510/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bauer, Steibl, Gatterer, Brinek, Moser,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbesserung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten

Derzeit sind Frauen, die Kinder erziehen, im Erwerbssystem sowie im

Pensionssystem stark benachteiligt.

Die gesellschaftliche Solidarität sowie die Tatsache, daß zur Zeit aus den

allgemeinen Steuermitteln erhebliche Beträge in den Pensionsfonds fließen,

ohne ein gerechteres Pensionssystem zu bewirken, erfordern daher vermehrte

Rücksichtnahme auf Frauen mit Kindern.

Es darf nicht weiterhin so sein, daß eine Frau, die Kinder groß gezogen hat und

dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des Generationenvertrages

geleistet hat, im Alter verarmt, weil sie die notwendigen Beitrags- bzw.

Versicherungsjahre für eine Pension nicht erwerben konnte.

Die Höhe der Pensionsansprüche zwischen Männern und Frauen ist höchst

unterschiedlich. Während die durchschnittliche Frauenpension bei öS 6.193,-

liegt (1994), betrug sie bei Männern im gleichen Jahr öS 15.972,-. Dies hat

unter anderem auch damit zu tun, daß die Bemessungsgrundlage für die

Anrechnung von Kindererziehungszeiten viel zu niedrig angesetzt ist. So wären

mehr als 60 Jahre (!) Kindererziehungszeiten erforderlich, um eine Pension in

der Höhe der Ausgleichszulage zu erwerben.

Viele Frauen erlangen überhaupt keinen eigenen Pensionsanspruch. Dies liegt

unter anderem auch daran, daß im derzeitigen System der Anrechnung von

Kindererziehungszeiten solche Zeiten nicht pensionsbegründend wirken. Sofern

jedoch ein eigener Pensionsanspruch entsteht, zeigt eine Untersuchung des

Sozialministeriums („Presse“ vom 25. Juni1997), daß die Höhe der Pension mit

der Anzahl der Kinder drastisch sinkt.

Die unterzeichtneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert,

dafür Sorge zu tragen, daß es im Rahmen der anstehenden Pensionsreform zu

einer Verbesserung der Regelung im Bereich der Kindererziehungszeiten

kommt.

Hierzu bedarf es

1. einer Anhebung der Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung

und

2. einer Verbesserung bei den Anwartschaftsbedingungen in der Form, daß bei

der ewigen Anwartschaft eine Reduktion der derzeit erforderlichen 300

Versicherungsmonate erfolgt.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß

vorgeschlagen.