485/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Peter und PartnerInnen
betreffend Strukturreform des dualen Berufsbildungssystems
Die Situation des dualen Berufsbildungssystems in Österreich ist geprägt von
rückläufigen Lehrlingszahlen, einer abnehmenden Ausbildungsbereitschaft der
Betriebe und einer weitgehenden Undurchlässigkeit zu weiterführenden
Bildungsabschlüssen. Die verschiedenen Versuche der letzten Jahren, diesen
Trends durch "kleine" Reformen in einzelnen Bereichen entgegenzuwirken, waren
allesamt von Erfolglosigkeit gekrönt. Auch die jüngsten Vorschläge zu einer
Aufwertung des Polytechnischen Lehrgangs und einer fondsmäßigen Förderung
ausbildender Betriebe können den Grundwiderspruch des derzeitigen
Berufsausbildungssystems nicht auflösen:
Eine Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung benötigt eine Flexibilisierung
und mögliche Ausweitung der Berufsschulzeit. Nur so kann den vermehrten
Bildungsbedürfnissen der Jugendlichen Rechnung getragen und die Durchlässigkeit
des dualen Systems erhöht werden. Bei der derzeitigen gesetzlichen Lage bringt
eine Verlängerung der Berufsschulzeit jedoch erhebliche Zusatzkosten für die
ausbildenden Betriebe mit sich. Solange die Unternehmen die Kosten für
Lehrlingsentschädigung und Sozialversicherung auch während der Berufsschulzeit
zu tragen haben, stößt die Ausweitung der schulischen Bildung sehr rasch an
betriebliche Finanzierungsgrenzen.
Eine Flexibilisierung der Berufsschulzeit setzt daher eine gehaltsmäßige Entkoppe-
lung von Schulzeit und Arbeit im Betrieb voraus: Während der Berufsschulmonate
ruht die Lehrlingsentschädigung. In dieser Zeit gilt für Lehrlinge der sozialrechtliche
Status von SchülerInnen.
Die gehaltsmäßige und sozialrechtliche Entkoppelung von Arbeitszeit und
Berufsschulzeit ist die unabdingbare Voraussetzung einer zukunftsorientierten
Reform des Lehrlingswesens in Österreich. Erst auf dieser Basis können weitere
Schritte einer Attraktivierung des dualen
Ausbildungssystems wirksam werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend, jedoch längstens bis 31. Oktober
1997, dem Nationalrat Gesetzentwürfe vorzulegen, die eine gehalts- und sozial-
rechtliche Entkoppelung von Arbeitszeit und Berufsschulzeit im dualen
Berufsbildungssystem vorsehen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.