485/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Peter und PartnerInnen

betreffend Strukturreform des dualen Berufsbildungssystems

Die Situation des dualen Berufsbildungssystems in Österreich ist geprägt von

rückläufigen Lehrlingszahlen, einer abnehmenden Ausbildungsbereitschaft der

Betriebe und einer weitgehenden Undurchlässigkeit zu weiterführenden

Bildungsabschlüssen. Die verschiedenen Versuche der letzten Jahren, diesen

Trends durch "kleine" Reformen in einzelnen Bereichen entgegenzuwirken, waren

allesamt von Erfolglosigkeit gekrönt. Auch die jüngsten Vorschläge zu einer

Aufwertung des Polytechnischen Lehrgangs und einer fondsmäßigen Förderung

ausbildender Betriebe können den Grundwiderspruch des derzeitigen

Berufsausbildungssystems nicht auflösen:

Eine Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung benötigt eine Flexibilisierung

und mögliche Ausweitung der Berufsschulzeit. Nur so kann den vermehrten

Bildungsbedürfnissen der Jugendlichen Rechnung getragen und die Durchlässigkeit

des dualen Systems erhöht werden. Bei der derzeitigen gesetzlichen Lage bringt

eine Verlängerung der Berufsschulzeit jedoch erhebliche Zusatzkosten für die

ausbildenden Betriebe mit sich. Solange die Unternehmen die Kosten für

Lehrlingsentschädigung und Sozialversicherung auch während der Berufsschulzeit

zu tragen haben, stößt die Ausweitung der schulischen Bildung sehr rasch an

betriebliche Finanzierungsgrenzen.

Eine Flexibilisierung der Berufsschulzeit setzt daher eine gehaltsmäßige Entkoppe-

lung von Schulzeit und Arbeit im Betrieb voraus: Während der Berufsschulmonate

ruht die Lehrlingsentschädigung. In dieser Zeit gilt für Lehrlinge der sozialrechtliche

Status von SchülerInnen.

Die gehaltsmäßige und sozialrechtliche Entkoppelung von Arbeitszeit und

Berufsschulzeit ist die unabdingbare Voraussetzung einer zukunftsorientierten

Reform des Lehrlingswesens in Österreich. Erst auf dieser Basis können weitere

Schritte einer Attraktivierung des dualen Ausbildungssystems wirksam werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend, jedoch längstens bis 31. Oktober

1997, dem Nationalrat Gesetzentwürfe vorzulegen, die eine gehalts- und sozial-

rechtliche Entkoppelung von Arbeitszeit und Berufsschulzeit im dualen

Berufsbildungssystem vorsehen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuß beantragt.