514/A XX.GP

 

DRINGLICHER ANTRAG

der Abgeordneten Dr. Ofner und Kollegen

betreffend Schutz der Pensionen

Die Bundesregierung hat als Ergebnis der Klausur von Rust eine umfassende und einschnei-

dende Pensionsreform angekündigt, die im Ergebnis deutliche Kürzungen der Pensionsleistun-

gen und eine weitere Verringerung der jährlichen Pensionsanpassung bedeuten würde. Insbe-

sondere von den angekündigten weiteren Verschlechterungen der Anpassung und der erkenn-

baren Absicht, durch die Pensionsreform bereits die Budgets der nächsten Jahre deutlich zu

entlasten, sind alle Bezieher von Altersversorgungsleistungen und diejenigen, die bereits kurz

vor dem Ruhestand stehen, stark verunsichert.

Die Antragsteller meinen, daß ein wesentlicher Teil des Generationenvertrages die Sicherheit

ist, mit der Personen, die ihr Leben lang für die Versorgung der Großeltern- und Elterngenera-

tion Beiträge bezahlt haben, davon ausgehen können, selbst eine Altersversorgung zu erhalten,

die den Regelungen entspricht, die im letzten Drittel ihres Arbeitslebens (also in einem Zeit-

raum, in dem Eigenvorsorge nur mehr sehr beschränkt möglich ist) gegolten haben. Ebenso

müssen alle. die schon eine Ruhestands-Leistung beziehen, sicher sein können, daß diese

Leistung nicht durch eine unter der Inflationsrate liegende Anpassung sukzessive in ihrer

Kaufkraft schwindet, also wertmäßig verringert wird. Die Antragsteller halten es daher ange-

sichts der angekündigten drastischen Reformen im Pensionsrecht für erforderlich, für die-

jenigen, die schon eine Altersversorgungsleistung erhalten oder in den nächsten Jahren in den

Ruhestand treten, eine garantierte Beibehaltung der gewährten Leistung und zumindest für alle

Bezieher niedriger und mittlerer Leistungen eine Anpassung mindestens mit der Inflationsrate

zu garantieren. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

DRINGLICHEN ANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit. Gesundheit und Soziales wird ersticht. dem Nationalrat

umgehend den Entwurf eines Verfassungsgesetzes zum Schutz der Pensionen zuzuleiten, mit

dem

1. die zuerkannten Leistungen sowie die erworbenen Anwartschaftsrechte jener, die bereits

einen Großteil ihrer Lebensarbeitszeit hinter sich gebracht haben Lind ihre Beitrags-

leistungen nach dem bestehenden System erbracht haben und

2. eine mindestens der Inflationsrate entsprechende jährliche Anpassung zumindest für alle.

die nur niedrige und mittlere Leistungen erhalten

garantiert werden.“

In formeller Hinsicht wird gemäß § 74a Abs. IGOG verlangt, diesen Entschließungsantrag

dringlich zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu

geben.