525/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten MMag.Dr. Brauneder, Dr. Krüger, Mag.Dr. Grollitsch, Dr. Graf, DI
Schöggl
und Kollegen
betreffend Einführung eines Vizedekans an großen Fakultäten
Mit der Novelle zum Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993) wird
den Medizinischen Fakultäten weitgehende zugestanden. So wird u.a. dem Dekan der
Medizinischen Fakultät bei der Erfüllung seiner Aufgaben ein Vizedekan, der mit der
selbständigen Erledigung bestimmter Aufgabenbereiche betraut wird, zur Seite gestellt.
Zahlreiche Stellungnahmen zur Begutachtung des Entwurfs zum Bundesgesetz über die
Organisation der Universitäten (UOG 1993) haben gezeigt, daß das Interesse an der
Einführung der Funktion des Vizedekans anderer als der Medizinischen Fakultäten sehr groß
ist. Gerade im Hinblick auf die Größe anderer Fakultäten erscheint die Etablierung des
Vizedekans zur Abdeckung der umfangreichen Aufgaben des Dekans auch dort sinnvoll und
wünschenswert.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
‚Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, in Absprache mit den
Fakultäten der Universitäten und unter Evaluierung der Erfahrungswerte der Medizinischen
Fakultäten entsprechende Schritte zur Einführung der Funktion des Vizedekans auch an
anderen Fakultäten zu setzen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuß für Wissenschaft und
Forschung zuzuweisen.