512/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneteten Bauer Rosemarie,Gatterer, Brinek, Steibl, Dr .Sonja Moser
Kolleginnen und Kollegen
betreffend die flexiblere Gestaltung der Karenzzeit
Berufsunterbrechungen führen infolge von angenommener oder tatsächlicher
Entqualifizierung zu Wiedereinstiegsproblemen. Der Konsum einer Karenzzeit
von einem Jahr führte bereits 1990 für jede 6. Frau zu beruflichen und
finanziellen Nachteilen. Je länger die Abwesenheit vom Betrieb dauert, desto
schwieriger wird die Rückkehr in einen angespannten Arbeitsmarkt.
Studien belegen, daß der Kontakt zum eigenen Betrieb (aber auch anderweitige
Präsenz am Arbeitsmarkt) durch eine stundenweise Beschäftigung oder
kurzfristige Aushilfstätigkeiten die Chancen auf eine geglückte Rückkehr
deutlich verbessert.
Eine von beiden Seiten gebotene Flexibilität bezüglich Ausmaß und Lage der
Arbeitszeit kann Eltern helfen, ihren Wünschen und familiären Verpflichtungen
nachzukommen und Betrieben Wettbewerbsvorteile bei der Nachfrage nach
qualifizierten Arbeitskräften bringen. Diese Flexibilität ist durch geeignete
gesetzliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Die Rahmenbedingungen für einen Wiedereinstieg sind allerdings in Österreich
schlecht ausgestaltet, weil Mütter/Väter in Elternkarenz während des Bezuges
von Karenzgeld nicht über der Geringfügigkeitsgrenze (öS 3.740,— pro Monat)
dazuverdienen können, ohne den Anspruch auf Karenzgeld zu verlieren. Eine
Durchrechnung dieses Betrages auf einen
längeren Zeitraum ist nicht möglich.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird daher
aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag dem Nationalrat zu übermitteln, der es
Personen in Elternkarenz ermöglicht, eine Beschäftigung oder eine Urlaubs-
oder Krankheitsvertretung gegen Bezahlung - innerhalb der bestehenden
Geringfügigkeitsgrenze, jedoch mit einem Durchrechnungszeitraum
wahrnehmen zu können, ohne dabei des Karenzgeldes verlustig zu werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß
vorgeschlagen.