514/A XX.GP
DRINGLICHER ANTRAG
der Abgeordneten Dr. Ofner und Kollegen
betreffend Schutz der Pensionen
Die Bundesregierung hat als Ergebnis der Klausur von Rust eine umfassende und einschnei-
dende Pensionsreform angekündigt, die im Ergebnis deutliche Kürzungen der Pensionsleistun-
gen und eine weitere Verringerung der jährlichen Pensionsanpassung bedeuten würde. Insbe-
sondere von den angekündigten weiteren Verschlechterungen der Anpassung und der erkenn-
baren Absicht, durch die Pensionsreform bereits die Budgets der nächsten Jahre deutlich zu
entlasten, sind alle Bezieher von Altersversorgungsleistungen und diejenigen, die bereits kurz
vor dem Ruhestand stehen, stark verunsichert.
Die Antragsteller meinen, daß ein wesentlicher Teil des Generationenvertrages die Sicherheit
ist, mit der Personen, die ihr Leben lang für die Versorgung der Großeltern- und Elterngenera-
tion Beiträge bezahlt haben, davon ausgehen können, selbst eine Altersversorgung zu erhalten,
die den Regelungen entspricht, die im letzten Drittel ihres Arbeitslebens (also in einem Zeit-
raum, in dem Eigenvorsorge nur mehr sehr beschränkt möglich ist) gegolten haben. Ebenso
müssen alle. die schon eine Ruhestands-Leistung beziehen, sicher sein können, daß diese
Leistung nicht durch eine unter der Inflationsrate liegende Anpassung sukzessive in ihrer
Kaufkraft schwindet, also wertmäßig verringert wird. Die Antragsteller halten es daher ange-
sichts der angekündigten drastischen Reformen im Pensionsrecht für erforderlich, für die-
jenigen, die schon eine Altersversorgungsleistung erhalten oder in den nächsten Jahren in den
Ruhestand treten, eine garantierte Beibehaltung der gewährten Leistung und zumindest für alle
Bezieher niedriger und mittlerer Leistungen eine Anpassung mindestens mit der Inflationsrate
zu garantieren. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
DRINGLICHEN ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit. Gesundheit und Soziales wird ersticht. dem Nationalrat
umgehend den Entwurf eines Verfassungsgesetzes zum Schutz der Pensionen zuzuleiten, mit
dem
1. die zuerkannten Leistungen sowie die erworbenen Anwartschaftsrechte jener, die bereits
einen Großteil ihrer Lebensarbeitszeit hinter sich gebracht haben Lind ihre Beitrags-
leistungen nach dem bestehenden System erbracht haben und
2. eine mindestens der Inflationsrate entsprechende jährliche Anpassung zumindest für alle.
die nur niedrige und mittlere Leistungen erhalten
garantiert werden.“
In formeller Hinsicht wird gemäß § 74a Abs. IGOG verlangt, diesen Entschließungsantrag
dringlich zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu
geben.