509/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Steibl, Bauer, Gatterer, Brinek, Dr.Sonja Moser
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Unternehmen Haushalt - neue Arbeitsplätze schaffen“
In Österreich gibt es zur Zeit 4.712 in Privathaushalten Beschäftigte, davon sind
296 männlich und 4.416 weiblich. Diese Gruppe ist voll versichert und
angemeldet. Daneben gibt es 2.975 nur in einem geringfügigen
Beschäftigungsverhältnis stehende Arbeitnehmer, die lediglich unfallversichert
sind. Der größte Teil der bezahlten Arbeit in Privathaushalten wird im Rahmen
inoffizieller Beschäftigungsverhältnisse geleistet. Die dazu von Experten
geschätzten Zahlen liegen zwischen 60.000 und 300.000 Personen. Um dieser
„Schattenwirtschaft“ ein Ende zu setzen und Arbeitsplätze zu schaffen, ist eine
neue Regelung dieser Beschäftigungsverhältnisse erforderlich.
Die Europäische Union hat in ihrem 1993 veröffentlichten Weißbuch
‚Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung“ eine Strategie zur
Schaffung von mehr Arbeitsplätzen definiert und empfiehlt eine aktive
Arbeitsmarktpolitik zur Förderung lokaler Initiativen. Die EU-Kommission
rechnet explizit die häuslichen Dienstleistungen zu jenem Bereich, in dem
Arbeitsplätze in großer Zahl geschaffen werden können. Entsprechend den
internationalen Modellen sollen folgende Überlegungen angestellt werden:
a) Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Kinderbetreuung
Für jeden Haushalt mit betreuungspflichtigen Kindern sollen die Kosten für
bezahlte Haushalts—, Kinderbetreuungs- und Familienarbeit bis zu einem Betrag
von 5 10.000,- monatlich als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Leben
in einem Haushalt zwei Einkommensbezieher, dann sollten je 50% zum Abzug
kommen. In Deutschland gilt bereits die steuerliche Absetzbarkeit für die
Beschäftigung von Haushaltskräften. Immer dann, wenn ein sozialrechtliches
Beschäftigungsverhältnis vorliegt, kann ein Sonderausgabenabzug geltend
gemacht werden. Die Höhe der Sonderausgaben wurde im Jahressteuergesetz
1997 von DM 12.000,-auf DM 18.000,-hinaufgesetzt.
Analog dazu sollen außerhäusliche Kinderbetreuungsstätten, wie z.B.
Kindergärten, Nachmittagsbetreuung von Schulkindern steuerlich absetzbar
sein.
b) Homeservice-Projekte
,,Homeservice-Projekte“ unterstützen private Haushalte bei der Bewältigung
von Kinderbetreuungs- und Hausarbeit. In jedem Bundesland sollte es
anerkannte Institutionen geben, die sozialversicherte Arbeitskräfte auf
unbürokratische Weise an private Weise verleihen.
In Dänemark wird das ,,Homeservise“-Modell bereits seit 1. Juni 1994 erprobt.
Das Ergebnis spricht für sich: Mitte 1996 gab es 4.500 ,,Homeservice-
Agenturen“ mit 2.500 Vollbeschäftigten und zahlreichen Teilzeitbeschäftigten.
An die 200.000 Haushalte haben dieses System benützt. 40% der bei
,,Homeservice“-Stellen Beschäftigten waren zuvor ohne Arbeit. Benützt wird
das Service von allen Teilen der dänischen Bevölkerung, primär aber von
kinderreichen Familien, Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen und
Senioren.
Die erbrachten Leistungen sollten den Haushalten einkommensabhängig
verrechnet werden, wobei eine Förderung durch das AMS, das die Aktion
unterstützen sollte, in voller Höhe einzurechnen ist. Es kann davon
ausgegangen werden, daß bei entsprechender Unterstützung einer solchen
Aktion in Österreich mindestens 10.000 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose
geschaffen werden können.
c) Dienstleistungsscheck
Das Modell der Dienstleistungsschecks erleichtert die sozialversicherte
Tätigkeit in privaten Haushalten. Durch den Dienstleistungsscheck, der in allen
Banken, Postämtern usw. aufliegt, ist der Arbeitnehmer automatisch
sozialversichert, auch bei geringfügigen Beschäftigungen. Mehrere, nur
stundenweise Beschäftigungen in verschiedenen Privathaushalten werden
mittels Haushaltsscheckverfahren zu einem vollwertigen
Beschäftigungsverhältnis gebündelt. Der Scheck wird vom jeweiligen
Arbeitgeber an die Krankenkasse eingeschickt. Diese berechnet die
Sozialversicherungsbeiträge, zieht sie direkt ein und stellt für die Arbeitgeber
die Steuerbescheinigung für die Geltendmachung der Steuerermäßigung aus.
Für die Beschäftigten stellt die Versicherungsanstalt eine Arbeitsbescheinigung
aus, mit welcher sie ihre Ansprüche gegenüber der Sozial-, Unfall- und
Arbeitslosenversicherung geltend machen.
International hat dieses System bereits Anwendung gefunden:
In Frankreich wurde ein einjähriges Pilotprojekt ,,Dienstleistungsscheck“ mit
Erfolg durchgeführt. In Deutschland wurde mit Verabschiedung des
Jahressteuergesetzes die Einführung des Haushaltsscheckverfahrens gesetzlich
verankert. Modellrechnungen für Deutschland haben ergeben, daß für die
öffentlichen Haushalte die Förderungen spätestens dann kostenneutral sind,
wenn bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen der Anteil der vorher
Arbeitslosen ca. 25 % erreicht.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen Bundesminister werden aufgefordert,
1. in Kooperation mit dem AMS ein ,,Homeservice-Projekt“ zur Unterstützung
von privaten Haushalten bei der Bewältigung von Kinderbetreuung und
Hausarbeit unter Einbeziehung von gemeinnützigen Vereinen zu initiieren
und zu fördern. Dabei sollen Homeservice-Agenturen errichtet werden, um
neue Arbeitsplätze zu schaffen, und die im „Unternehmen Haushalt“
geleistete Fremdarbeit sozialrechtlich abzusichern;
2. die Kosten für bezahlte Haushalts-, Kinderbetreuungs und Familienarbeit für
jeden Haushalt mit betreuungspflichtigen Kindern steuerlich absetzbar zu
machen. Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit sollen sein, daß
zum Haushalt des Steuerpflichtigen
a) zwei Kinder, bei Alleinstehenden ein Kind, die zu Beginn des
Kalenderjahres das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder
b) ein Pflegebedürftiger gehören und
c) die Aufwendungen nicht in unmittelbarem wirtschafilichen
Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen;
3. die Kosten für außerhäusliche Kinderbetreuung, wie z.B. Kindergarten,
steuerlich absetzbar zu machen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß
vorgeschlagen.