527/AE XX.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneteten Thomas Barmüller
und weiterer Abgeordneter
betreffend flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im
Straßenverkehr
Für die Verkehrssicherheit sind neben rechtlichen Normen, deren Akzeptanz und ihre
Kontrolle von wesentlicher Bedeutung. Diese drei Faktoren können lediglich
gemeinsam das tatsächliche Verhalten der Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr
bestimmen. Ordnungspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im
Straßenverkehr sind deshalb nur in Verbindung mit einem allseitigen Problem- und
Verantwortungsbewußtsein, einer breiten Akzteptanz und einer begleitenden
Kontrolltätigkeit wirksam. Deshalb sind flankierend zu sämtlichen legistischen
Aktivitäten entsprechende Maßnahmen der Aufklärung und Überwachung zu setzen.
Folgerichtig haben deshalb alle parlamentarischen Fraktionen gefordert, daß
bestehende und zukünftige Grenzwerte effizient und gezielt zu kontrollieren sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres werden ersucht
die Effizienz des Einsatzes verfügbaren Personals und vorhandener Geräte zur
Messung der Fahrgeschwindigkeit und zur Messung des Alkoholgehalts der Atemluft
weiter zu verbessern und dadurch die Kontrolltätigkeit gezielt an neuralgischen
Punkten zu verstärken. Darüber hinaus werden die Bundesregierung, insbesondere
die Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und für Inneres ersucht
bewußtseinsbildende Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind beizutragen, das
Lenken eines Fahrzeugs unter jeglichem Alkohol-, Suchtgift- oder
Medikamenteneinfluß sowie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
gesellschaftlich zu ächten.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß beantragt.