510/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bauer, Steibl, Gatterer, Brinek, Moser,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Verbesserung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten
Derzeit sind Frauen, die Kinder erziehen, im Erwerbssystem sowie im
Pensionssystem stark benachteiligt.
Die gesellschaftliche Solidarität sowie die Tatsache, daß zur Zeit aus den
allgemeinen Steuermitteln erhebliche Beträge in den Pensionsfonds fließen,
ohne ein gerechteres Pensionssystem zu bewirken, erfordern daher vermehrte
Rücksichtnahme auf Frauen mit Kindern.
Es darf nicht weiterhin so sein, daß eine Frau, die Kinder groß gezogen hat und
dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des Generationenvertrages
geleistet hat, im Alter verarmt, weil sie die notwendigen Beitrags- bzw.
Versicherungsjahre für eine Pension nicht erwerben konnte.
Die Höhe der Pensionsansprüche zwischen Männern und Frauen ist höchst
unterschiedlich. Während die durchschnittliche Frauenpension bei öS 6.193,-
liegt (1994), betrug sie bei Männern im gleichen Jahr öS 15.972,-. Dies hat
unter anderem auch damit zu tun, daß die Bemessungsgrundlage für die
Anrechnung von Kindererziehungszeiten viel zu niedrig angesetzt ist. So wären
mehr als 60 Jahre (!) Kindererziehungszeiten erforderlich, um eine Pension in
der Höhe der Ausgleichszulage zu erwerben.
Viele Frauen erlangen überhaupt keinen eigenen Pensionsanspruch. Dies liegt
unter anderem auch daran, daß im derzeitigen System der Anrechnung von
Kindererziehungszeiten solche Zeiten nicht pensionsbegründend wirken. Sofern
jedoch ein eigener Pensionsanspruch entsteht, zeigt eine Untersuchung des
Sozialministeriums („Presse“ vom 25. Juni1997), daß die Höhe der Pension mit
der Anzahl der Kinder drastisch sinkt.
Die unterzeichtneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgefordert,
dafür Sorge zu tragen, daß es im Rahmen der anstehenden Pensionsreform zu
einer Verbesserung der Regelung im Bereich der Kindererziehungszeiten
kommt.
Hierzu bedarf es
1. einer Anhebung der Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung
und
2. einer Verbesserung bei den Anwartschaftsbedingungen in der Form, daß bei
der ewigen Anwartschaft eine Reduktion der derzeit erforderlichen 300
Versicherungsmonate erfolgt.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß
vorgeschlagen.