509/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steibl, Bauer, Gatterer, Brinek, Dr.Sonja Moser

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Unternehmen Haushalt - neue Arbeitsplätze schaffen“

In Österreich gibt es zur Zeit 4.712 in Privathaushalten Beschäftigte, davon sind

296 männlich und 4.416 weiblich. Diese Gruppe ist voll versichert und

angemeldet. Daneben gibt es 2.975 nur in einem geringfügigen

Beschäftigungsverhältnis stehende Arbeitnehmer, die lediglich unfallversichert

sind. Der größte Teil der bezahlten Arbeit in Privathaushalten wird im Rahmen

inoffizieller Beschäftigungsverhältnisse geleistet. Die dazu von Experten

geschätzten Zahlen liegen zwischen 60.000 und 300.000 Personen. Um dieser

„Schattenwirtschaft“ ein Ende zu setzen und Arbeitsplätze zu schaffen, ist eine

neue Regelung dieser Beschäftigungsverhältnisse erforderlich.

Die Europäische Union hat in ihrem 1993 veröffentlichten Weißbuch

‚Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung“ eine Strategie zur

Schaffung von mehr Arbeitsplätzen definiert und empfiehlt eine aktive

Arbeitsmarktpolitik zur Förderung lokaler Initiativen. Die EU-Kommission

rechnet explizit die häuslichen Dienstleistungen zu jenem Bereich, in dem

Arbeitsplätze in großer Zahl geschaffen werden können. Entsprechend den

internationalen Modellen sollen folgende Überlegungen angestellt werden:

a) Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Kinderbetreuung

Für jeden Haushalt mit betreuungspflichtigen Kindern sollen die Kosten für

bezahlte Haushalts—, Kinderbetreuungs- und Familienarbeit bis zu einem Betrag

von 5 10.000,- monatlich als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Leben

in einem Haushalt zwei Einkommensbezieher, dann sollten je 50% zum Abzug

kommen. In Deutschland gilt bereits die steuerliche Absetzbarkeit für die

Beschäftigung von Haushaltskräften. Immer dann, wenn ein sozialrechtliches

Beschäftigungsverhältnis vorliegt, kann ein Sonderausgabenabzug geltend

gemacht werden. Die Höhe der Sonderausgaben wurde im Jahressteuergesetz

1997 von DM 12.000,-auf DM 18.000,-hinaufgesetzt.

Analog dazu sollen außerhäusliche Kinderbetreuungsstätten, wie z.B.

Kindergärten, Nachmittagsbetreuung von Schulkindern steuerlich absetzbar

sein.

b) Homeservice-Projekte

,,Homeservice-Projekte“ unterstützen private Haushalte bei der Bewältigung

von Kinderbetreuungs- und Hausarbeit. In jedem Bundesland sollte es

anerkannte Institutionen geben, die sozialversicherte Arbeitskräfte auf

unbürokratische Weise an private Weise verleihen.

In Dänemark wird das ,,Homeservise“-Modell bereits seit 1. Juni 1994 erprobt.

Das Ergebnis spricht für sich: Mitte 1996 gab es 4.500 ,,Homeservice-

Agenturen“ mit 2.500 Vollbeschäftigten und zahlreichen Teilzeitbeschäftigten.

An die 200.000 Haushalte haben dieses System benützt. 40% der bei

,,Homeservice“-Stellen Beschäftigten waren zuvor ohne Arbeit. Benützt wird

das Service von allen Teilen der dänischen Bevölkerung, primär aber von

kinderreichen Familien, Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen und

Senioren.

Die erbrachten Leistungen sollten den Haushalten einkommensabhängig

verrechnet werden, wobei eine Förderung durch das AMS, das die Aktion

unterstützen sollte, in voller Höhe einzurechnen ist. Es kann davon

ausgegangen werden, daß bei entsprechender Unterstützung einer solchen

Aktion in Österreich mindestens 10.000 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose

geschaffen werden können.

c) Dienstleistungsscheck

Das Modell der Dienstleistungsschecks erleichtert die sozialversicherte

Tätigkeit in privaten Haushalten. Durch den Dienstleistungsscheck, der in allen

Banken, Postämtern usw. aufliegt, ist der Arbeitnehmer automatisch

sozialversichert, auch bei geringfügigen Beschäftigungen. Mehrere, nur

stundenweise Beschäftigungen in verschiedenen Privathaushalten werden

mittels Haushaltsscheckverfahren zu einem vollwertigen

Beschäftigungsverhältnis gebündelt. Der Scheck wird vom jeweiligen

Arbeitgeber an die Krankenkasse eingeschickt. Diese berechnet die

Sozialversicherungsbeiträge, zieht sie direkt ein und stellt für die Arbeitgeber

die Steuerbescheinigung für die Geltendmachung der Steuerermäßigung aus.

Für die Beschäftigten stellt die Versicherungsanstalt eine Arbeitsbescheinigung

aus, mit welcher sie ihre Ansprüche gegenüber der Sozial-, Unfall- und

Arbeitslosenversicherung geltend machen.

International hat dieses System bereits Anwendung gefunden:

In Frankreich wurde ein einjähriges Pilotprojekt ,,Dienstleistungsscheck“ mit

Erfolg durchgeführt. In Deutschland wurde mit Verabschiedung des

Jahressteuergesetzes die Einführung des Haushaltsscheckverfahrens gesetzlich

verankert. Modellrechnungen für Deutschland haben ergeben, daß für die

öffentlichen Haushalte die Förderungen spätestens dann kostenneutral sind,

wenn bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen der Anteil der vorher

Arbeitslosen ca. 25 % erreicht.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Bundesminister werden aufgefordert,

1. in Kooperation mit dem AMS ein ,,Homeservice-Projekt“ zur Unterstützung

von privaten Haushalten bei der Bewältigung von Kinderbetreuung und

Hausarbeit unter Einbeziehung von gemeinnützigen Vereinen zu initiieren

und zu fördern. Dabei sollen Homeservice-Agenturen errichtet werden, um

neue Arbeitsplätze zu schaffen, und die im „Unternehmen Haushalt“

geleistete Fremdarbeit sozialrechtlich abzusichern;

2. die Kosten für bezahlte Haushalts-, Kinderbetreuungs und Familienarbeit für

jeden Haushalt mit betreuungspflichtigen Kindern steuerlich absetzbar zu

machen. Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit sollen sein, daß

zum Haushalt des Steuerpflichtigen

a) zwei Kinder, bei Alleinstehenden ein Kind, die zu Beginn des

Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder

b) ein Pflegebedürftiger gehören und

c) die Aufwendungen nicht in unmittelbarem wirtschafilichen

Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen;

3. die Kosten für außerhäusliche Kinderbetreuung, wie z.B. Kindergarten,

steuerlich absetzbar zu machen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß

vorgeschlagen.