zu bemauten, die direkt vor und nach den
Tunnels liegen, sollte im Tauernautobahnfinanzierungsgesetz festgehalten werden, daß die
Mautpflicht für die Strecke Rennweg - Flachauwinkl festgesetzt wird,
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten unter Verzicht
auf die erste Lesung die Zuweisung an den Bautenausschuß.