527/AE XX.GP

 

Entschließungsantrag

der Abgeordneteten Thomas Barmüller

und weiterer Abgeordneter

betreffend flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im

Straßenverkehr

Für die Verkehrssicherheit sind neben rechtlichen Normen, deren Akzeptanz und ihre

Kontrolle von wesentlicher Bedeutung. Diese drei Faktoren können lediglich

gemeinsam das tatsächliche Verhalten der Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr

bestimmen. Ordnungspolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im

Straßenverkehr sind deshalb nur in Verbindung mit einem allseitigen Problem- und

Verantwortungsbewußtsein, einer breiten Akzteptanz und einer begleitenden

Kontrolltätigkeit wirksam. Deshalb sind flankierend zu sämtlichen legistischen

Aktivitäten entsprechende Maßnahmen der Aufklärung und Überwachung zu setzen.

Folgerichtig haben deshalb alle parlamentarischen Fraktionen gefordert, daß

bestehende und zukünftige Grenzwerte effizient und gezielt zu kontrollieren sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres werden ersucht

die Effizienz des Einsatzes verfügbaren Personals und vorhandener Geräte zur

Messung der Fahrgeschwindigkeit und zur Messung des Alkoholgehalts der Atemluft

weiter zu verbessern und dadurch die Kontrolltätigkeit gezielt an neuralgischen

Punkten zu verstärken. Darüber hinaus werden die Bundesregierung, insbesondere

die Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und für Inneres ersucht

bewußtseinsbildende Maßnahmen zu setzen, die geeignet sind beizutragen, das

Lenken eines Fahrzeugs unter jeglichem Alkohol-, Suchtgift- oder

Medikamenteneinfluß sowie das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit

gesellschaftlich zu ächten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß beantragt.