512/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneteten Bauer Rosemarie,Gatterer, Brinek, Steibl, Dr .Sonja Moser

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die flexiblere Gestaltung der Karenzzeit

Berufsunterbrechungen führen infolge von angenommener oder tatsächlicher

Entqualifizierung zu Wiedereinstiegsproblemen. Der Konsum einer Karenzzeit

von einem Jahr führte bereits 1990 für jede 6. Frau zu beruflichen und

finanziellen Nachteilen. Je länger die Abwesenheit vom Betrieb dauert, desto

schwieriger wird die Rückkehr in einen angespannten Arbeitsmarkt.

Studien belegen, daß der Kontakt zum eigenen Betrieb (aber auch anderweitige

Präsenz am Arbeitsmarkt) durch eine stundenweise Beschäftigung oder

kurzfristige Aushilfstätigkeiten die Chancen auf eine geglückte Rückkehr

deutlich verbessert.

Eine von beiden Seiten gebotene Flexibilität bezüglich Ausmaß und Lage der

Arbeitszeit kann Eltern helfen, ihren Wünschen und familiären Verpflichtungen

nachzukommen und Betrieben Wettbewerbsvorteile bei der Nachfrage nach

qualifizierten Arbeitskräften bringen. Diese Flexibilität ist durch geeignete

gesetzliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

Die Rahmenbedingungen für einen Wiedereinstieg sind allerdings in Österreich

schlecht ausgestaltet, weil Mütter/Väter in Elternkarenz während des Bezuges

von Karenzgeld nicht über der Geringfügigkeitsgrenze (öS 3.740,— pro Monat)

dazuverdienen können, ohne den Anspruch auf Karenzgeld zu verlieren. Eine

Durchrechnung dieses Betrages auf einen längeren Zeitraum ist nicht möglich.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird daher

aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag dem Nationalrat zu übermitteln, der es

Personen in Elternkarenz ermöglicht, eine Beschäftigung oder eine Urlaubs-

oder Krankheitsvertretung gegen Bezahlung - innerhalb der bestehenden

Geringfügigkeitsgrenze, jedoch mit einem Durchrechnungszeitraum

wahrnehmen zu können, ohne dabei des Karenzgeldes verlustig zu werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß

vorgeschlagen.