525/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag.Dr. Brauneder, Dr. Krüger, Mag.Dr. Grollitsch, Dr. Graf, DI

Schöggl

und Kollegen

betreffend Einführung eines Vizedekans an großen Fakultäten

Mit der Novelle zum Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) wird

den Medizinischen Fakultäten weitgehende zugestanden. So wird u.a. dem Dekan der

Medizinischen Fakultät bei der Erfüllung seiner Aufgaben ein Vizedekan, der mit der

selbständigen Erledigung bestimmter Aufgabenbereiche betraut wird, zur Seite gestellt.

Zahlreiche Stellungnahmen zur Begutachtung des Entwurfs zum Bundesgesetz über die

Organisation der Universitäten (UOG 1993) haben gezeigt, daß das Interesse an der

Einführung der Funktion des Vizedekans anderer als der Medizinischen Fakultäten sehr groß

ist. Gerade im Hinblick auf die Größe anderer Fakultäten erscheint die Etablierung des

Vizedekans zur Abdeckung der umfangreichen Aufgaben des Dekans auch dort sinnvoll und

wünschenswert.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, in Absprache mit den

Fakultäten der Universitäten und unter Evaluierung der Erfahrungswerte der Medizinischen

Fakultäten entsprechende Schritte zur Einführung der Funktion des Vizedekans auch an

anderen Fakultäten zu setzen.“

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuß für Wissenschaft und

Forschung zuzuweisen.