519/A XX.GP
ANTRAG
Der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Partnerinnen und Partner
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das schulorganisationsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
In §2 Abs. 1 wird nach dem ersten Satz der folgende Satz hinzugefügt:
1) Dabei ist im Unterricht auf allen Schulstufen darauf bedacht zu nehmen, daß das Verhältnis
zwischen Mann Lind Frau als gleichberechtigt zu vermitteln ist.‘
Begründung
Die schulische Bildung ist eine der Voraussetzungen für die Verwirklichung der Chancengleicheit für
Frauen und Männer im Berufsleben, durch Bildung und Ausbildung sollten deshalb die Beseitigung
von Klischees gefördert. die Grundsätze einer ausgewogenen Verteilung der Aufgaben für Familie und
Beruf entwickelt Lind die Jugendlichen in angemessener Weise auf das Arbeitsleben vorbereitet
werden. Es ist wichtig, daß alle am Bildungsprozeß Beteiligten zur Förderung der Chancengleichheit
beitragen, um die erforderliche Veränderung der Denk- und Verhaltensweisen herbeizuführen.
Die Schule hat mitzuwirken, das traditionelle Rollenverhältnis kritisch zu hinterfragen.
Es geht darum, Mädchen und Buben in ihren vorhandenen Fähigkeiten zu bestärken, aber ihnen
gleichzeitig Möglichkeiten und Perspektiven zu eröffnen, ihre Interessen und Fähigkeiten jenseits
festgefahrener Rollenklischees weiterzuentwickeln.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, den gegenständlichen Antrag unter Verzicht auf eine erste
Lesung dem Unterrichtsausschuß zuzuweisen.