519/A XX.GP

 

ANTRAG

Der Abgeordneten Maria Schaffenrath, Partnerinnen und Partner

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das schulorganisationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

In §2 Abs. 1 wird nach dem ersten Satz der folgende Satz hinzugefügt:

1) Dabei ist im Unterricht auf allen Schulstufen darauf bedacht zu nehmen, daß das Verhältnis

zwischen Mann Lind Frau als gleichberechtigt zu vermitteln ist.‘

Begründung

Die schulische Bildung ist eine der Voraussetzungen für die Verwirklichung der Chancengleicheit für

Frauen und Männer im Berufsleben, durch Bildung und Ausbildung sollten deshalb die Beseitigung

von Klischees gefördert. die Grundsätze einer ausgewogenen Verteilung der Aufgaben für Familie und

Beruf entwickelt Lind die Jugendlichen in angemessener Weise auf das Arbeitsleben vorbereitet

werden. Es ist wichtig, daß alle am Bildungsprozeß Beteiligten zur Förderung der Chancengleichheit

beitragen, um die erforderliche Veränderung der Denk- und Verhaltensweisen herbeizuführen.

Die Schule hat mitzuwirken, das traditionelle Rollenverhältnis kritisch zu hinterfragen.

Es geht darum, Mädchen und Buben in ihren vorhandenen Fähigkeiten zu bestärken, aber ihnen

gleichzeitig Möglichkeiten und Perspektiven zu eröffnen, ihre Interessen und Fähigkeiten jenseits

festgefahrener Rollenklischees weiterzuentwickeln.

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, den gegenständlichen Antrag unter Verzicht auf eine erste

Lesung dem Unterrichtsausschuß zuzuweisen.